Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Die Kommune Prem beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
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Erneuter Förderschritt 2 – BayGibitR, zusätzliche Markterkundung
Die Kommune wiederholt für eine Adresse eine Markterkundung da diese gelistete Adresse in der ersten Markterkundung mit weniger 30 Mbit/s gemeldet wurden, die Basisliste des Vermessungsamtes diese Adressen jedoch mit mindestens 30 Mbit/s führte. Diese Adresse wurden in dieser neuen Markterkundung auf weniger 30 Mbit/s gesetzt.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 26.09.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Prem_2_Markterkundung Bekanntmachung-30.pdf
Prem_2_Karte-Markterkundung_Beginn_1.2_20210818.Pdf
Prem_2_Markterkundung_Beginn_1.2_20210818.xlsx
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Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung
Die Kommune Prem veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 04.08.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente:
Markterkundung Bekanntmachung-29062021.pdf
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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Kettershausen für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.
Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (PDF)
Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.
Nutzungsbedingungen Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Hinweise – Breitbandzentrum Amberg:
f) Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
- Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.
- Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:
- „Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung
- bereitgestellt.“
- Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.