Mitteilungsblatt Februar 2021
Geschrieben von marion am 29.01.21 um 10:10 Uhr • Artikel lesen
Aus der Gemeindeverwaltung
Gemeinderatssitzung
Am Dienstag, den 16. Februar 2021 um 20.00 Uhr findet die Sitzung des Gemeinderates statt. Anträge zur Gemeinderatssitzung sind bei der Gemeinde Prem bis spätestens Montag, den 08. Februar 2021 vorzulegen.
Aus der Gemeindeverwaltung
- Die Gemeinde Prem bedankt sich für die schönen Fotos auf der Homepage bei Familie Franke, sowie für die Drohnenbilder bei Matthias Moser und Christoph Heißerer
- Zudem fanden am 28. Januar 2021 Werbeaufnahmen mit Sebastian Vettel statt. Hier werden die Spendengelder den örtlichen Vereinen zugute aufgeteilt.
Müllabfuhrtermine
Restmüll: Mi., 10. und Mi. 24. Februar 2021
Biomüll: Mi., 03. und Mi. 17. Februar 2021
Gelber Sack: Mo. 08. Februar 2021
Papiersammlung: Sa, 20. März 2021
Räum- und Streupflicht
Die Gemeindeverwaltung Prem weist auf die geltende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherheit der Gehbahnen im Winter hin. Die Verordnung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Die Gemeinde weist insbesondere darauf hin, dass die An- und Hinterlieger die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehbahnen innerhalb der geschlossenen Ortschaft bei Bedarf zu räumen und zu streuen haben. Sofern kein Gehweg vorhanden ist, besteht die Räum- und Streupflicht auf einem Gehstreifen im Fahrbahnbereich (in einer Breite von einem Meter vom Fahrbahnrand gemessen). Die Sicherungsarbeiten sind an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr durchzuführen und bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.
Der geräumte Schnee ist so am Rande der Geh- oder Fahrbahn zu lagern, dass der Verkehr auf der Straße weder gefährdet noch erschwert wird. Die Gemeinde weist darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Schnee von privaten Flächen, Hofeinfahrten oder Randstreifen auf die Straße zu werfen.
Bäume und Sträucher
Überragende Anpflanzungen von angrenzenden Grundstücken gefährden immer wieder die Sicherheit der Straßenbenützer. Auch wird in die geordnete Schneeräumung durch solche Anpflanzungen behindert. Nach der Rechtsprechung sind Anpflanzungen (Hecken, Sträucher) in der Nähe der Straße so anzulegen und der Baumbestand in angemessenen Zeitabständen so zu überwachen, dass keine über das natürliche Maß hinausgehenden besonderen Gefahren entstehen. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass Anpflanzungen aller Art verboten sind, soweit sie die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigen können. Die Grundstückseigentümer werden deshalb (auch um evtl. Haftungsansprüche aus dem Weg zu gehen) gebeten, die Straßenfront dahingehend zu überprüfen und überragende Äste etc. umgehend zu entfernen.
Winterdienst
Es wird darauf hingewiesen, das die Straßen im Ortsgebiet vom Winterdienst nach Dringlichkeitsstufen geräumt werden. Zur Durchführung einer regelmäßigen Schneeräumung und Streuung werden Streubezirke gebildet. Da es technisch nicht möglich ist, bei Schnee und Glatteis alle Fahrbahnen und Gehwege gleichzeitig zu räumen und zu streuen, werden innerhalb der Streubezirke die Straßen in der Reihenfolge ihrer Verkehrsbedeutung in die Dringlichkeitsstufen I, II und III eingeordnet. An schneereichen Tagen bitten wir daher um Ihr Verständnis.
Betreten der Loipen und Eisflächen
Die Loipen sind ausschließlich nur mit Skiern zu betreten! Der Loipenwart investiert viel Zeit und Mühe in die Präparierung der Langlauf- und Skatingloipe. Alles ehrenamtlich!!! Leider kommt es immer wieder vor, dass Fußgänger (teilweise mit Hunden, Schlitten und Schneeschuhen) diese als Wanderweg benutzen und damit die Loipen massiv zerstören.
