Betriebsaufgabe ist ein Gesundheitsthema
Geschrieben von marion am 05.08.19 um 11:32 Uhr • Artikel lesen
Wenn ein Familienbetrieb keinen potentiellen Nachfolger hat, kommen auf die Familie besondere persönliche Herausforderungen zu. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) will in dieser belastenden Lebensphase Hilfe anbieten. Ein Leben voller Arbeit, Herzblut und Hingabe für den Betrieb hinterlässt seine Spuren. Was ist aber, wenn es nicht weitergeht und kein geeigneter Betriebsnachfolger am Start ist? Die Entscheidung, den Betrieb aufzugeben ist schwer. Neben rechtlichen Dingen sind auch viele persönliche und emotionale Dinge zu klären. Kopf und Herz sind sich nicht immer einig. Die Regelung einer Betriebsaufgabe hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit der ganzen Familie. Seit einigen Jahren bietet die SVLFG Betriebsübergabeseminare an. Nun findet erstmals ein „Pilot-Seminar“ zur Betriebsaufgabe statt. Die Themen und Herausforderungen einer solchen sind speziell. Das viertägige Seminar wird moderiert und geleitet von der Sozialpädagogin Margret Hospach. Der persönliche Austausch der Seminarteilnehmer untereinander ist in dieser Situation sehr wertvoll, sind doch alle Teilnehmer in der gleichen Situation. Das Seminar behandelt die folgenden „Bausteine“ für den neuen Lebensabschnitt: Prozess der Entscheidung: Soll Klarheit schaffen und bei der zukunftsträchtigen Entscheidung helfen. Welche Sorgen begleiten meine Entscheidung und woher könnte Entlastung kommen? Wie wird der Prozess der Betriebsaufgabe in der Familie kommuniziert? Prozess der Akzeptanz: Wie kann das gelingen und wie kommt man mit enttäuschten Erwartungen zurecht? Wie kann man trotz der Trauer, die sich einstellen kann, trotzdem stolz und dankbar zurückblicken? Rechtliche Rahmenbedingungen: Sollen den Blick auf verschiedene rechtliche Möglichkeiten und Varianten sowie die Vorsorge für Alter und Pflege lenken. Ein Fachmann ist beim Seminar dabei und gibt einen Überblick, was bei einer Betriebsaufgabe diesbezüglich zu beachten ist. Prozess der Stabilisierung: Ob mit oder ohne Betrieb will man beim älter werden möglichst gesund bleiben. Wie verändert sich mein Körper? Was kann ich selbst für meine Gesundheit tun und wie meine Tätigkeiten altersgerecht und sicher organisieren? Neuorientierung: Wie mache ich weiter, wenn ich aufgehört habe? Wenn ein guter Abschied gelingt, kann man die Zukunft gut gestalten. Das hat einen großen Einfluss auf Lebenszufriedenheit und Gesundheit. Umsetzung in die Praxis: Welche sind die nächsten Schritte und wie kann die Strategie für den Alltag aussehen? Hier fließen auch Erfahrungen aus der Praxis von Betriebsaufgebern ein, die den Prozess hinter sich haben. Auskünfte zum Seminar, das für Versicherte der Landwirtschaftlichen Krankenkasse vom 15. bis 18. Oktober in Bad Griesbach stattfindet, erteilt Gerd Gmeinwieser unter Telefon 0561 785-13071. 2019-08-05_Betriebsaufgabe-Seminar.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Online-Gesundheitstraining der SVLFG "empfehlenswert"
Geschrieben von marion am 02.08.19 um 11:30 Uhr • Artikel lesen
Das von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) angebotene Online-Gesundheitstraining ist Testsieger der Stiftung Warentest. Diese verglich diverse Angebote zur Online-Prävention von Depressionen. Das Tool zur Selbsthilfe bei seelischen Belastungen von GET.ON, das die SVLFG ihren Versicherten bietet, wurde zum Testsieger gekürt und mit der Bestnote „empfehlenswert“ bewertet. Detaillierte Auskünfte zu den Online-Gesundheitstrainings gibt die Internetseite www.svlfg.de/get-on. Die Anwendung ist einfach: Einmal pro Woche auf der Internetseite von GET.ON einloggen und lernen, wie man seine Gesundheit unterstützen und seelischen Belastungen entgegenwirken kann. Ein telefonisches Erstgespräch, in dem Wünsche und Erwartungen besprochen werden, ermöglicht eine individuelle Behandlung. Zusätzlich kann man sich während des Trainings durch einen erfahrenen Psychotherapeuten begleiten lassen, um so den Trainingserfolg zu sichern. Zahlreiche wissenschaftliche Studien haben den Erfolg nachgewiesen. Die Trainings wurden in Zusammenarbeit von GET.ON und der SVLFG speziell für die in der „grünen Branche“ Tätigen angepasst. Den ausführlichen Testbericht der Stiftung Warentest gibt es gegen Gebühr unter www.test.de > Gesundheit Kosmetik > Depression, Psychotherapie. Bei Interesse zur Teilnahme beantwortet die SVLFG Fragen telefonisch unter 0561 785-10512 oder per E-Mail an gleichgewicht@svlfg.de. 2019-08-02_SVLFG_Gesundheitstraining_Testsieger.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Anträge bis 30. September stellen
