Wohnen in der neuen "Alten Schule"
Geschrieben von marion am 27.03.24 um 6:10 Uhr • Artikel lesen
Wohnen in der neuen "Alten Schule"
Die Gemeinde Prem vermietet im Neubau „Alte Schule“ voraussichtlich ab dem 01.01.2025 8 Wohnungen mit 40 - 77 m².
Alle Wohnungen verfügen über einen Kellerraum, einen Fahrradabstellplatz und einen PKW-Stellplatz im Carport.
Haben Sie Interesse an
- einer 1-Zimmer Wohnung mit ca. 40 m² im EG oder OG,
- einer 2-Zimmer Wohnung mit ca. 55 – 63 m² im EG, OG oder DG,
- oder einer 3-Zimmer Wohnung mit ca. 77 m² im EG, OG oder DG?
Ausbildung 2022
Geschrieben von marion am 30.03.21 um 11:38 Uhr • Artikel lesen
Die Verwaltungsgemeinschaft Steingaden bestehend aus den drei Mitgliedsgemeinden Gemeinde Steingaden, Gemeinde Prem und Gemeinde Wildsteig sucht zum 1. September 2022 eine/n Auszubildende/n (m/w/d) für die Ausbildung zum/zur
Verwaltungsfachangestellten
− Fachrichtung Kommunalverwaltung −
Kurzinformation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Geschrieben von marion am 29.03.21 um 7:56 Uhr • Artikel lesen
Kurzinformation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zur Fortsetzung der Biotopkartierung im Landkreis Weilheim-Schongau
Ab April dieses Jahres wird im Landkreis Weilheim-Schongau die Biotopkartierung von 2018, wie wir Sie im Schreiben vom 26.04.2018 informiert haben, fortgesetzt. Unter der fachlichen Leitung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) werden von der beauftragten Biologin Astrid Hanak in Zusammenarbeit weiteren freien Kartierern die besonders erhaltenswerten Lebensräume im Landkreis nun vollständig in den kommenden zwei Jahren erhoben.
Die Geländearbeiten sind voraussichtlich im Herbst 2022abgeschlossen. Die Ergebnisse stellt das LfU der Öffentlichkeit dann ab Mitte 2023über das Fachinformationssystem Naturschutz im Internet (FIN-Web: http://fisnat.bayern.de/finweb) zur Verfügung.
Die Erfassung von Biotopen gehört nach Art. 46 des Bayerisches Naturschutzgesetzes zu den zentralen Aufgaben des LfU. Vor über 30 Jahren wurden die Biotope im Landkreis erstmalig erhoben. Mit der Aktualisierung der Biotopkartierung wird die Datengrundlage zur Naturausstattung des Landkreises auf den neuesten Stand gebracht.
Die Erhebung der naturnahen Lebensräume leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten. Sie hat dabei weder das Ziel noch die Möglichkeiten, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Bei der Biotopkartierung handelt es sich lediglich um eine Bestandsaufnahme aller Flächen, die für die Artenvielfalt besonders wichtig und erhaltenswert sind. Mögliche Einschränkungen ergeben sich ausschließlich aus bestehenden gesetzlichen Vorgaben, die unmittelbar wirksam sind.
Auf der Grundlage einer aktualisierten Biotopkartierung können Landwirte für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege von Biotopflächen über den Vertragsnaturschutz eine Vergütung erhalten. Zudem ist die Biotopkartierung für Behörden und Naturschutzverbände eine wesentliche Grundlage zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange in ihrer täglichen Arbeit. Sämtliche Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück ein Biotop neu erfasst wurde, werden nach Abschluss der Kartierungen schriftlich informiert.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin ist:
Kristel Kerler, Tel.: 0821/9071-5639, kristel.kerler@lfu.bayern.de
Für Rückfragen steht Ihnen das auch das Team der Biotopkartierung am LfU zur Verfügung:
Tel.: 0821/9071-5525, biotopkartierung@lfu.bayern.de
Weitere allgemeine Informationen zur Biotopkartierung finden Sie unter http://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm.
