Borkenkäfer: Nur aktuell befallene Bäume bearbeiten
Geschrieben von marion am 07.05.19 um 11:08 Uhr • Artikel lesen
Trockenes Käferholz ist unbedeutend für den Forstschutz und kann stehen bleiben. Die Borkenkäfer-Population erreicht in diesem Jahr ein extremstes Ausmaß. Daher sollten sich Arbeitskraft und Maschineneinsatz gezielt auf aktuell befallene Bäume konzentrieren und nicht auf solche, aus denen der Käfer bereits ausgeflogen ist. Trockene Fichten brauchen aus Forstschutzgründen nicht gefällt und aufgearbeitet werden. Fällt die Rinde bereits ab, ist der Käfer wieder draußen und der Baum kann stehen bleiben. Trockenes Käferholz lässt sich aktuell kaum vermarkten, bindet Arbeitskraft und gepoltert entwertet es sich schneller als wenn es stehen bleiben würde. Die Borkenkäfer haben sich durch die außergewöhnlich hohen Temperaturen bzw. durch die Dürre im letzten Jahr bundesweit in einem bislang ungeahnten Ausmaß vermehren und ausbreiten können. Sie treffen dabei auf Fichten, die durch den Trockenstress in ihrer natürlichen Abwehr geschwächt sind und in diesem Jahr kaum Harz produzieren konnten. Erschwerend kommt hinzu, dass in einigen Landesteilen das durch Winterstürme und Schneebruch verfügbare bruttaugliche Holz im Frühjahr sehr schnell vom Käfer befallen werden konnte und die Stürme vielerorts angerissene und für den Käfer attraktive offene Waldränder hinterließen. SVLF Linktipps: https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/insekten/wuh_borkenkaefer/index_DE https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/insekten/lwf_borkenkaefer_faq/index_DE https://www.waldwissen.net/dossiers/fva_dossier_borkenkaefer/index_DE#3 2019-05-07_Borkenkäfer.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Ministerium gewährt 177 Millionen Euro Bundesmittel
Geschrieben von marion am 17.04.19 um 11:04 Uhr • Artikel lesen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) zur Senkung der Unfallversicherungsbeiträge 176,95 Millionen Euro Bundesmittel gewährt. Damit wird die Beitragssenkung durch die Bundesmittel für die berechtigten Unternehmer fast konstant bleiben können. Die Beitragsbescheide werden ab Ende Juli 2019 versandt. Neu sind folgende Vorgaben: Unternehmen, die mehr als 50.000 Euro Bundesmittel erhalten würden, erhalten künftig keine Bundesmittel mehr (Obergrenze) Darüber hinaus wird ein Höchstbetrag von 20.000 Euro Bundesmittel eingeführt (Kappungsgrenze) Mit diesen Vorgaben setzt das BMEL einen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages um. Die Bundesmittel sollen damit zielgenauer an kleine und mittlere Betriebe gerichtet werden. Die Vorgaben des BMEL sind zwingend zu beachten, ein Ermessen steht der LBG dabei nicht zu. SVLFG 2019-04-17_Bundesmittel.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
SVLFG fördert wieder Präventionsprodukte
Geschrieben von marion am 15.04.19 um 10:44 Uhr • Artikel lesen
Ab dem 1. Mai 2019 fördert die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) wieder die Anschaffung bestimmter Präventionsprodukte. 382.000 Euro stehen hierfür insgesamt zur Verfügung. Alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind antragsberechtigt und sollen so motiviert werden, in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu investieren. Anträge werden berücksichtigt, wenn sie ab dem 1. Mai gestellt werden. Ab diesem Datum ist auch das Antragsformular auf der Internetseite www.svlfg.de abrufbar. Vorher eingegangene Anträge können nicht einbezogen werden. Sobald die SVLFG die Förderung zugesagt hat, kann das Produkt gekauft werden. Die Rechnung ist in Kopie bis spätestens 31. Oktober 2019 an die SVLFG zu senden. Der Betrag