Die Eisflächen im Gemeindegebiet werden auf eigene Gefahr betreten und genutzt. Bitte achtet auf den Nachwuchs und auf eine verantwortungsbewusste Nutzung.
Wir bitten höflichst um Beachtung!
Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Jahr 2021
Vorbehaltlich der Entscheidung des Gemeinderates bezüglich einer Änderung der Grundsteuerhebesätze und der Erteilung anderslautender Grundsteuerbescheide 2021 wird hiermit gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes
die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt.
Für die Steuerschuldner treten mit dem heutigen Tag die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid 2021 zugegangen wäre. Dies bedeutet, dass Steuerschuldner, die für 2021 keinen Grundsteuerbescheid erhalten, in diesem Jahr die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Die Grundsteuer für 2021 wird mit den in den zuletzt erteilten Grundsteuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen, jeweils fällig am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2021
Abweichend hiervon werden Kleinbeträge bis 30,00 € in vollem Umfang fällig am 15.08.2021.
Vereinsmitteilungen
Schützenverein Prem
Im Februar ist leider noch kein Schießbetrieb möglich.
Günther Heißerer, 1.Schützenmeister
Musikkapelle Prem e.V.
Wegen Corona Lockdown sind keine Aktivitäten möglich.
Bei den großzügigen Spendern: Fliesen Raffler, Josef Krönauer und Autohaus Meier möchten wir uns herzlich bedanken.
Sportverein Prem
Liebe Wintersportler, leider kann in dieser Saison kein Skiliftbetrieb stattfinden. Um euch trotzdem Wintersport zu ermöglichen, bietet euch der Sportverein die Möglichkeit die Langlaufloipe im Filz zu benutzen. Wir freuen uns sehr darüber, dass die Loipe bisher von zahlreichen Langläufern besucht wurde und hoffen auf eine möglichst lange Befahrbarkeit. Dazu bitte ich euch, die Loipe nicht als Wanderweg zu missbrauchen und jene nur mit Skier zu betreten. Die Benutzung der Loipe ist kostenlos und für die Allgemeinheit gedacht, jedoch würde sich der Sportverein, gerade in diesem Jahr, sehr über eine Spende für die Instandhaltung freuen.
RAIBA Prem IBAN: DE22 7016 9558 0200 1004 12
Alpenverein Steingaden
AV Sektion Steingaden – Seniorengruppe
Februar - Auf den Spuren des Drachen: Der Lockdown wurde in den Februar hinein verlängert. Daher muss leider auch diese Tour vom Rainer ausfallen. Vielleicht klappt es ja im März
Bürgerverein am Lech
Der Bürgerverein hat zum Thema Corona-Schutzimpfung ein Infofaltblatt entworfen, welches in einigen Geschäften zur Mitnahme ausliegt. Für Bürger aus Prem ist das Impfzentrum in Peißenberg (Hauptstr. 55-56) zuständig. Vorerst sollen sich nur Impfwillige aus den aufgerufenen Prioritätengruppen unter Tel. 08803 – 4929700 um einen Termin bemühen. Aufgrund von Lieferengpässen bei den Impfdosen, sowie Überlastung der Hotline kann es sein, dass es bei der telefonischen Anmeldung zur Impfung zu Wartezeiten kommt. Die Online-Registrierung ist dagegen für alle möglich unter: https://impfzentren.bayern/. Falls nach einer erfolgreichen Terminvereinbarung eine Fahrmöglichkeit gebraucht wird, bitte im Büro des Bürgervereins unter Tel. 08862 - 987813 baldmöglichst anrufen. Gegen eine Aufwandsentschädigung von 20,00 € holen wir Sie zu Hause ab, bringen Sie zum Impfzentrum, warten dort auf Sie und bringen Sie wieder nach Hause. Für diesen Hilfsdienst müssen Sie kein Mitglied unseres Vereins sein, sondern lediglich in einer unserer vier Unterstützergemeinden Bernbeuren, Lechbruck, Prem oder Steingaden wohnen.
