Beitragsvorschuss an LBG: Bis zum 15. Januar überweisen
Geschrieben von marion am 21.12.17 um 10:16 Uhr • Artikel lesen
Den Vorschussbetrag hat die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bereits mit dem Beitragsbescheid im August 2017 mitgeteilt. Sie weist darauf hin, dass der Vorschuss spätestens am 15. Januar 2018 auf ihrem Konto gutgeschrieben sein muss und dass dabei auch die Banklaufzeiten berücksichtigt werden müssen. Die LBG empfiehlt, eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Eine Einzugsermächtigung stellt die pünktliche Zahlung sicher und erspart somit eventuell anfallende Säumniszuschläge. Ein Formular ist auf der Internetseite www.svlfg.de zu finden.
2017-12-21_Vorschussfaelligkeit_LBG.pdf herunterladen
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