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Aktuelles in Prem

ID-142

Anlage zur Allgemeinverfügung: Stand: 19.03.2020 - 10:30 Uhr

Geschrieben von marion am 19.03.20 um 7:56 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: Pressestimmen

Tätigkeit, AngebotZulässigkeitGrundZusatz
Apotheken ja Nummer 4  
Banken ja Nummer 4  
Bau- und Gartenmarkt ja Nummer 4  
Behrerbergungsbetriebe für private oder touristisch Zwecke nein Nummer 3 neue Allgemeinverfügung 
Betriebskantinen  ja Nummer 3 zulässig von 06:00 bis 15:00 Uhr, Abstand mindestens 1,5 Meter zwischen den Gästen, nicht mehr als 30 Personen in den Räumen, zulässig auch Mitnahme und Lieferung
Bibliotheken nein Nummer 2  
Bordellbetriebe nein Nummer 2  
Clubs, Bars, Diskotheken nein Nummer 2  
Drogerien ja Nummer 4  
Filialen der Deutschen Post AG ja Nummer 4  
Fitnessstudios nein Nummer 2  
Fort- und Weiterbildungsstätten nein Nummer 2  
Einrichtungen der Freizeitgestaltung nein Nummer 2  
Getränkemarkt ja Nummer 4  
Hörgeräteakustiker ja Nummer 4  
Hotels für private oder touristische Zwecke nein Nummer 3 neue Allgemeinverfügung 
Jugendhäuser nein Nummer 2  
Jugendherberge nein Nummer 2  
Kinos nein Nummer 2  
Kirchen nein Nummer 1  
Ladengeschäft des Einzelhandels jeder Art nein Nummer 4 Ausnahme möglich 
Lebensmittelhandel ja Nummer 4  
Museen nein Nummer 2  
Musikschulen nein Nummer 2  
Onlinehandel ja  Nummer 4  
Optiker ja Nummer 4  
private Feiern ja Nummer 1 private Räume, persönlicher Bezug
Reinigungen ja Nummer 4  
Reisebusreisen nein Nummer 2  
Sanitätshäuser ja Nummer 4  
Sauna und Badeanstalten nein Nummer 2  
Schullandheime nein Nummer 2  
Speiselokale ja Nummer 3 zulässig von 06:00 bis 15:00 Uhr, Abstand mindestens 1,5 Meter zwischen den Gästen, nicht mehr als 30 Personen in den Räumen, zulässig auch Mitnahme und Lieferung
Speisen zum Ausliefern und Mitnehmen ja Nummer 3  
Spielhallen nein Nummer 2  
Sport- und Spielplätze nein Nummer 2  
Sporthallen nein Nummer 2  
Stadtführungen nein Nummer 2  
Synagogen nein Nummer 1  
Tagungs-  und Veranstaltungsräume nein Nummer 2  
Tankstellen ja Nummer 4  
Tanzschulen nein Nummer 2  
Terrassen von Speiselokalen etc. ja Änderung  zulässig von 06:00 bis 15:00 Uhr, Abstand mindestens 1,5 Meter zwischen den Gästen, zulässig auch Mitnahme und Lieferung
Theater nein Nummer 2  
Thermen nein Nummer 2  
Tierbedarf ja Nummer 4  
Tierparks nein Nummer 2  
Veranstaltungen nein Nummer 1  
Vereinsräume nein Nummer 2  
Vergnügungsstätten nein Nummer 2  
Versammlungen nein Nummer 1  
Volkshochschulen nein Nummer 2  
Wellnesszentren nein Nummer 2  
Wettannahmestellen nein Nummer 2  
Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften nein  Nummer 1  
Beispiele aus dem Landkreis WM   
Altpapiersammlung ja kein Tatbestand erfüllt Empfehlung, soll selbst entschieden werden
Änderungsschneiderei ja Dienstleistung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Antiquitätenladen nein    
Auslieferung ja Dienstleistung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Außendienst im Vertrieb für Großhandel ja kein Tatbestand erfüllt  
Autoaufbereitung ja Dienstleistung  In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Autowäsche ja  Dienstleistung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Beerdigungen ja private Feier außer Haus, keine Versammlung oder Veranstaltung In Gastronomie von 06:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Abstand mindestens 1,5 Meter zwischen den Gästen, nicht mehr als 30 Personen in den Räumen, zulässig auch Mitnahme und Lieferung
Betriebsratswahlen ja keine Versammlung oder Veranstaltung?  
Bettenverkauf nein    
Biergarten zum Essen ja von 6 bis 15 Uhr   zulässig von 06:00 bis 15:00 Uhr, Abstand mindestens 1,5 Meter zwischen den Gästen, zulässig auch Mitnahme und Lieferung
Blumen-, Pflanzengeschäft ja, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Druckertankstelle (Patronen) ja Dienstleistung  In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Eigentümerversammlung ja keine Versammlung oder Veranstaltung, sondern Ansammlung In Gastronomie von 06:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Abstand mindestens 1,5 Meter zwischen den Gästen, nicht mehr als 30 Personen in den Räumen
Eisdiele ja Lebensmittel In Gastronomie von 06:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Abstand mindestens 1,5 Meter zwischen den Gästen, nicht mehr als 30 Personen in den Räumen, zulässig auch Mitnahme und Lieferung
Fahrradreparatur ja Dienstleistung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Fahrradverkauf  nein    
