Ablauf:
Für alle kompostierbaren Küchen- und Gartenabfälle, z.B.: Kaffeesatz, Tee, Brot-, Obst-, Gemüse und Essensreste (Speisereste nur aus privaten Haushalten), Pflanzenreste sowie Küchenkrepppapier, Papiertaschentücher, -Handtücher, Holzschliffverpackungen (Eierkartons).
Für eine saubere, angenehme Sammlung sind Tageszeitungen oder Papiertüten gut geeignet, die Abfälle einzuwickeln und die Feuchtigkeit aufzusaugen.
Nicht in die Biotonne gehören: Asche, Windeln, Q-Tips, Kleintiermist oder ähnliches, Hundekot, Metalle, Straßenkehrricht oder Plastik (z.B. Müllbeutel). Diese Abfälle sind nicht kompostierbar und beeinträchtigen die Kompostqualität. So genannte "kompostierbare Plastikbeutel" sind nicht vollständig kompostierbar und gehören daher nicht in die Biotonne.
Verfügbare Tonnengrößen: 80, 120, 240 Liter. Die Größe ist frei wählbar, aber die Tonnen müssen bei der 14-tägigen Abfuhr vollständig geschlossen sein und eine gültige Gebührenmarke (gelb, viereckig) haben. Eine gemeinsame Nutzung ist möglich. Wenn Sie die Bioabfälle selbst kompostieren, können Sie auf die Biotonne verzichten und die Biotonnengebühr einsparen.
Sollte die Tonne ausnahmsweise nicht reichen, gibt es einen offiziellen Biomüllsack, der zur Abfuhr gestellt werden darf. Der Sack wird i.d.R. bei den Gemeindeverwaltungen gegen eine Gebühr verkauft, da die die Müllabfuhrgebühren beinhaltet. Handelsübliche Papiersäcke werden bei der Biomüllabfuhr nicht mitgenommen, wenn sie neben der Biotonne stehen.