Reinigung von Grundstücksgrenzen
Geschrieben von marion am 01.12.20 um 10:18 Uhr • Artikel lesen
Die Anlieger müssen sich um die Reinigung von der Grundstücksgrenze bis zur Mittellinie der jeweiligen Straße (innerorts) kümmern.
Nur an Kreis- und Staatsstraße sind die Anlieger nicht für die Fahrbahn zuständig. Dies liegt bei der Straßenmeisterei.
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