Fahrradverleih ja  Dienstleistung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Fahrschule nein laut LGL, Ausnahme Lkw Dienstleistung ohne Freizeiteinrichtung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Feinkostladen ja Lebensmittel § 2 LFBG i.V.m.  Art. 2 VO EG 178/2002
Fotograf mit Studio  ja Dienstleistung  In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Fußpflege ja Dienstleistung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Gärtnerei ja, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Gartenbaubetrieb ja Dienstleistung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Gaststätten (Speiselokale) ja von 6 bis 15 Uhr   zulässig von 06:00 bis 15:00 Uhr, Abstand mindestens 1,5 Meter zwischen den Gästen, nicht mehr als 30 Personen in den Räumen
Goldschmied ja Handwerk soweit Auftragsarbeiten  
Gemeinderatssitzungen ja Gremienarbeit nur wichtige Sitzungen, Abstand halten
Geschenkeladen (Lebensmittel) ja Lebensmittel  
Hermes Paketshop ja  Dienstleistung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Hundefriseur, Tierpflege ja Dienstleistung  In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Hundefuttermittel ja Tierbedarf  
Hundeschulestunden Einzelfall Dienstleistung nur soweit keine Freizeiteinrichtung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Imbisswagen Speisen ja   zulässig von 06:00 bis 15:00 Uhr, Abstand mindestens 1,5 Meter zwischen den Gästen, nicht mehr als 30 Personen in den Räumen, zulässig auch Mitnahme und Lieferung
Kälbertiermarkt nein Veranstaltung  
Kfz-Schilderverkaufsstelle  nein   Ausnahme möglich 
Kleidungsshop im Lebensmittelshop nein wenn trennbar  Ausnahme möglich 
Kopierladen  ja Dienstleistung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Kosmetische Behandlungen  ja  Dienstleistung Kein Verkauf von Nebenprodukten; In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Kranzbinden ja Handwerk soweit Auftragsarbeiten  
Kurhotels nein Hotel, Touristen, Wellness  
Leichenschmaus Einzelfall private Feier außer Haus, keine Versammlung oder Veranstaltung In Gastronomie von 06:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Abstand mindestens 1,5 Meter zwischen den Gästen, nicht mehr als 30 Personen in den Räumen
Lotto-Verkauf  nein    
Massage Einzelfall Dienstleistung nur soweit keine Freizeiteinrichtung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Messe und Märkte nein Veranstaltung  
Nagelstudio  ja Dienstleistung Empfehlung: Mundschutz und Hygiene; In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Naturkosmetik ja Drogerie  
Räderwechsel ja Dienstleistung  In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Raumausstatter ja Dienstleistung/Handwerk Auslieferung, Reperaturen etc. ist in Ordnung, Laden ist geschlossen
Real Markt Weilheim ja Schwerpunkt Lebensmittel Nicht trennbar von Rädern usw.
Rehasport Nein Freizeiteinrichtung  
Reinigungsfirma ja Dienstleistung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Reisebüro ja Dienstleistung  In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Reithalle nein  Einrichtung Freizeit  
Reitstunden ja Dienstleistung soweit ohne Einrichtung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Reitverein nein Einrichtung Freizeit  
Schankwirtschaft nein    
Sportladen  nein    
Tabakwaren nein keine Lebensmittel § 2 LFBG i.V.m. Art. 2 VO EG 178/2002
Tafel ja Lebensmittel  
Teehaus ja  Lebensmittel  
Tupperparty ja  Privat, keine Veranstaltung Empfehlung: nein
Uhrenreperatur ja    
Uhrenverkauf  nein    
Verkauf von Autos nein    
Verkauf von Essen zum Mitnehmen ja     
Verkauf von Fotorahmen nein    
Verkauf von Natursteinen nein kein Garten-Baumarkt  
Verlobungsfeier Einzelfall private Feier außer Haus, keine Versammlung oder Veranstaltung In Gastronomie von 06:00 Uhr bis 15:00 Uhr, Abstand mindestens 1,5 Meter zwischen den Gästen, nicht mehr als 30 Personen in den Räumen
Vermietung von Autoreparaturplätzen ja Dienstleistung In Dienstleistungsbetrieben muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden; es dürfen sich nicht mehr als 10 Personen im Wartebereich aufhalten
Weinladen ja Lebensmittel § 2 LFBG i.V.m.  Art. 2 VO EG 178/2002
Wochenmarkt ja Lebensmittel  
Zeitung und Zeitschriften ja, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Zeitung und Zeitschriften ja, wenn Schwerpunkt Lebensmittel sind Schwerpunkttheorie 
Zuchtviehmärkte nein Veranstaltung  
Weitere Empfehlungen des StMGP   
