Ablauf:
Für nicht verwertbare Abfälle oder stark verschmutzte Wertstoffe, beispielsweise: Windeln, Binden, Q-Tips und andere Hygieneabfälle, Kleintierstreu, Holzasche, Kehricht, Zigarettenreste, Staubsaugerbeutel, Glühbirnen, Porzellan, Keramik, alte Stifte, Negative, Fotos, wasserfeste Papiere (Zellstoffe), Tapeten, Cassetten, Lumpen, Nylonstrümpfe, Socken, Stoffreste, abgetragene Kleidung und Schuhe etc.
Kleinelektrogeräte, Batterien und Energiesparlampen dürfen nicht in die Restmülltonne, sondern müssen in den Wertstoffhöfen abgegeben werden!
Verfügbare Tonnengröße: 40, 60, 80, 120, 240 Liter. Die Größe ist frei wählbar, aber die Tonnen müssen bei der 14-tägigen Abfuhr vollständig geschlossen sein und eine gültige Gebührenmarke (violett, viereckig) haben. Eine gemeinschaftliche Nutzung ist möglich.
Sollte die Tonne ausnahmsweise nicht ausreichen, gibt es einen offiziellen Restmüllsack (80 ltr.), der zur Müllabfuhr gestellt werden darf. Der Sack wird i.d.R. bei den Gemeindeverwaltungen gegen eine Gebühr verkauft, die die Müllabfuhr beinhaltet. Handelsübliche Abfallsäcke werden bei der Restmüllabfuhr nicht mitgenommen.