Zur Impfung mitzubringen sind:
- Impfpass / FFP2-Maske
- Einwilligungserklärung = Impfbogen
- Aufklärungsmerkblatt
Die benötigten Unterlagen zum Ausdrucken finden Sie immer aktuell im Internet unter: stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/. Diese Unterlagen können aber auch jeweils nach telefonischer Anmeldung im Büro des Bürgervereins oder in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Wichtig: Der Bürgerverein berät nicht bei Impf-Fragen und organisiert keine Impftermine. Wir helfen bei der Beschaffung der notwendigen Unterlagen, wenn diese nicht selber ausgedruckt werden können oder bei der Organisation eines Fahrdienstes.
Grundschule Steingaden
In der Woche vom 08.03.-12.03.2021 findet die Schuleinschreibung für das kommende Schuljahr 2021/2022 statt.
Aktuelle Regelungen und schulrechtliche Vorgaben:
- Für das kommende Schuljahr 2021/22 sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2015 geboren sind, schulpflichtig.
- Sonderregelungen:
- Kinder, die im Zeitraum 01.07.2015 – 31.09.2015 geboren sind (Einschulungs-korridor), durchlaufen die Schuleinschreibung ganz normal. Eltern können, nach anschließender Beratung mit der Schule entscheiden, ob ihr Kind eingeschult werden soll.
- Kinder, die im Zeitraum 01.10.2015 – 31.12.2015 geboren sind, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden, wenn sie schulfähig sind.
- Kinder, die erst nach dem 31.12.2021 das 6. Lebensjahr erreichen, benötigen einen schriftlichen Antrag der Eltern, außerdem ist ein schulpsychologisches Gutachten notwendig.
- Kinder, die im Schuljahr 2020/21 zurückgestellt wurden, nehmen erneut an der diesjährigen Einschulung teil.
Alle Erziehungsberechtigten werden von der Grundschule angeschrieben.
Sollte noch jemand in letzter Zeit zugezogen sein und keinen Brief von der Schule erhalten haben, melden Sie sich bitte unter 08862/575 (Tel. des Sekretariats der Schule).
gez. J. Jahrsdörfer, R.
Sonstiges
Bücherei im Fohlenhof Steingaden
Ausleihe und Rückgabe von Medien – ab sofort zur kontaktlosen Abholung
Leser können im Leserkonto über den Medienkatalog unserer Bücherei verfügbare Medien vorbestellen. An den Öffnungstagen Montag und Donnerstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr können diese Medien im Flur des Pfarrheims abgeholt werden. Alles, was bis zum Öffnungstag morgens um 9:00 Uhr vorbestellt ist, liegt nachmittags zur Abholung bereit. An den Öffnungstagen, zur kontaktlosen Rückgabe von Medien, besonders von größeren Mengen. Zu allen anderen Zeiten ist der neue Briefkasten am Haupteingang des Pfarrheims für diesen Zweck nutzbar. Der Kasten wird regelmäßig geleert. Sollte der Kasten voll sein, werden die Leser gebeten, ihre Medien wieder mitzunehmen.
Wichtig: Es darf, sich jeweils nur eine Person mit FFP2-Maske im Flur aufhalten.
Onleihe: Die Bücherei im Fohlenhof bietet im Leseverbund LEO Süd eine Fülle von eBooks, eLearning, eAudios, eMagazine und ePapers, die über das Leserkonto ausgeliehen und auf dem PC, Tablet, Smartphone oder E-Reader gelesen bzw. genutzt werden können. Die Fälligkeit der Jahresgebühr führt im Moment nicht zur Sperrung des Online-Leserkontos.
Neues Medienangebot: Neu im Medienangebot sind Tonies. Die kleinen Figuren enthalten jeweils eine Audio-Datei, die mit einer Tonie-Box abspielbar ist. Über den Medienkatalog können Tonie-Figuren und Tonie-Boxen zum Abspielen vorbestellt werden. Für die Bücherei im Fohlenhof Sylvia Hindelang
Heimatgeschichtliches Archiv
Unterstützen auch Sie den Aufbau eines heimatgeschichtlichen Archivs und die Arbeit des Arbeitskreises „Geschichte und Geschichten Prems“. Sicherlich liegen auch bei Ihnen alte Bilder, Fotos, die sehr interessant und wertvoll für die Geschichte unseres Dorfes sind. (Sie erhalten alle Unterlagen zuverlässig und unverzüglich zurück!)
