Gemeindeverwaltung
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderates bezüglich einer Änderung der Grundsteuerhebesätze und der Erteilung anderslautender Grundsteuerbescheide 2021 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes
die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Die Gemeindeverwaltung Prem weist auf die geltende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherheit der Gehbahnen im Winter hin. Die Verordnung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Die Gemeinde weist insbesondere darauf hin, dass die An- und Hinterlieger die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehbahnen innerhalb der geschlossenen Ortschaft bei Bedarf zu räumen und zu streuen haben. Sofern kein Gehweg vorhanden ist, besteht die Räum- und Streupflicht auf einem Gehstreifen im Fahrbahnbereich (in einer Breite von einem Meter vom Fahrbahnrand gemessen). Die Sicherungsarb
Bürgersprechstunden sind für Anliegen gerne nach vorheriger Terminvereinbarung (☎ 08862-8350) und unter den derzeit geltenden Corona-Bestimmungen möglich.