Rückschnitt überhängender Äste und Zweige
Geschrieben von marion am 01.12.20 um 11:35 Uhr • Artikel lesen
Rückschnitt von Pflanzen,
Freischneiden von Verkehrszeichen
Immer wieder kommt es vor, dass Straßen und Wege durch überhängende Bäume und Äste teilweise kaum mehr passierbar sind. Häufig sind auch Straßenschilder und Verkehrszeichen verdeckt, was zu erheblichen Beeinträchtigungen und zu zeitraubenden Suchen bei Notfällen führen kann. Auch der Winterdienst kann beeinträchtigt werden, was zu Behinderungen und zeitlichen Verzögerungen beim Räumdienst führt. Nach den Bestimmungen des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (Art. 29 Abs. 2.) und der Straßenverkehrsordnung ist der lichte Straßenraum bis zu einer Höhe von 4,50 m bei Kfz-Verkehr und 2,50 m bei Rad- und Fußgängerverkehr freizuhalten. Daneben sind an Kreuzungen die notwendigen Sichtdreiecke freizuhalten. Hier muss bei einer Anfahrtslänge von 3m zur Kreuzung eine Sicht in die kreuzende Straße von 50 m bei erlaubten 50 km/h und 30 m bei erlaubten 30 km/h gewährleistet sein. Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, auch in Ihrem eigenen Interesse, die überhängenden Äste und Zweige baldmöglichst zu entfernen und künftig darauf zu achten, dass keine Beeinträchtigungen mehr außerhalb der Grundstücksgrenze entstehen. Wir weißen außerdem darauf hin, dass der Grundstückseigentümer auch zur Haftung herangezogen werden kann, sollte es zu Unfällen kommen, weil ein von seinem Grundstück aus eingewachsenen Verkehrszeichen nicht zu erkennen oder die Sicht durch den Bewuchs behindert war.
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