Pfarrkirche St. Michael
Datum | Uhrzeit | Gottesdienst |
---|---|---|
Montag, 01. Februar 2021 | 19:30 Uhr | Darstellung des Herrn - Lichtmess Gottesdienst mit Kerzensegnung |
Sonntag, 07. Februar 2021 | 08:30 Uhr | Hl. Messe (Josefa und Thomas Schwarz mit Geschwister Bauer) |
Sonntag, 14. Februar 2021 | 08:30 Uhr | Hl. Messe (Theresia Heißerer mit verstorbenen Angehörigen, Martin Christa sen. und jun. |
Mittwoch, 17. Februar 2021 | 19:30 Uhr | Aschermittwoch - Wortgottesdienst zum Beginn der österlichen Bußzeit |
Sonntag, 21. Februar 2021 | 08:30 Uhr | Hl. Messe |
Sonntag, 28. Februar 2021 | 08:30 Uhr | Hl. Messe |
Mach mit!
Schuh-Sammel-Aktion mit Shuuz in Prem!
Deinem Schuhschrank, der Mitmenschen und der Umwelt zu Liebe! Jedes Jahr werden in Deutschland 600 Millionen Paar tragfähige Schuhe weggeworfen. Dabei gibt es auf der Welt viele Menschen, die sich keine neuen Schuhe leisten können. Außerdem wird so die Umwelt geschont, weil dadurch CO² vermieden wird. Wir haben uns entschlossen, bei der Alt-Schuh-Sammlung von Shuuz mitzumachen, die zusammen mit Kolping-Recycling alte Schuhe einsammelt und an Menschen weiter gibt, die sie brauchen. Die Schuhe kommen zu 100 % an! (Weitere Infos gibt es unter www.shuuz.de). Den Erlös bekommt der teilnehmende Sammler - also unsere Pfarrei - ausbezahlt. Wir werden dieses Geld an den Premer Kindergarten weiter geben!
So geht's: Einfach die alten, ausgedienten, gut erhaltenen Schuhe aussortieren und paarweise zusammen gebunden in die Premer Kirche bringen. Dort steht unter der Empore ein Sammelbehälter für ihre Schuh-Spende.
Herzliches Vergelt's Gott! Pfarrgemeinderat Prem
Notrufnummern
Wichtige Notrufnummern | |
---|---|
Polizei | ☎ 110 |
Feuerwehr und Rettungsdienst | ☎ 112 |
Ärztlicher Bereitschaftsdienst | ☎ 116117 |
Krankentransporte: (Als Vorwahl nehmen Sie den Ort, den Sie erreichen wollen. Z. B. Schongau 08861, oder Füssen 08362) |
☎ (Vorwahl) 19222 |
Leitstelle Weilheim – Anmeldung (Käfer-) Feuer | ☎ 0881/92585100 |
Der Defibrillator hängt in der Raiffeisenbank Prem, Schongauer Straße 13, neben dem Geldautomaten.
Hinweis
Die Gemeinde Prem weist darauf hin, dass sie nicht für den Inhalt der Artikel der einzelnen Vereine und Gruppierungen im Gemeindeblatt verantwortlich ist, sondern die jeweiligen Autoren. Die Inhalte der Artikel spiegeln nicht zwangsläufig die Meinung der Gemeinde wider. Alle im Gemeindeblatt bereitgestellten Informationen dienen lediglich Informationszwecken. Die Gemeinde Prem übernimmt keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität und Rechtskonformitität der bereitgestellten Artikel. Die Artikel sollten kurz und sachlich gehalten werden.
Mitteilungen für das kommende Mitteilungsblatt sind bitte immer bis spätestens 25. des laufenden Monats bei der Gemeinde Prem einzureichen. Spätere Mitteilungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
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