Geschrieben von marion am 16.07.19 um 10:20 Uhr • Artikel lesen
Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung bei der Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft beantragen. Anspruch hierauf hat, wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, am 1. Juli 2010 das 50. Lebensjahr vollendet hat und für die letzten 25 Jahre vor Rentenbeginn eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigungszeit von 180 Kalendermonaten (15 Jahren) in der Land- und Forstwirtschaft nachweist. Antragsteller aus den neuen Bundesländern müssen außerdem nach dem 31. Dezember 1994 noch mindestens sechs Monate in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb rentenversicherungspflichtig gearbeitet haben. Auch ehemalige Arbeitnehmer, die keinen Anspruch mehr auf die tarifvertragliche Beihilfe des Zusatzversorgungswerkes haben, können einen Antrag auf die Ausgleichsleistung stellen. Die maximale Leistungshöhe beträgt zurzeit monatlich 80 Euro für Verheiratete und 48,00 Euro für Ledige. Anträge auf eine Ausgleichsleistung sind bis zum 30. September 2019 zu stellen. Dies ist aber nur dann maßgebend, wenn der Antragsteller bereits eine gesetzliche Rente vor dem 1. Juli 2019 bezogen hat. Wird der Antrag später gestellt, gehen nur die Leistungsansprüche vor dem 1. Juli 2019 verloren. Rückfragen können gerichtet werden an: Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft, Druseltalstraße 51, 34131 Kassel, Telefon: 0561 785179-00, Fax: 0561 7852179-49, E-Mail-Adresse: info@zla.de, Internet: www.zla.de 2019-07-16_ZLA.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Präventionsförderung - Mittel ausgeschöpft
Geschrieben von marion am 15.07.19 um 10:22 Uhr • Artikel lesen
Die von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) für den Kauf von Präventionsprodukten bereitgestellten 382.000 Euro sind aufgebraucht. Wie auch schon in den Vorjahren wurden diese Mittel zur Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes voll ausgeschöpft. Die Antragsfrist, die spätestens am 31. Oktober abgelaufen wäre, endet somit vorzeitig. Seit 1. Mai 2019 konnten Versicherte der SVLFG einen Antrag stellen, um einen Zuschuss beim Kauf bestimmter Produkte zu erhalten. Unter den insgesamt 1.717 Anträgen waren Kamera-Monitor-Systeme (535), Radwechselwagen (367) und Podestleitern (261) die Spitzenreiter. SVLFG 2019-07-15_Ende_der_Präventionsförderung.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
LKK zahlt Kariesvorsorge bei Kleinkindern
Geschrieben von marion am 08.07.19 um 10:15 Uhr • Artikel lesen
Seit 1. Juli 2019 bezahlt die Landwirtschaftliche Krankenkasse die Kariesvorsorge bei Kindern vom 6. bis 33. Lebensmonat. Die LKK zahlt die Kariesvorsorge bei Kleinkindern. Foto: LAGZ Diese Altersgruppe hat einen Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen und Behandlungen zur Zahnschmelzhärtung. Zahn-, Kiefer- und Mundhöhlenerkrankungen sowie Kariesschäden an Milchzähnen soll somit noch zeitiger vorgebeugt werden. Für frühe Karieserkrankungen sind hauptsächlich das übermäßige Trinken zuckerhaltiger Getränke aus Saugflaschen und eine mangelnde Mundhygiene verantwortlich. Der Anspruch besteht aus drei Untersuchungen im Alter vom 6. bis 9., vom 10. bis 20. und vom 21. bis 33. Lebensmonat. Zusätzlich kann man pro Halbjahr eine Behandlung mit Fluorid-Lack durchführen lassen, um den Zahnschmelz zu härten. Zahnärzte beraten Eltern auch zur Ernährungs- und Mundhygiene bei ihren Kindern. Alle anderen Leistungsansprüche zur Zahnvorsorge ab dem 34. Lebensmonat bleiben unverändert bestehen. Eine Übersicht hierüber gibt es auf der Internetseite www.g-ba.de > Themen > Z > Zahnerkrankungen, Prophylaxe und Früherkennungen. SVLFG 2019-07-08_Kariesvorsorge_Kleinkinder.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Einkommensverluste durch Trockenheit? Beitragszuschuss beantragen!
