Impfen bevor die Grippewelle rollt
Geschrieben von marion am 24.09.19 um 11:43 Uhr • Artikel lesen
Antibiotika sind gegen Grippeviren machtlos. Wer sich schützen will, dem empfiehlt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), sich rechtzeitig im Herbst impfen zu lassen. Die Kosten dafür tragen die gesetzlichen Krankenkassen. Die Grippeimpfung schützt sehr zuverlässig vor einer Erkrankung, wenn rechtzeitig gegen die richtigen Viren geimpft wird. Da sich die Virenstämme sehr häufig verändern, ist es wichtig, sich jährlich neu impfen zu lassen. Jede Impfung fordert das Immunsystem. Deshalb sollten Sie zum Impftermin gesund sein. Wer bereits an einer Grippe erkrankt ist, dem hilft die Impfung nicht mehr. Vor der Impfung steht eine Untersuchung beim Arzt an. Er berät Sie, ob eine Impfung für Sie notwendig ist. Allgemein gilt, dass sich vor allem Personen ab 60 Jahren und Menschen mit chronischen Krankheiten, wie zum Beispiel Diabetes, Herzerkrankungen oder Asthma, impfen lassen sollten. Ebenfalls sinnvoll ist die Impfung für Personen, die andere pflegen und für Menschen, die Berufe ausüben, bei denen die Ansteckungsgefahr groß ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung bei Kindern nur, wenn sie an einer Grunderkrankung, etwa einer chronischen Krankheit der Atmungsorgane, leiden und deshalb besonders gefährdet sind, schwer zu erkranken. Die STIKO empfiehlt für gesunde Schwangere die Impfung ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens auch schon im ersten Schwangerschaftsdrittel. Ansteckung vermeiden Ein intaktes Immunsystem kann sich gegen Grippeviren wehren. Vor allem dann, wenn Sie es aktiv unterstützen. Grippe wird – wie auch Schnupfen – über eine Tröpfcheninfektion ausgelöst. Wer einer Ansteckung vorbeugen möchte, sollte deshalb häufig gründlich Hände waschen, große Menschenansammlungen meiden, das Händeschütteln bei Begrüßungen durch ein freundliches Kopfnicken ersetzen und sich vor allem möglichst nicht anniesen lassen. Eine gesunde Lebensweise mit einer ausgewogenen, vitaminreichen Ernährung und ausreichend Bewegung an der frischen Luft macht das Immunsystem ebenfalls stark. Grippe oder Erkältung? Grippe und Erkältung sind nicht immer einfach zu unterscheiden. Typisch für die Grippe ist, dass sie sehr plötzlich und mit voller Wucht auftritt. Betroffene fühlen sich wie gerädert, sind sehr erschöpft, alles tut ihnen weh und der Kopf brummt. Schüttelfrost und Fieberschübe wechseln sich ab. Häufig begleitet Husten die anderen Symptome. Mich hat es erwischt – was jetzt? Wer solche Symptome an sich bemerkt, sollte schleunigst zum Arzt gehen. Die SVLFG rät: Nehmen Sie eine Grippe auf jeden Fall ernst. Wer sie verschleppt, kann unter Umständen noch lange an Spätfolgen leiden. Der Arzt wird Sie untersuchen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Gönnen Sie sich auf jeden Fall eine Auszeit und ruhen Sie sich aus. So kann das Immunsystem am besten gegen die Grippeviren ankämpfen. Machen Sie es sich behaglich. Probieren Sie aus, welche der altbewährten Hausmittel Ihnen Erleichterung verschaffen. Trinken Sie viel und halten Sie sich warm. 2019-10-24_Grippeimpfung.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Suizid keine Lösung - Krisenhotline der SVLFG hilft
Geschrieben von marion am 06.09.19 um 9:07 Uhr • Artikel lesen
Die Sorge um den Betrieb, Stress am Arbeitsplatz, Konflikte in der Familie, kritische Lebensereignisse – irgendwann wird es einfach zu viel, um mit Belastungen alleine fertig zu werden. In diesem Fall unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ihre Versicherten mit einem neuen speziellen Angebot. Ausgebildete und erfahrene Psychologen sind rund um die Uhr – 24 Stunden und sieben Tage die Woche – über eine telefonische Krisenhotline zu erreichen. Die Experten unterstützen vertraulich, zum Beispiel bei betrieblichen oder familiären Konflikten, aber auch bei persönlichen und psychischen Überlastungssituationen. Wird die Belastung zu groß, kann es zu suizidalen Gedanken und im fortgeschrittenen Stadium zur Planung eines Suizids kommen. Ein Ausscheiden aus dem Leben erscheint als Ausweg für ungelöste Probleme. Mit der Krisenhotline steht allen Versicherten der SVLFG ein Angebot zur Verfügung, welches sich neben beratenden konfliktklärenden Gesprächen mit dem Thema Suizidalität beschäftigt. Das meist heimliche Thema zu enttabuisieren, nach individuellen Lösungen und Auswegen zu suchen