Wasserrecht - Einleitung des gereinigten Abwassers
Geschrieben von marion am 01.12.22 um 17:24 Uhr • Artikel lesen
First-Responder Lechbruck
Geschrieben von marion am 29.08.22 um 7:57 Uhr • Artikel lesen

Sehr geehrte Damen und Herren,
der First Responder in Lechbruck am See wurde seit April bereits 65 Mal alarmiert und die 14 Ehrenamtlichen suchen nun Verstärkung für die Bereitschaft Lechbruck.
Über die Berücksichtigung der angehängten Medieninformation in Ihrer Berichterstattung und der angefügten Aushänge würden wir uns sehr freuen.
Hilf uns, anderen zu helfen!
Johanniter bieten Infoabend für Interessierte und Sanitätshelfer- und Aufbau-Kurse in Lechbruck an
Gemeinsam hilft Prem der Ukraine !!!
Geschrieben von marion am 07.03.22 um 8:56 Uhr • Artikel lesen
Ausbildung 2022
Geschrieben von marion am 30.03.21 um 11:38 Uhr • Artikel lesen
Die Verwaltungsgemeinschaft Steingaden bestehend aus den drei Mitgliedsgemeinden Gemeinde Steingaden, Gemeinde Prem und Gemeinde Wildsteig sucht zum 1. September 2022 eine/n Auszubildende/n (m/w/d) für die Ausbildung zum/zur
Verwaltungsfachangestellten
− Fachrichtung Kommunalverwaltung −
Kurzinformation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Geschrieben von marion am 29.03.21 um 7:56 Uhr • Artikel lesen
Kurzinformation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zur Fortsetzung der Biotopkartierung im Landkreis Weilheim-Schongau Ab April dieses Jahres wird im Landkreis Weilheim-Schongau die Biotopkartierung von 2018, wie wir Sie im Schreiben vom 26.04.2018 informiert haben, fortgesetzt. Unter der fachlichen Leitung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) werden von der beauftragten Biologin Astrid Hanak in Zusammenarbeit weiteren freien Kartierern die besonders erhaltenswerten Lebensräume im Landkreis nun vollständig in den kommenden zwei Jahren erhoben. Die Geländearbeiten sind voraussichtlich im Herbst 2022abgeschlossen. Die Ergebnisse stellt das LfU der Öffentlichkeit dann ab Mitte 2023über das Fachinformationssystem Naturschutz im Internet (FIN-Web: http://fisnat.bayern.de/finweb) zur Verfügung. Die Erfassung von Biotopen gehört nach Art. 46 des Bayerisches Naturschutzgesetzes zu den zentralen Aufgaben des LfU. Vor über 30 Jahren wurden die Biotope im Landkreis erstmalig erhoben. Mit der Aktualisierung der Biotopkartierung wird die Datengrundlage zur Naturausstattung des Landkreises auf den neuesten Stand gebracht. Die Erhebung der naturnahen Lebensräume leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten. Sie hat dabei weder das Ziel noch die Möglichkeiten, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschre ...
Corona Schutzimpfung
Geschrieben von marion am 24.03.21 um 10:47 Uhr • Artikel lesen
Räum- und Streupflicht
Geschrieben von marion am 29.12.20 um 9:38 Uhr • Artikel lesen
Die Gemeindeverwaltung Prem weist auf die geltende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherheit der Gehbahnen im Winter hin. Die Verordnung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Die Gemeinde weist insbesondere darauf hin, dass die An- und Hinterlieger die an ihre Grundstücke angrenzenden Gehbahnen innerhalb der geschlossenen Ortschaft bei Bedarf zu räumen und zu streuen haben. Sofern kein Gehweg vorhanden ist, besteht die Räum- und Streupflicht auf einem Gehstreifen im Fahrbahnbereich (in einer Breite von einem Meter vom Fahrbahnrand gemessen). Die Sicherungsarbeiten sind an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr durchzuführen und bis 20:00 Uhr so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Der geräumte Schnee ist so am Rande der Geh- oder Fahrbahn zu lagern, dass der Verkehr auf der Straße weder gefährdet noch erschwert wird. Die Gemeinde weist darauf hin, dass es nicht zulässig ist, Schnee von privaten Flächen, Hofeinfahrten oder Randstreifen auf die Straße zu werfen. ...
Rückschnitt überhängender Äste und Zweige
Geschrieben von marion am 01.12.20 um 11:35 Uhr • Artikel lesen
Rückschnitt von Pflanzen,Freischneiden von Verkehrszeichen Immer wieder kommt es vor, dass Straßen und Wege durch überhängende Bäume und Äste teilweise kaum mehr passierbar sind. Häufig sind auch Straßenschilder und Verkehrszeichen verdeckt, was zu erheblichen Beeinträchtigungen und zu zeitraubenden Suchen bei Notfällen führen kann. Auch der Winterdienst kann beeinträchtigt werden, was zu Behinderungen und zeitlichen Verzögerungen beim Räumdienst führt. Nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (Art. 29 Abs. 2.) und der Straßenverkehrsordnung ist der lichte Straßenraum bis zu einer Höhe von 4,50 m bei Kfz-Verkehr und 2,50 m bei Rad- und Fußgängerverkehr freizuhalten. Daneben sind an Kreuzungen die notwendigen Sichtdreiecke freizuhalten. Hier muss bei einer Anfahrtslänge von 3m zur Kreuzung eine Sicht in die kreuzende Straße von 50 m bei erlaubten 50 km/h und 30 m bei erlaubten 30 km/h gewährleistet sein. Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, auch in Ihrem eigenen Interesse, die überhängenden Äste und Zweige baldmöglichst zu entfernen und künftig darauf zu achten, dass keine Beeinträchtigungen mehr außerhalb der Grundstücksgrenze entstehen. Wir weißen außerdem darauf hin, dass der Grundstückseigentümer auch zur Haftung herangezogen werden kann, sollte es z ...
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