wird dann überwiesen. Die Fördergelder werden nach der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben. Die Aktion endet, wenn die Gesamtfördersumme ausgeschüttet ist, spätestens am 31. Oktober 2019. Anträge können ausschließlich für Produkte gestellt werden, die ab 1. Mai gekauft werden oder wurden. Die Produkte müssen neu sein (keine Gebrauchtwaren) und den technischen Anforderungen entsprechen. Diese sind für jedes Produkt im Internet nachzulesen unter www.svlfg.de > Prävention > Fachinformationen A-Z > P > Präventionsanreize. Jeder Betrieb kann maximal einmal in einem Kalenderjahr ein Produkt fördern lassen. Eine Maßnahme wird mit 50% des Anschaffungspreises gefördert, maximal bis zu der in der Liste genannten Maximalförderung. Ein Rechtsanspruch auf die Prämie besteht nicht. ProdukteFörderung mit 50 Prozent des Anschaffungspreises, maximal: Kamera-Monitor-Systeme 150 Euro Halsfangrahmen mit Schwenkgitter 200 Euro Fang- bzw. Behandlungsstand für Rinder 400 Euro Großballenraufe mit Sicherheitsfangfressgitter 400 Euro Kopfstütze für Rinder 50 Euro Anti-Ermüdungsmatten 100 Euro Trennschleifer mit Absaugung 250 Euro Fällkeil (hydraulisch, mechanisch, mit Gebrauchswertprüfung) 200 Euro Radwechselwagen 200 Euro Podestleitern 400 Euro Baumustergeprüfter Arbeitskorb an Traktoren, Radladern, Teleskopladern oder Gabelstaplern 400 Euro Gebläseunterstützer Atemschutz nach EN 12941 und EN 12942 400 Euro SVLFG 2019-04-15_Präventionsförderung.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Zeckensaison hat begonnen
Geschrieben von marion am 26.03.19 um 10:41 Uhr • Artikel lesen
Nicht nur im Sommer ist Zeckenzeit. Vorsorge sollte man treffen, sobald es an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen draußen sieben Grad und mehr beträgt. Denn dann werden die Tierchen nach ihrer Winterstarre wieder aktiv. Nach einem Aufenthalt im Freien, etwa nach einem Spaziergang am Waldrand, durch Gebüsch oder durch hohes Gras, ist es wichtig, sich gründlich nach Zecken abzusuchen. Denn diese können Krankheiten übertragen. Menschen können von Zeckenstichen genauso betroffen sein wie Haus- und Nutztiere, wenn sie sich im Freien bewegen. So schützen Sie sich Bewährt hat sich Kleidung in hellen statt dunklen Farben zu tragen. Auf weißen oder cremefarbenen Hosen heben sich die bräunlich gefärbten Tiere deutlicher ab als zum Beispiel auf dunklen Jeans. Hosen sollten über Schuhe oder Stiefel getragen werden. So schützen Sie Ihre Tiere Wer einen sehr engen Kontakt zu seinen Tieren hält, weil sie sich zum Beispiel mit im Wohn- und Arbeitsbereich aufhalten, muss seine Vierbeiner ebenfalls regelmäßig nach Zecken absuchen. Tiere können auch mit Zeckenschutzmitteln behandelt werden, so dass sie nicht mehr befallen werden. So krank können Zeckenstiche machen Sticht die Zecke zu, kann sie über ihren Speichel Krankheitserreger übertragen. Die bei uns bekanntesten Krankheiten sind die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) und die Borreliose. Die FSME ist eine Form der Hirnhautentzündung. Für Deutschland gibt das Robert-Koch-Institut Auskunft über die FSME-Risikogebiete. Besonders stark betroffen sind Bayern und Baden-Württemberg sowie Teile Thüringens und Sachsens. So entfernen Sie Zecken richtig Krankheitserreger werden nicht sofort wirksam, wenn eine Zecke zugestochen hat. Deshalb ist es wichtig, die Zecke sofort restlos zu entfernen. Dabei darf sie nicht gequetscht werden, damit der Mageninhalt des Tieres möglichst nicht in die Blutbahn gelangt. Man entfernt sie am besten mit einer speziellen Zeckenzangen oder -karte. Bleiben Teile stecken, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Die Einstichstelle