AOK-Geschäftsstelle ja   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Autovermietstationen (Sixt, etc.) ja   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Bäckereien in den 3 Stunden, die sie nach dem Ladenschlussgesetz an Sonntagen öffnen dürfen ja Die dreistündige nach dem LaSchlG vorgesehene Öffnung ist durch die Allgemeinverfügung nicht aufgehoben, sondern nur erweitert worden.  Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Baustellen, Baugewerbe ja kein Tatbestand der Verordnung erfüllt Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Baustoffhandel ja Notwendig zur Belieferung von Baustellen Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Bestatter ja Notwendig, Handwerk Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Betriebliche Tätigkeiten bei geschlossenen Läden / Geschäften z.B. Ladenrenovierung, Training des Personals, Vorbereitungsmaßnahmen usw. ja kein Publikumskontakt Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Blumenläden ja Unterform von Gartenmärkten Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Brennstoffhandel ja Versorgung notwendig, ansonsten droht Ausfall von Heizungen Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Campingbetriebe soweit nur für Dauercamper, teilweise ohne anderen Wohnsitz ja   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger ja   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Einzelhandelsgeschäfte, die Jägereibedarf (Munition) verkaufen ja Versorgung ist zur Tierseuchenbekämpfung notwendig Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Ernährungsberater bei Einzelberatung ja   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Fahrschule Nur LKW-Fahrschulen Logistik Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Fahrradreperatur, Fahrradersatzteilhandel ja vergleichbar Autowerkstätte Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Freie Berufe (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) ja   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Gärtnerei ja Vergleichbar Bau- und Gartenmärkte Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Geschäfte des Landhandels mit Dünger, Pflanzenschitz, Saatgut, landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteile usw. ja Versorgung notwendig, wird zur Absicherung der Ernte benötigt Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Geschäfte mit spezialisierten Baumarktsortimentne wie Farben- oder Bodenfachgeschäfte ja Unterform von Bau- und Gartenmärkte Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Großhandel inklusive Lebensmittelgroßhandel ja entsprechend Allgemeinverfügung Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Hotels und Beherbergungsbetriebe, sofern nicht für private touristische Zwecke ja soweit nur Geschäftsreisende berherbergt werden Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Kaminkehrer ja Handwerk Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
KFZ-Werkstätten, Ersatzteilhandel ja Handwerk, systemrelevant Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Landmaschinenreparatur, Landmaschinenersatzteile ja vergleichbar Autowerkstätte Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Lebensmittelspezialgeschäfte wie Weinhandel, Spirituosenläden, Süßwaren- oder Feinkostgeschäfte ja Lebensmittelbegriff Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Lieferung und Montage von Waren, z.B. Küchen ja Abschluss von bereits getätigten Geschäften, vergleichbar Handwerksleistungen Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Mischbetriebe aller Art, ein Teil vom Verbot umfasst, ein anderen nicht; Beispiele: Kiosk, Einzehandel mit verschiedenen Sortimenten, Mischung Handel und Restaurant, Schreibwareneinzelhandel mit Postpaketstation, Lottoläden Einzelfall Kein Verbot wenn der erlaubte Sortimentsteil überwiegt (Schwerpunktprinzip); diese Betriebe sollen alle Sortimente vertreiben können, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einem Betrieb der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, soll der erlaubte Teil allein weiter betrieben werden können. Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Mischbetriebe des Handwerks (Betriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen) ja Handwerk. Der Nebenbeiverkauf von Waren ist unabdingbarer Teil des Betriebs.  Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Online Lieferdienste  ja Vergleichbar Onlinehandel Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Paketstationen ja Gleichbehandlung mit Deutscher Post AG Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Personal Trainer bei Einzelstunden ja   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Stördienste aller Art, z.B. Schlüsseldienst ja   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Verkehrsdienstleistungen aller Art einschließlich Taxi ja   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Waschsalons ja   Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, soweit der überwiegt ja Notwendige Infrastruktur Empfehlung StMGP, Stand 19.03.2020, 10:00 Uhr
       