Corona Schutzimpfung
Geschrieben von marion am 24.03.21 um 10:47 Uhr • Artikel lesen
Räum- und Streupflicht
Geschrieben von marion am 29.12.20 um 9:38 Uhr • Artikel lesen
Die Gemeindeverwaltung Prem weist auf die geltende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherheit der Gehbahnen im Winter hin. Die Verordnung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Die Gemeinde weist insbesondere darauf hin, dass die An- und Hinterlieger die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehbahnen innerhalb der geschlossenen Ortschaft bei Bedarf zu räumen und zu streuen haben. Sofern kein Gehweg vorhanden ist, besteht die Räum- und Streupflicht auf einem Gehstreifen im Fahrbahnbereich (in einer Breite von einem Meter vom Fahrbahnrand gemessen). Die Sicherungsarbeiten sind an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr durchzuführen und bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee ist so am Rande der Geh- oder Fahrbahn zu lagern, dass der Verkehr auf der Straße weder gefährdet noch erschwert wird. Die Gemeinde weist darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Schnee von privaten Flächen, Hofeinfahrten oder Randstreifen auf die Straße zu werfen.
Rückschnitt überhängender Äste und Zweige
Geschrieben von marion am 01.12.20 um 11:35 Uhr • Artikel lesen
Rückschnitt von Pflanzen,
Freischneiden von Verkehrszeichen
Immer wieder kommt es vor, dass Straßen und Wege durch überhängende Bäume und Äste teilweise kaum mehr passierbar sind. Häufig sind auch Straßenschilder und Verkehrszeichen verdeckt, was zu erheblichen Beeinträchtigungen und zu zeitraubenden Suchen bei Notfällen führen kann. Auch der Winterdienst kann beeinträchtigt werden, was zu Behinderungen und zeitlichen Verzögerungen beim Räumdienst führt. Nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (Art. 29 Abs. 2.) und der Straßenverkehrsordnung ist der lichte Straßenraum bis zu einer Höhe von 4,50 m bei Kfz-Verkehr und 2,50 m bei Rad- und Fußgängerverkehr freizuhalten. Daneben sind an Kreuzungen die notwendigen Sichtdreiecke freizuhalten. Hier muss bei einer Anfahrtslänge von 3m zur Kreuzung eine Sicht in die kreuzende Straße von 50 m bei erlaubten 50 km/h und 30 m bei erlaubten 30 km/h gewährleistet sein. Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, auch in Ihrem eigenen Interesse, die überhängenden Äste und Zweige baldmöglichst zu entfernen und künftig darauf zu achten, dass keine Beeinträchtigungen mehr außerhalb der Grundstücksgrenze entstehen. Wir weißen außerdem darauf hin, dass der Grundstückseigentümer auch zur Haftung herangezogen werden kann, sollte es zu Unfällen kommen, weil ein von seinem Grundstück aus eingewachsenen Verkehrszeichen nicht zu erkennen oder die Sicht durch den Bewuchs behindert war.
Reinigung von Grundstücksgrenzen
Geschrieben von marion am 01.12.20 um 10:18 Uhr • Artikel lesen
Die Anlieger müssen sich um die Reinigung von der Grundstücksgrenze bis zur Mittellinie der jeweiligen Straße (innerorts) kümmern.
Nur an Kreis- und Staatsstraße sind die Anlieger nicht für die Fahrbahn zuständig. Dies liegt bei der Straßenmeisterei.
Grüngutsammelstelle Steingaden
Geschrieben von marion am 01.12.20 um 10:17 Uhr • Artikel lesen
Schließung der Grüngutsammelstelle
während der Wintermonate
Wie alle Jahre wird auch heuer die Grüngutsammelstelle während der Wintermonate geschlossen. Am Freitag, den 27.11.2020 ist die Grüngutsammelstelle zum letzten Mal in diesem Jahr geöffnet und bis zur Schließung können Gartenabfälle jeweils am Dienstag von 17.00 bis 19.00 Uhr und am Freitag von 15.00 bis 18.00 Uhr kostenlos angeliefert werden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass nach diesem Termin keine Grüngutanlieferung in Steingaden möglich ist und anfallendes Material nur im Abfallentsorgungszentrum Erbenschwang angeliefert werden kann. Der Gemeinde Prem stehen während der Wintermonate keine Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung. Um Beachtung wird gebeten.
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