nach dem Entfernen gut desinfizieren und markieren. So bleibt einige Zeit sichtbar, wo die Zecke war. Sollte sich dort in der nächsten Zeit die Haut röten, kann dies ein Hinweis auf eine Borreliose-Infektion sein. Dagegen können Sie sich impfen lassen Gegen FSME gibt es eine Schutzimpfung, welche auch von der Ständigen Impfkommission (STIKO) Personen empfohlen wird, die in Risikogebieten dem Erreger beziehungsweise den ihn übertragenden Zecken ausgesetzt sind, oder Personen, die beruflich gefährdet sind (z. B. Forstarbeiter). Der Hausarzt informiert über Nutzen und Risiken der Impfung. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt die Kosten für ihre Versicherten. Gegen Borreliose gibt es keine Impfung für Menschen. Allerdings ist sie medikamentös gut behandelbar, wenn sie frühzeitig erkannt wird. Typische Anzeichen im frühen Stadium sind die Wanderröte auf der Haut rund um die Einstichstelle sowie grippeähnliche Symptome. SVLFG 2019-03-26_Zecken.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Mitfahrt auf Maschinen und Anhängern - Sitzt du schon oder stehst du noch?
Geschrieben von marion am 27.02.19 um 10:12 Uhr • Artikel lesen
Schnell mal auf die Trittstufe des Schleppers oder Anhängers gestellt, um eine kurze Strecke mitgenommen zu werden und schon ist es passiert: Ein Rad läuft durch ein Schlagloch oder über eine Unebenheit und der Mitfahrende rutscht vom Aufstieg ab. Er stürzt unter die fahrende Maschine und wird überrollt. Die Unfallfolgen sind in den meisten Fällen schwerwiegend, nicht selten tödlich. Ein Altenteiler musste dies unlängst schmerzhaft erfahren – ihm wurde nach einem solchen Unfall ein Arm amputiert, nachdem er von seinem Sohn mit dem Schlepper überfahren wurde. Beide wollten am Unfalltag auf der nur 300 Meter von der Hofstelle entfernten Koppel Pferde umweiden. Wegen der Enge fuhr der Altenteiler nicht in der Fahrerkabine mit, sondern stand bei geschlossener Kabinentür mit beiden Füßen auf dem unteren Trittblech des Schlepperaufstiegs und hielt sich am Handgriff fest. Als der Schlepper ein Schlagloch durchfuhr, ging ein Schlag durch die Maschine und der Altenteiler rutschte dadurch mit den Füßen vom Aufstieg ab, stürzte und landete auf dem Rücken liegend auf dem Feldweg. Eine Bremsreaktion des Sohnes war nicht mehr möglich. Selbst die gefahrenen acht Stundenkilometer entsprechen schon zwei Meter in der Sekunde. Das Schlepperhinterrad überrollte den Arm des Vaters. Hauptursache für diese Unfälle ist, dass Mitfahrer häufig auf ungeeigneten Plätzen mitgenommen werden. Zur Abwägung, welche Art der Mitnahme rechtlich „im grünen Bereich“ liegt, hilft ein Blick in die Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz und in die Straßenverkehrsordnung. Danach ist die Mitfahrt auf Fahrzeugen, Anbaugeräten und auf land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern nur auf für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen erlaubt. Der Fahrer muss sich bevor er anfährt vergewissern, dass alle Mitfahrer die vorgesehenen Sitzplätze eingenommen haben. Auch für Saisonkräfte, die auf land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern zum Feld und zurück transportiert werden, gilt: Sie müssen auf sicheren Plätzen sitzen können. Nicht geeignet sind zum Beispiel sogenannte Kohlanhänger, auf denen oft neben den Kohlkisten auch die Mitarbeiter transportiert werden – selbst dann nicht, wenn Mitfahrer in den leeren Kisten sitzen, da diese in der Regel nicht verzurrt sind. Besser eignen sich Kleinbusse, da diese auch bei Gewitter schützen und der Transport sicherer ist als in oder auf Anhängern. Untersagt ist außerdem die Mitfahrt in Frontladerschaufeln. Die Gefahr hier heraus zu stürzen und sich zu verletzen ist immens hoch. Unfälle werden hier insbesondere beim Steine sammeln auf dem Feld oder bei Hoffahrten verursacht, wenn sich die aus der Schaufel hängenden Füße im Boden verfangen oder wenn über eine Unebenheit gefahren wird und der Mitfahrer dadurch herausgeschleudert wird. 2019-02-27_Mitfahrt auf Maschinen und Anhängern.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Höhere Beiträge bei Rentenbezug möglich