Ausnahmen möglich   
Kälbermärkte Ausnahme möglich    
Kfz-Schilderverkauf Ausnahme möglich    
Kinderschuhladen Keine Ausnahme möglich    
Mobilfunkgeschäfte Ausnahme möglich    
Propangasflaschenverkauf Ausnahme möglich    
       
       
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Aktuelles

Schnellanfrage

Tourist Info

Geführte Moorwanderungen 2024

Huidingerle

Wir freuen uns, dass in diesem Jahr die geführten Moorwanderungen wieder stattfinden können.

Die genauen Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender: Moorwanderungen

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Urlaub in Prem am Lech

Machen Sie Urlaub, genießen Sie die Natur, erkunden Sie die Umgebung. Erleben Sie das Frühlingserwachen in einer ruhigen Umgebung, die zum Erholen einlädt! Zahlreiche preisgünstige Ferienwohnungen warten auf Sie. Wir freuen uns auf Sie!

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Tourist Information Prem

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Mitteilungsblatt

Mitteilungsblatt Oktober 2024

Gemeinderatssitzung

Am Dienstag, den 19. November 2024 um 20.00 Uhr findet die Sitzung des Gemeinderates statt.

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Mitteilungsblatt Oktober 2024

Bild

Gemeinderatssitzung

Am Dienstag, den 15. Oktober 2024 um 20.00 Uhr findet die Sitzung des Gemeinderates statt.

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Gemeindeverwaltung

Kontaktliste Asyl und Integration

2023-10-06 Kontaktliste Asyl und Integration.pdf herunterladen

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Auerbergland

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Oberlandler Senioren- bzw. Schülerticket

Ihre Bürger haben die Möglichkeit, dass sie mit dem Oberlandler Senioren- bzw. Schülerticket kostenlos mit allen RVO Bussen im Tarifgebiet Oberland fahren können.

