Kurzinformation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt
Geschrieben von marion am 29.03.21 um 7:56 Uhr • Artikel lesen
Kurzinformation des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zur Fortsetzung der Biotopkartierung im Landkreis Weilheim-Schongau
Ab April dieses Jahres wird im Landkreis Weilheim-Schongau die Biotopkartierung von 2018, wie wir Sie im Schreiben vom 26.04.2018 informiert haben, fortgesetzt. Unter der fachlichen Leitung des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) werden von der beauftragten Biologin Astrid Hanak in Zusammenarbeit weiteren freien Kartierern die besonders erhaltenswerten Lebensräume im Landkreis nun vollständig in den kommenden zwei Jahren erhoben.
Die Geländearbeiten sind voraussichtlich im Herbst 2022abgeschlossen. Die Ergebnisse stellt das LfU der Öffentlichkeit dann ab Mitte 2023über das Fachinformationssystem Naturschutz im Internet (FIN-Web: http://fisnat.bayern.de/finweb) zur Verfügung.
Die Erfassung von Biotopen gehört nach Art. 46 des Bayerisches Naturschutzgesetzes zu den zentralen Aufgaben des LfU. Vor über 30 Jahren wurden die Biotope im Landkreis erstmalig erhoben. Mit der Aktualisierung der Biotopkartierung wird die Datengrundlage zur Naturausstattung des Landkreises auf den neuesten Stand gebracht.
Die Erhebung der naturnahen Lebensräume leistet einen wichtigen Beitrag zum Erhalt seltener Tier- und Pflanzenarten. Sie hat dabei weder das Ziel noch die Möglichkeiten, Flächen unter Schutz zu stellen oder Grundstückseigentümern bestimmte Bewirtschaftungsweisen vorzuschreiben. Bei der Biotopkartierung handelt es sich lediglich um eine Bestandsaufnahme aller Flächen, die für die Artenvielfalt besonders wichtig und erhaltenswert sind. Mögliche Einschränkungen ergeben sich ausschließlich aus bestehenden gesetzlichen Vorgaben, die unmittelbar wirksam sind.
Auf der Grundlage einer aktualisierten Biotopkartierung können Landwirte für die naturnahe Bewirtschaftung und Pflege von Biotopflächen über den Vertragsnaturschutz eine Vergütung erhalten. Zudem ist die Biotopkartierung für Behörden und Naturschutzverbände eine wesentliche Grundlage zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange in ihrer täglichen Arbeit. Sämtliche Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück ein Biotop neu erfasst wurde, werden nach Abschluss der Kartierungen schriftlich informiert.
Ihre persönliche Ansprechpartnerin ist:
Kristel Kerler, Tel.: 0821/9071-5639, kristel.kerler@lfu.bayern.de
Für Rückfragen steht Ihnen das auch das Team der Biotopkartierung am LfU zur Verfügung:
Tel.: 0821/9071-5525, biotopkartierung@lfu.bayern.de
Weitere allgemeine Informationen zur Biotopkartierung finden Sie unter http://www.lfu.bayern.de/natur/biotopkartierung/index.htm.
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