LKK zahlt Kariesvorsorge bei Kleinkindern
Geschrieben von marion am 08.07.19 um 10:15 Uhr • Artikel lesen
Seit 1. Juli 2019 bezahlt die Landwirtschaftliche Krankenkasse die Kariesvorsorge bei Kindern vom 6. bis 33. Lebensmonat.
Diese Altersgruppe hat einen Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen und Behandlungen zur Zahnschmelzhärtung. Zahn-, Kiefer- und Mundhöhlenerkrankungen sowie Kariesschäden an Milchzähnen soll somit noch zeitiger vorgebeugt werden. Für frühe Karieserkrankungen sind hauptsächlich das übermäßige Trinken zuckerhaltiger Getränke aus Saugflaschen und eine mangelnde Mundhygiene verantwortlich.
Der Anspruch besteht aus drei Untersuchungen im Alter vom 6. bis 9., vom 10. bis 20. und vom 21. bis 33. Lebensmonat. Zusätzlich kann man pro Halbjahr eine Behandlung mit Fluorid-Lack durchführen lassen, um den Zahnschmelz zu härten. Zahnärzte beraten Eltern auch zur Ernährungs- und Mundhygiene bei ihren Kindern.
Alle anderen Leistungsansprüche zur Zahnvorsorge ab dem 34. Lebensmonat bleiben unverändert bestehen. Eine Übersicht hierüber gibt es auf der Internetseite www.g-ba.de > Themen > Z > Zahnerkrankungen, Prophylaxe und Früherkennungen.
SVLFG
2019-07-08_Kariesvorsorge_Kleinkinder.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
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