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Schließung von Hotels und Beherbergungsbetrieben
Geschrieben von marion am 18.03.20 um 16:55 Uhr • Artikel lesen
Liebe Touristeninformationen,
folgende Information haben wir soeben an unsere Mitgliedsbetriebe versendet:
Liebes Mitglied,
die Bayerische Staatsregierung hat am 17. März 2020 weitere Beschränkungen von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich erlassen. Für die bayerische Hotellerie wurde geregelt, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen, aber nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden.
Wörtlich heißt es in der geänderten Allgemeinverfügung:
“Untersagt ist der Betrieb von Hotels und Beherbergungsbetrieben und die Zurverfügungstellung jeglicher Unterkünfte zu privaten touristischen Zwecken. Hiervon ausgenommen sind Hotels, Beherbergungsbetriebe und Unterkünfte jeglicher Art, die ausschließlich Geschäftsreisende und Gäste für nicht private touristische Zwecke aufnehmen.“
Wir empfehlen die Privatreisenden umgehend über die staatliche „angeordnete“ Stornierung zu informieren.
Übernachtungen, die dienstlicher Natur sind, sind weiterhin erlaubt. Der dienstliche Charakter einer Übernachtung im Hotel muss nicht nachgewiesen werden. Wir empfehlen aber trotzdem sich an der Rezeption kurz bestätigen zu lassen, dass der Gast aus geschäftlichen Gründen und nicht zu privaten touristischen Zwecken übernachtet.
Touristische Übernachtungen sind ab sofort bis auf Weiteres nicht erlaubt. Durch die Allgemeinverfügung werden momentan nur für touristische Übernachtungen bis einschließlich 30. März 2020 die gegenseitigen Leistungspflichten aufgehoben. D.h., der Gast hat keinen Anspruch im Hotel aufgenommen zu werden, andererseits hat das Hotel keinen Anspruch auf Bezahlung des Übernachtungspreises. Vorauszahlungen müssen wieder zurückerstattet werden. Touristische Übernachtungen müssen sofort beendet und die Gäste gebeten werden, das Haus zu verlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Inselkammer Dr. Thomas Geppert
Präsidentin Landesgeschäftsführer
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