und konkrete Unterstützungsangebote anzubieten, gehört zu den Aufgaben der Krisenhotline. Im Gespräch mit den Ratsuchenden werden Erwägungen von Todeswünschen ernst genommen, Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt und initiiert, Verabredungen getroffen und Maßnahmen eingeleitet. In diesen Fällen wird auf eine Stabilisierung hingewirkt, ein persönliches und professionelles Unterstützungsnetzwerk aufgezeigt, auf professionelle Anlaufstellen vor Ort hingewiesen (z. B. psychiatrische Fachärzte, psychosozialer Notdienst) und bei akuten Fällen Polizei und Rettungswesen verständigt. KRISENHOTLINE Tel.: 0561 785-10101 24 Stunden und 7 Tage die Woche Menschen, die bei der Krisenhotline Hilfe suchen, können – sofern gewünscht – auch weitere Angebote der SVLFG zur seelischen Gesundheit wahrnehmen: Einzelfallcoaching, Online-Selbsthilfetool oder Gruppenangebote zu den Themen Stress, Pflege oder Betriebsübergabe/-aufgabe stehen Versicherten zur Stabilisierung und Erhaltung ihrer Gesundheit zur Verfügung. 2019-09-06_Suizidprävention.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
"Pflege-Tandem" in Bad Bocklet neu im Programm
Geschrieben von marion am 05.09.19 um 8:58 Uhr • Artikel lesen
Mit dem neuen „Pflege-Tandem“ bietet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, ihren Pflegebedürftigen während der Trainings- und Erholungswoche mitzunehmen. Darauf weist die SVLFG anlässlich des „Tages des pflegenden Angehörigen“ am 8. September hin. Seit kurzem bietet die SVLFG das sogenanntes „Pflege-Tandem“ an – für Menschen, die ihren Pflegebedürftigen nicht in Obhut anderer geben wollen oder können, wenn sie an der Trainings- und Erholungswoche der SVLFG teilnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie zu dieser speziellen Trainings- und Erholungswoche im bayerischen Bad Bocklet ihren hilfebedürftigen Angehörigen mitnehmen. Einzelheiten zu den Seminarorten, Terminen und Teilnahmevoraussetzungen können unter www.svlfg.de > Arbeitssicherheit und Gesundheit > Mit uns im Gleichgewicht abgerufen oder telefonisch unter 0561 785-10510 erfragt werden. In keinem Versichertenkreis pflegen so viele Menschen ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause wie in dem der SVLFG. Der SVLFG ist dieses Thema sehr wichtig, denn pflegende Angehörige brauchen dringend Unterstützung und Entlastung – sonst ist ihre seelische und körperliche Gesundheit selbst gefährdet. Damit die pflegenden Angehörigen nicht die Kranken von Morgen sind, bietet die SVLFG ihren Versicherten die „Trainings- und Erholungswoche“ an. Die SVLFG will durch dieses Angebot die wertvolle Arbeit der Pflege anerkennen, aber auch Hilfe und Unterstützung geben. Während dieser Woche erhalten die Pflegepersonen Anleitung, Beratung und Tipps für ihren häuslichen Pflegealltag, um künftig „selbstschonender“ pflegen zu können. In kleinen Seminargruppen werden sie durch Fachleute in allen Aspekten der Pflege geschult. Zeit bleibt auch für Erholung und Entspannung sowie für den Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern. Teilnehmen dürfen Pflegende, die selbst bei der SVLFG krankenversichert sind oder eine Person pflegen, die Anspruch auf Leistungen der Landwirtschaftlichen Pflegekasse haben. Für Unterkunft und Vollpension an einem der verschiedenen Standorte ist eine Eigenbeteiligung von nur 99 Euro zu zahlen. Die Pflegekasse berät gerne über die Möglichkeiten einer Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege während dieser Woche. 2019-09-05_Pflege-Tandem.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Beiträge für Jagden zur Berufsgenossenschaft
Geschrieben von marion am 26.08.19 um 9:06 Uhr • Artikel lesen
Das Bundessozialgericht (BSG) lässt keinen Zweifel daran, dass Jagdunternehmen bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) zu versichern sind. Es hat aber jetzt entschieden, dass nicht jedes einzelne Jagdrevier in der Unfallversicherung als eigenes Jagdunternehmen betrachtet muss, sondern auch mehrere Jagdunternehmen gemeinsam veranlagt werden können. Mit Urteil vom 20. August 2019 (Aktenzeichen B 2 U 35/17 R) hat das BSG die Revision eines Jagdunternehmers aus formellen Gründen zurückgewiesen. Gleichwohl hat es aber eine seit Jahrzehnten von Sozial- und Landessozialgerichten bestätigte Rechtsauffassung geändert. Bisher wurde unter Hinweis auf das Jagdrecht jedes Jagdrevier als eigenes Jagdunternehmen als Mitglied der LBG erfasst; und das auch dann, wenn mehrere Jagdreviere von einem Unternehmer zusammen geführt wurden. Entschieden wurde über einen Sachverhalt, in dem zwei Jagdreviere als Landesjagdschule betrieben wurden, um Jäger aus- und fortzubilden. Die benachbarten Jagdreviere standen unter der Leitung eines Unternehmers und waren planvoll und dauerhaft zusammengefasst. Arbeitskräfte sowie Betriebsmittel wurden wechselseitig eingesetzt. Aufgrund dieses technisch-betriebswirtschaftlichen Zusammenhangs erkannte das BSG das Vorliegen nur eines Unternehmens an. Jagdspezifische Regelungen - hier die separaten Jagdreviere - wurden unfallversicherungsrechtlich als irrelevant bewertet. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung? Für jedes Unternehmen ist ein Beitrag zur LBG zu zahlen. Dabei fällt neben dem risikobezogenen Beitragsteil (abhängig von der Größe der bejagbaren Fläche) für jedes Unternehmen ein Grundbeitrag von zurzeit mindestens 74,67 Euro an. Sind mehrere Jagdreviere als ein Unternehmen zu betrachten, ist nur ein Grundbeitrag zu zahlen. Außerdem ist der flächenabhängige risikobezogene Beitragsteil degressiv ausgestaltet. Die Zusammenfassung zu einem Unternehmen kann deshalb auch hier leichte Beitragsvorteile bringen. Was ist zu tun? Das Urteil liegt noch nicht schriftlich vor. Eine umfassende Bewertung ist daher noch nicht möglich. Wenn aber eine enge Verbindung mehrerer Jagdreviere - wie im entschiedenen Sachverhalt - gegeben ist, wird eine Zusammenlegung der Mitgliedschaften künftig möglich sein. Da entsprechende Sachverhalte der LBG zumeist nicht bekannt sind, ist sie auf entsprechende Anträge der Jagdunternehmer angewiesen. In etwa drei Monaten wird mit dem schriftlichen Urteil gerechnet. Die LBG wird dann unter www.svlfg.de näher informieren und auch die Jagdverbände unterrichten. Enthält die Entscheidung weitere interessante Ausführungen? Gelegentlich wird die Zugehörigkeit von Jagden zur LBG in Frage gestellt. Für das BSG ist dies aber so eindeutig, dass dieser Punkt überhaupt nicht thematisiert wurde. Eigen- und Pachtjagden sind als Unternehmen der Jagd und damit als landwirtschaftliche Unternehmen Mitglied der LBG. Es bestehen Versicherungsschutz und Beitragspflicht. 2019-08-26_Jagden.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Betriebsaufgabe ist ein Gesundheitsthema
Geschrieben von marion am 05.08.19 um 11:32 Uhr • Artikel lesen
Wenn ein Familienbetrieb keinen potentiellen Nachfolger hat, kommen auf die Familie besondere persönliche Herausforderungen zu. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) will in dieser belastenden Lebensphase Hilfe anbieten. Ein Leben voller Arbeit, Herzblut und Hingabe für den Betrieb hinterlässt seine Spuren. Was ist aber, wenn es nicht weitergeht und kein geeigneter Betriebsnachfolger am Start ist? Die Entscheidung, den Betrieb aufzugeben ist schwer. Neben rechtlichen Dingen sind auch viele persönliche und emotionale Dinge zu klären. Kopf und Herz sind sich nicht immer einig. Die Regelung einer Betriebsaufgabe hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit der ganzen Familie. Seit einigen Jahren bietet die SVLFG Betriebsübergabeseminare an. Nun findet erstmals ein „Pilot-Seminar“ zur Betriebsaufgabe statt. Die Themen und Herausforderungen einer solchen sind speziell. Das viertägige Seminar wird moderiert und geleitet von der Sozialpädagogin Margret Hospach. Der persönliche Austausch der Seminarteilnehmer untereinander ist in dieser Situation sehr wertvoll, sind doch alle Teilnehmer in der gleichen Situation. Das Seminar behandelt die folgenden „Bausteine“ für den neuen Lebensabschnitt: Prozess der Entscheidung: Soll Klarheit schaffen und bei der zukunftsträchtigen Entscheidung helfen. Welche Sorgen begleiten meine Entscheidung und woher könnte Entlastung kommen? Wie wird der Prozess der Betriebsaufgabe in der Familie kommuniziert? Prozess der Akzeptanz: Wie kann das gelingen und wie kommt man mit enttäuschten Erwartungen zurecht? Wie kann man trotz der Trauer, die sich einstellen kann, trotzdem stolz und dankbar zurückblicken? Rechtliche Rahmenbedingungen: Sollen den Blick auf verschiedene rechtliche Möglichkeiten und Varianten sowie die Vorsorge für Alter und Pflege lenken. Ein Fachmann ist beim Seminar dabei und gibt einen Überblick, was bei einer Betriebsaufgabe diesbezüglich zu beachten ist. Prozess der Stabilisierung: Ob mit oder ohne Betrieb will man beim älter werden möglichst gesund bleiben. Wie