LKK zahlt über drei Millionen Euro an Versicherte zurück
Geschrieben von marion am 20.12.17 um 10:13 Uhr • Artikel lesen
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) zahlt für das Jahr 2016 rückwirkend 3,2 Millionen Euro an über 16.500 Versicherte zurück, die keine oder ausschließlich „unschädliche“ Leistungen in Anspruch genommen haben.
Nach der Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erhalten Mitglieder der LKK, die im vergangenen Kalenderjahr länger als drei Monate versichert waren, bis zu einem Monatsbeitrag zurück, wenn sie und ihre über 18 Jahre alten Angehörigen in der Familienversicherung in dem Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der LKK in Anspruch genommen haben.
Die Begünstigten werden automatisch von der SVLFG ermittelt und informiert. In einigen Fällen verzögert sich die Prämienauszahlung, da Nachprüfungen notwendig sind, wenn zum Beispiel ein Beitragsrückstand besteht oder die Bankverbindung nicht bekannt ist.
2017-12-20_Praemie_bei_Nichtinanspruchnahme_von_Leistungen.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
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