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Kirche

Kirchenanzeiger

DatumUhrzeitAnlass
Allerheiligen
Freitag, 01. November 2024
08:30 Uhr
13:30 Uhr
14:00 Uhr
Hl. Messe
Rosenkranz
Andacht mit anschließender Gräbersegnung der Gräber auf dem Friedhof
Samstag, 02. November 2024 08:30 Uhr Hl. Messe
31. Sonntag im Jahreskreis
Sonntag, 03. November 2024
11:00 Uhr Pfarrgottesdienst
Hl. Messe für die leb. und verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
Mittwoch, 06. November 2024   Keine Hl. Messe
32. Sonntag im Jahreskreis
Sonntag, 10. November 2024
08:30 Uhr Pfarrgottesdienst - Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
(Albert Lang mit verst. Angeh., Anton Heißerer mit verst. Angeh., Oswald und Annelise Bair)
Mittwoch, 13. November 2024 15:30 Uhr
16:00 Uhr
Rosenkranz
Hl. Messe
Freitag, 15. November 2024 18:30 Uhr St. Martinsfeier
33. Sonntag im Jahreskreis
Sonntag, 17. November 2024
08:30 Uhr Pfarrgottesdienst - Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
(Ludwig und Dominika Sieber – Niggl Martin und Magdalena Niggl)
Mittwoch, 20. November 2024   Keine Hl. Messe
34. Sonntag im Jahreskreis
Sonntag, 24. November 2024
Ab: 08:00 Uhr
08:30 Uhr
Kirchenverwaltungswahl 2024
Pfarrgottesdienst - Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
Mittwoch, 27. November 2024 15:30 Uhr
16:00 Uhr
Rosenkranz
Hl. Messe
Samstag, 30. November 2024 14:00 Uhr Hl. Messe, im Anschluss Seniorennachmittag mit Kaffee und Kuchen
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EZA

Dauerbeleuchtung im Garten schadet Insekten

Sommerzeit ist Gartenzeit – auch abends. Viele Gärten werden dabei die ganze Nacht und nicht nur dann beleuchtet, wenn man auf der Terrasse sitzt. Schuld daran sind meist Solarleuchten. Sie kosten wenig und sind vermeintlich auch ökologisch sinnvoll. Der Strom kommt ja aus einem Akku, der untertags mittels Solarpanel von der Sonne geladen wird.

Der Haken: Naturschützer beklagen die zunehmende Lichtverschmutzung. Darunter leiden Insekten und letztendlich auch die Pflanzenwelt. Denn viele tierische Pflanzenbestäuber verlieren

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SVLFG

Vorzeitige Altersrenten

Anrechnung des Hinzuverdienstes bleibt weiterhin ausgesetzt

Für Bezieher von vorzeitigen Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) bleiben auch im Jahr 2022 die Hinzuverdienstregelungen ausgesetzt.

Bei etwa 4.000 von insgesamt 115.000 Rentenbeziehern müsste die Landwirtschaftliche Alterskasse ohne die Aussetzung der Regelungen das Einkommen bei deren vorzeitigen Altersrenten berücksichtigen.

Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird in der AdL weiterhin bis Ende des Jahres 2022 bei vorzei

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Vereinsleben

Sportverein

Kegelturnier 2024/2025

Spielbeginn für das neue Kegelturnier ist der 18. Oktober 2024.

PlatzMannschaftPunkteKegelSpiele
1 Bulls 4 : 0 2133 2 von 13
2 Eisbären 4 : 0 2057 2 von 13
3 Nische 4 : 0 1973 2 von 13
4 Loser 2 : 2 1890 2 von 13
5 Rinnenputzer 2 : 2 1889 2 von 13
6 Zugroaste 2 : 2 1873 2 von 13
7 Rolling Stones 2 : 2 1633 2 von 13
8 Kegelschupfer 2 : 0 1085 1 von 13
9 Stars 2 : 0 1013 1 von 13
10 08/15 0 : 4 1904 2 von 13
11 Lechaue 0 : 4 1758 2 von 13
12 Rummkuglar 0 : 4 1585 2 von 13
13 Aufsteiger 0 : 2 938 1 von 13

 

Damit die Tabelle im Internet immer aktuell ist, muss jedes Ergebnis am nächsten Vormittag unter der What'sApp Kegelgruppe gemeldet werden.

Stand: 3. November 2024
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Musikkapelle

Schützenverein

Schützenball 2024

Bild

Schützenkönig Thomas Ott mit Wurstkönigin Michaela Streif
Brenzenkönig Florian Schmölz

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Trachtenverein Prem

Gauchronik des Oberen Lechgau-Verbandes

Weihnachten steht vor der Tür. Ein schönes Geschenk ist die Chronik des Oberen Lechgau-Verbandes „Blick in den Oberen Lechgau“. Diese kann beim 1. Vorstand des Trachtenvereins Prem, Alfred Sieber, Im Filz 15, erworben werden.

Gauchronik
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