Kontaktliste Asyl und Integration
Geschrieben von marion am 12.10.23 um 16:28 Uhr • Artikel lesen
Auerbergland
Geschrieben von marion am 30.03.22 um 7:00 Uhr • Artikel lesen
Oberlandler Senioren- bzw. Schülerticket
Geschrieben von marion am 26.05.21 um 9:25 Uhr • Artikel lesen
Ihre Bürger haben die Möglichkeit, dass sie mit dem Oberlandler Senioren- bzw. Schülerticket kostenlos mit allen RVO Bussen im Tarifgebiet Oberland fahren können.
SOS Notfalldosen
Geschrieben von marion am 26.05.21 um 9:00 Uhr • Artikel lesen
Die SOS-Notfalldose und andere Lebensretter Notfalldose im Kühlschrank in der Kühlschrank „TÜR“ ist immer schnell griffbereit. Die Notfalldose kann mit den darin befindlichen Informationen im Notfall eine echte Hilfe für Ersthelfer, Sanitäter und Notärzte sein. Im Notfall kommt es auf jede Sekunde an. Rettungskräfte kennen ihre Patienten in der Regel nicht im Voraus und haben keinen Zugang zu ihren medizinischen Unterlagen, Vorerkrankungen, Medikamentenallergien, Unverträglichkeiten und Medikation sind aber wichtige Informationen, die bei der Behandlung vor Ort und im Krankenhaus entscheidend sein können. Einfache, aber wirkungsvolle Vorkehrungen helfen, im Notfall gut versorgt zu werden. Zu Hause kann eine sogenannte Notfalldose zum Lebensretter werden. Befüllt mit den wichtigsten Informationen zur Krankheitsgeschichte und Medikamenten ist sie ein wichtiges Hilfsmittel für Rettungskräfte. Selbst wenn die Person in der Notfallsituation nicht ansprechbar ist, erhalten die Rettungskräfte so die benötigten Informationen!
Hinweiskarten der Gewässerrandstreifen im Landkreis Weilheim-Schongau veröffentlicht
Geschrieben von marion am 18.05.21 um 10:08 Uhr • Artikel lesen
Beginn des Einwendungsverfahrens für Eigentümer, Betroffene, Ver-bände und Gemeinden
Durch die Umsetzung des Volksbegehrens für mehr Artenschutz wurden eine Reihe von Gesetzesänderungen sowie ein Begleitgesetz verabschiedet. Diese Änderungen und das Gesetz sind seit August 2019 in Kraft.
Eine signifikante Gesetzesänderung ist das Verbot der garten- und ackerbaulichen Nutzung innerhalb eines beidseitigen mindestens 5 Meter breiten Gewässerrandstreifens an natürlichen und naturnahen Gewässern. Daher ist an eindeutig erkenn-baren Gewässern dieses Verbot seit knapp zwei Jahren einzuhalten.
In unklaren Fällen, also bei von Menschenhand geschaffenen Gewässern oder Be- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, an denen diese Randstreifenpflicht nicht ohne weiteres ersichtlich ist, werden die Verhältnisse durch eine Gewässeraufnahme der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung geklärt. Im Landkreis Weilheim-Schongau obliegt diese Aufgabe dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim.
Die Gewässeraufnahme für den Landkreis Weilheim-Schongau ist abgeschlossen. Das Ergebnis wurde auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim unter dem Link
https://www.wwa-wm.bayern.de/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/wm/index.htm vorab veröffentlicht.
An die Veröffentlichung schließt sich nun eine Einwendungsfrist an, die bis zum 21. Juni 2021 dauert. Innerhalb dieser Zeit können Eigentümer, Bewirtschafter, betroffene Verbände und Vertretungen sowie Gemeinden Einwendungen gegen die Gewässerbewertung zur Randstreifenpflicht einlegen. Diese sind für den konkreten Einzelfall flurstückscharf mit einer Begründung an die E-Mail-Adresse Gewaesserrandstreifen@wwa-wm.bayern.de zu senden.
Die Einwendungen werden in der folgenden Zeit mit dem Einwender vor Ort erneut Inaugenschein genommen. Sollte es in manchen Fällen zu keiner Einigung kommen, werden die Unterlagen an das Wasserwirtschaftsamt München zur Prüfung versandt und die abschließende Entscheidung von dort getroffen werden.
Die veröffentlichten Karten werden nach Entscheidung über die Einwendungen in den UmweltAltas der Bayerischen Staatsregierung überführt. Erst dann sind die Festlegungen über den Gewässerrandstreifen auch für die bisher unklaren Fälle verbindlich. Nach derzeitigem Stand wird dies zum 01.07.2022 erfolgen.
Bürgersprechstunden
Geschrieben von marion am 01.12.20 um 11:43 Uhr • Artikel lesen
Bürgersprechstunden sind für Anliegen gerne nach vorheriger Terminvereinbarung (☎ 08862-8350) und unter den derzeit geltenden Corona-Bestimmungen möglich.
Stellenausschreibung VG Techniker
Geschrieben von marion am 08.04.20 um 8:00 Uhr • Artikel lesen
100 Jahre AÜW
Geschrieben von marion am 24.02.20 um 11:01 Uhr • Artikel lesen
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