Geschrieben von marion am 25.02.19 um 10:10 Uhr • Artikel lesen
Wer sich als Pflichtversicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung nach einem langen Arbeitsleben und vielen Beitragsjahren auf seine Altersrente freut, sollte schon vor Rentenantragstellung daran denken, dass der Rentenbezug zu höheren Beiträgen an die Kranken- und Pflegeversicherung führen kann. Die Krankenkassen müssen aus Arbeitseinkommen (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit), das neben einer Rente bzw. einem Versorgungsbezug erzielt wird, Beiträge erheben. Die Beitragshöhe richtet sich dabei nach dem individuellen Beitragssatz der Krankenkasse. Im Durchschnitt liegt dieser bei 15,5 Prozent. Je nach Einkommenshöhe ist man hier schnell bei mehreren Hundert Euro monatlich. Diese Regelung im Beitragsrecht ist nicht neu. Sie gilt für alle Krankenkassen und für alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch Landwirte betroffen Bei den pflichtversicherten landwirtschaftlichen Unternehmern der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) stößt diese Regelung gelegentlich auf Unverständnis, wenn die Rente der Alterskasse (LAK) bewilligt wird. Es sind dann Beiträge als Unternehmer und zusätzlich Beiträge aus Renten bzw. Versorgungsbezügen und dem eventuellen Arbeitseinkommen, zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage, zu zahlen. Seit dem Wegfall der Hofabgabeverpflichtung treten solche Fälle häufiger auf. Von LKK beraten lassen Die LKK weist darauf hin, dass diese Beitragsregelungen unabhängig von der Rentenhöhe greifen. Besonders Versicherte, die nur wenige Beiträge an die LAK gezahlt haben und deren Rente deshalb gering ist, sollten sich vorab über die beitragsrechtlichen Auswirkungen informieren. Denn die zusätzlichen Beiträge aus dem Arbeitseinkommen können deutlich höher ausfallen als die eigentliche Rente. Betroffene sollten sich bereits vor der Rentenantragstellung beraten lassen. Die Kontaktdaten der SVLFG sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de > Kontakt. 2019-02-25_Beiträge_aus_Rente.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Antrag auf rückwirkende Rente bis 31. März stellen
Geschrieben von marion am 15.02.19 um 10:07 Uhr • Artikel lesen
Wer sein Unternehmen nicht abgegeben hat, jedoch die Regelaltersgrenze und die Wartezeit für eine Altersrente von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) erreicht hat, kann diese frühestens ab dem 1. September 2018 rückwirkend erhalten, wenn der Antrag noch bis zum 31. März 2019 gestellt wird. Landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und gärtnerische Unternehmer, deren Ehegatten sowie mitarbeitende Familienangehörige erhalten auf Antrag eine Regelaltersrente, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht und die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben. Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die LAK schickt daraufhin die Antragsunterlagen zu. Alle zu erfüllenden Voraussetzungen für eine Altersrente können im Internet nachgelesen werden unter www.svlfg.de > Leistung > Leistungen der Alterssicherung > Renten. Auswirkungen auf Beiträge Ein Rentenbezug von der LAK kann sich auf den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auswirken. Neben Beiträgen aus der LAK-Rente sind unter Umständen auch Beiträge aus außerlandwirtschaftlichen selbständigen Erwerbstätigkeiten, weiteren Renten und Versorgungsbezügen zu zahlen. Diese Beiträge können insgesamt höher ausfallen als die zu erwartende Rente. Die LAK empfiehlt daher, sich vor der Antragstellung von der Krankenkasse beraten zu lassen. LAK schreibt Betroffene an Die LAK wird nun alle Versicherten anschreiben, die mindestens einen Beitrag zur LAK gezahlt und die Regelaltersgrenze erreicht haben, aktuell noch Landwirt sind und bisher noch keinen Rentenantrag gestellt haben, und informiert sie über ihren potentiellen Anspruch. 2019-02-15_LAK_Antragfrist_Rente.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Kein genereller Unfallversicherungsschutz für Stöberhundeführer
Geschrieben von marion am 05.02.19 um 11:44 Uhr • Artikel lesen
Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinem Urteil einen Stöberhundeführer während einer Schwarzwilddrückjagd unter Versicherungsschutz bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) gestellt. Über diesen entschiedenen Einzelfall hinaus hat das Urteil jedoch keine grundlegende Bedeutung für die versicherungsrechtliche Beurteilungspraxis der LBG. Grundsätzlich ist die Einsatztätigkeit von Schweißhundeführern in der Nachsuche nach wie vor als überwiegend selbstständig/unternehmerähnlich und damit als nicht versicherte Tätigkeit zu beurteilen. Daran ändert auch das vorliegende Urteil zum Stöberhundeführer nichts. Wie bereits schon jetzt, muss die LBG den Versicherungsschutz von Stöberhundeführern und allen anderen Jagdbeteiligten, anhand der konkreten Einsatz- bzw. Tätigkeitsmerkmale individuell beurteilen. Hintergrund war, dass der Verletzte vom Jagdunternehmer den Auftrag erhalten hatte, mit seinen Stöberhunden Schwarzwild in den Dickungen aufzustöbern, wobei aber die Verfügungsgewalt über die Stöberhunde und die Entscheidung über die konkreten Durchführung des Aufstöberns innerhalb des zugewiesenen Gebiets bei ihm lag. Des Weiteren nutzte er die Jagdteilnahme als Werbung für seine eigene Hundezucht. BSG entschied im Einzelfall Im entschiedenen Fall ist das BSG nach Würdigung der Gesamtumstände zum Ergebnis gelangt, dass der Verletzte als Beschäftigter tätig gewesen war. Zur Überzeugung des Gerichts hat in der Gesamtschau in dem konkret zu beurteilenden Sachverhalt mehr für eine abhängige Beschäftigung und damit versicherte Tätigkeit als für eine selbständige und damit nicht versicherte Tätigkeit gesprochen. Als Begründung wurde vom BSG ausgeführt, dass der Kläger vollständig in die Jagdorganisation eingegliedert gewesen sei. Er musste seine Tätigkeit exakt zu der von der Jagdleitung vorgegebenen Zeit und in dem ihm vorgegebenen Zeitrahmen ausüben. Er war zudem weisungsgebunden, da er ein Funkgerät mitführte, um kurzfristige Anweisungen entgegen zu nehmen. Damit lag eine zeitlich begrenzte unselbständige Tätigkeit vor. Der Versicherungsschutz war damit vergleichbar dem eines Treibers, der nicht aktiv an der Jagd teilnimmt. Die Entscheidung des BSG ist wesentlich durch den Einzelfall geprägt. Die besonderen individuellen Umstände des bei der Drückjagd eingesetzten Stöberhundeführers waren für das Gericht entscheidend. Weiteres Vorgehen Im ehrenamtlichen, mit Vertretern des Berufsstands besetzten Fachausschuss für Forstwirtschaft und Jagd sowie im Vorstand der SVLFG wird die Thematik nochmals aufgegriffen und erläutert. 2019-02-04_Urteil_Stoeberhundefuehrer.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
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