verändert sich mein Körper? Was kann ich selbst für meine Gesundheit tun und wie meine Tätigkeiten altersgerecht und sicher organisieren? Neuorientierung: Wie mache ich weiter, wenn ich aufgehört habe? Wenn ein guter Abschied gelingt, kann man die Zukunft gut gestalten. Das hat einen großen Einfluss auf Lebenszufriedenheit und Gesundheit. Umsetzung in die Praxis: Welche sind die nächsten Schritte und wie kann die Strategie für den Alltag aussehen? Hier fließen auch Erfahrungen aus der Praxis von Betriebsaufgebern ein, die den Prozess hinter sich haben. Auskünfte zum Seminar, das für Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse vom 15. bis 18. Oktober in Bad Griesbach stattfindet, erteilt Gerd Gmeinwieser unter Telefon 0561 785-13071. 2019-08-05_Betriebsaufgabe-Seminar.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Online-Gesundheitstraining der SVLFG "empfehlenswert"
Geschrieben von marion am 02.08.19 um 11:30 Uhr • Artikel lesen
Das von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) angebotene Online-Gesundheitstraining ist Testsieger der Stiftung Warentest. Diese verglich diverse Angebote zur Online-Prävention von Depressionen. Das Tool zur Selbsthilfe bei seelischen Belastungen von GET.ON, das die SVLFG ihren Versicherten bietet, wurde zum Testsieger gekürt und mit der Bestnote „empfehlenswert“ bewertet. Detaillierte Auskünfte zu den Online-Gesundheitstrainings gibt die Internetseite www.svlfg.de/get-on. Die Anwendung ist einfach: Einmal pro Woche auf der Internetseite von GET.ON einloggen und lernen, wie man seine Gesundheit unterstützen und seelischen Belastungen entgegenwirken kann. Ein telefonisches Erstgespräch, in dem Wünsche und Erwartungen besprochen werden, ermöglicht eine individuelle Behandlung. Zusätzlich kann man sich während des Trainings durch einen erfahrenen Psychotherapeuten begleiten lassen, um so den Trainingserfolg zu sichern. Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben den Erfolg nachgewiesen. Die Trainings wurden in Zusammenarbeit von GET.ON und der SVLFG speziell für die in der „grünen Branche“ Tätigen angepasst. Den ausführlichen Testbericht der Stiftung Warentest gibt es gegen Gebühr unter www.test.de > Gesundheit Kosmetik > Depression, Psychotherapie. Bei Interesse zur Teilnahme beantwortet die SVLFG Fragen telefonisch unter 0561 785-10512 oder per E-Mail an gleichgewicht@svlfg.de. 2019-08-02_SVLFG_Gesundheitstraining_Testsieger.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Anträge bis 30. September stellen
Geschrieben von marion am 16.07.19 um 10:20 Uhr • Artikel lesen
Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung bei der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft beantragen. Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet hat und für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachweist. Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf die Ausgleichsleistung stellen. Die maximale Leistungshöhe beträgt zurzeit monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige. Anträge auf eine Ausgleichsleistung sind bis zum 30. September 2019 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2019 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2019 verloren. Rückfragen können gerichtet werden an: Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druseltalstraße 51, 34131 Kassel, Telefon: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, E-Mail-Adresse: info@zla.de, Internet: www.zla.de 2019-07-16_ZLA.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Präventionsförderung - Mittel ausgeschöpft
Geschrieben von marion am 15.07.19 um 10:22 Uhr • Artikel lesen
Die von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für den Kauf von Präventionsprodukten bereitgestellten 382.000 Euro sind aufgebraucht. Wie auch schon in den Vorjahren wurden diese Mittel zur Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes voll ausgeschöpft. Die Antragsfrist, die spätestens am 31. Oktober abgelaufen wäre, endet somit vorzeitig. Seit 1. Mai 2019 konnten Versicherte der SVLFG einen Antrag stellen, um einen Zuschuss beim Kauf bestimmter Produkte zu erhalten. Unter den insgesamt 1.717 Anträgen waren Kamera-Monitor-Systeme (535), Radwechselwagen (367) und Podestleitern (261) die Spitzenreiter. SVLFG 2019-07-15_Ende_der_Präventionsförderung.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
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