Was benötige ich für einen Personalausweis?
Ab dem 16. Geburtstag besteht Personalausweispflicht. Dies gilt nicht, wenn Sie bereits einen Reisepass besitzen. Für Jugendliche unter 12 Jahren kann für Reisen ein Kindereisepass oder ab Vollendung des 12. Lebensjahres ein Reisepass beantragt werden.
Seit 01. November 2010 gibt es den neuen elektronischen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Benötigt werden:
Alter Personalausweis
Der alte Personalausweis wird eingezogen, wenn Sie Ihren neuen Ausweis abholen.
Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Falls auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden soll, wird ein weiteres Foto benötigt. Hinweise zu den Anforderungen des Passfotos finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass
Ihr Reisepass
Der Reisepass wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Ausweis verloren ging.
Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde
Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Ehergister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung einer staatlich anerkannten Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten Übersetzers benötigt. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden.
Verlustanzeige
Diese ist erforderlich, wenn der alte Personalausweis verloren gegangen ist.
Bescheinigung der Polizei
Falls der bisherige Ausweis gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.
Biometrisches Passfoto
Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an die Passfotos. Die Regelungen sind in der Foto-Mustertabelle der Bundesdruckerei ausführlich erläutert. Die Vorlage eines Lichtbildes in digitaler Form ist nicht möglich.
Informationen rund um den Personalausweis:
Die Gültigkeit des bisherigen Personalausweises kann nicht verlängert werden.
Vom Tag der Antragstellung dauert es etwa drei bis vier Wochen, bis der Personalausweis abgeholt werden kann. Wenn Sie Ihren Personalausweis nach dem 1. November 2010 beantragt haben, werden Sie von der Bundesdruckerei angeschrieben, sobald Ihr Ausweis zur Abholung bereit liegt. Da Sie diesen Brief bei der Abholung nicht benötigen, bringen Sie ihn bitte nicht mit, sondern verwahren ihn sicher zu Hause. Er enthält wichtige Daten zu PIN, PUK und Sperrkennwort.
Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, erhalten keinen PIN-Brief. Bitte beachten Sie auch die weiteren besonderen Regelungen, die für die Beantragung eines Personalausweises bei Jugendlichen gelten.
Bei der Abholung ist der alte Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis abzugeben.
Besonderheiten bei Jugendlichen:
Erfolgt die Vorsprache eines Jugendlichen ohne Kinderreisepass, ohne Kinderausweis oder mit Kinderausweis ohne Foto, so ist die Vorsprache einer erziehungsberechtigen Person erforderlich.
Möchten Jugendliche vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragen, so ist die Begleitung von mindestens einer erziehungsberechtigten Person notwendig. Jedoch sind grundsätzlich die Unterschriften beider Elternteile erforderlich. Es reicht aus, wenn eine erziehungsberechtigte Person den Ausweis abholt und die andere erziehungsberechtigte Person eine Einverständniserklärung und ihren Personalausweis vorlegen lässt. Wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist, so ist die Vorlage eines Nachweises über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.
Die Online-Ausweisfunktion kann erst ab 16 Jahren genutzt werden. Deshalb erhalten Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben, keinen PIN-Brief und somit keine schriftliche Benachrichtigung, dass ihr Ausweis fertig ist.
PIN-Brief
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Personalausweis erst abholen können, nachdem Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben. Dies gilt nicht für Jugendliche, die mehr als drei Monate vor ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis beantragt haben. Sie erhalten keinen PIN-Brief.
Welche Vorteile hat der neue Personalausweis?
Der neue Personalausweis vereint die bisherige Ausweisfunktion mit einer modernen Speicherung der persönlichen Daten auf einem Speicherchip. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, freiwillig Ihre Fingerabdrücke auf dem Chip speichern zu lassen. Hierdurch wird die Fälschungssicherheit des Dokumentes erhöht. Sie können den neuen Personalausweis als elektronischen Identitätsnachweis nutzen und sich künftig bei Geschäften im Internet einfach und eindeutig ausweisen.
Die Vorteile auf einen Blick:
- Kreditkartenformat
- Kontaktloser Chip im Karteninneren
- Elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten
- mehr Kontrolle über persönliche Daten
- vorbereitet für die elektonische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente
- Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke
Bei der Beantragung des Personalausweises erhalten Sie umfangreiche Informationen zum neuen Personalausweis oder beim Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern
--> www.personalausweisportal.de
Gültigkeit:
Der Personalausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.
Personalausweise im alten Format, deren Laufzeit über den 1. November 2010 hinaus geht, bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall:
Bei Verlust oder Diebstahl müssen Sie die Abschaltung der elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) veranlassen. Hiefür müssen Sie persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen oder den Sperr-Notruf 116116 anrufen.
Vorsprache:
Eine persönliche Vorsprache ist bei der Antragstellung erforderlich. Die Abholung kann jedoch durch eine bevollmächtigte Person, die sich ausweisen kann, erfolgen. Bitte denken Sie daran, der bevollmächtigten Person die zur Abholung erforderliche Erklärung zur elektronischen Identifikationsfunktion (eID-Funktion) mitzugeben.
Gebühren:
22,80 € für Personen unter 24 Jahren
28,80 € für Personen ab 24 Jahren
10,00 € für einen vorläufigen Personalausweis.
Die Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates werden durch die jeweilige Anbieterin oder jeweiligen Anbieter festgelegt.
Weitere Gebührenregelungen:
6,00 € für das nachträgliche Einschalten der Online-Ausweisfunktion
6,00 € für das Ändern der PIN (beispielsweise PIN vergessen)
6,00 € für das Entsperren der Online-Ausweisfunktion
Folgende Leistungen sind gebühren frei:
- Erstmaliges Einschalten beziehungsweise jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN.
- Ändern der Anschrift bei Umzügen
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall.