Hecken- und Sträucher
Geschrieben von marion am 29.08.14 um 9:20 Uhr • Artikel lesen
Schon mehrmals wurde darauf hingewiesen, dass die Hecken und Sträucher von Grundstückseigentümern zurückgeschnitten werden müssen. Leider kommen nicht alle Anlieger an öffentlichen Straßen und Wegen dieser Verpflichtung nach.
Sollten Schäden durch Äste und Büsche an Fahrzeugen (z.B. Schulbussen, Rettungsfahrzeugen, Milchtankwagen, usw.) entstehen, wird allein der Grundstückseigentümer belangt.
Wir bitten deshalb nochmals darauf zu achten, dass Wege und Straßen von Ästen freigehalten werden
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