Geschrieben von marion am 01.07.19 um 10:11 Uhr • Artikel lesen
Wer derzeit keinen Zuschuss zum Alterskassenbeitrag erhält, sollte nicht versäumen, einen Antrag zu stellen, wenn der Einkommensteuerbescheid für 2018 vorliegt. Dies kann sich lohnen. Denn in vielen landwirtschaftlichen Betrieben führte die lang andauernde Trockenheit im letzten Jahr teils zu erheblichen Ernteausfällen, zu höheren Ausgaben für Viehfutter und damit zu deutlichen Einkommensverlusten. In der Forstwirtschaft wirkten sich Sturmschäden und Borkenkäferbefall aus. Die Mindereinnahmen werden sich im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018 widerspiegeln. Anspruch auf Zuschuss hat, wessen jährliches Gesamteinkommen nicht über 15.500 Euro für Ledige und 31.000 Euro für Verheiratete liegt. Bei Landwirten, die ihren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft im Wege der Buchführung oder der so genannten Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ermitteln, werden zur Berechnung des Beitragszuschusses die im letzten Steuerbescheid festgesetzten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie außerlandwirtschaftliches Einkommen und eventuelles Erwerbsersatzeinkommen berücksichtigt. Denjenigen, deren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft in 2018 im Vergleich zu den Vorjahren geringer ausgefallen ist und die zurzeit keinen Beitragszuschuss erhalten, empfiehlt die Alterskasse anhand des Einkommensteuerbescheides 2018 einen Zuschussantrag zu stellen. Es reicht aus, den Einkommensteuerbescheid mit einem kurzen Hinweis auf Beitragszuschuss und Angabe des Aktenzeichens an die SVLFG zu senden. SVLFG 2019-07-01_Beitragszuschuss.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
LKK kann Fahrten zu Behandlungen leichter genehmigen
Geschrieben von marion am 28.06.19 um 10:13 Uhr • Artikel lesen
Seit 1. Januar 2019 ist es auch für die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) leichter, Fahrten von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen zu ambulanten Behandlungen zu genehmigen. Denn das Sozialgesetzbuch sieht seit Jahresbeginn vor, dass ärztlich verordnete Krankenfahrten von Versicherten mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H" oder mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 als erteilt gelten. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität bestehen. Den Krankenkassen wird durch diese neue „Genehmigungsfiktion“ ein erheblicher Prüfungsaufwand erspart und das Bewilligungsverfahren dadurch beschleunigt. SVLFG 2019-06-28_Fahrten_ambulante_Behandlungen.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Herausforderung Schmerz
Geschrieben von marion am 20.05.19 um 11:16 Uhr • Artikel lesen
Anlässlich des Aktionstages gegen den Schmerz beraten renommierte Experten am 4. Juni von 9 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1818120 zum Thema Schmerz. Etwa 4,4 Millionen Menschen leben in Deutschland mit langanhaltenden Schmerzen und sind dadurch körperlich und oft auch sozial stark beeinträchtigt. Auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) will Schmerzpatienten unterstützen, ihre Situation zu bewältigen und bietet in Kooperation mit dem GET.ON-Institut ihren Versicherten Online-Gesundheitstrainings an. Ein persönlicher Coach vermittelt entsprechende Strategien. Das Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ beinhaltet sieben Lektionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, zum Beispiel Kontrolle und Akzeptanz. Der Teilnehmer hat regelmäßigen Kontakt mit seinem Coach und wird durch das Training begleitet. Gute, qualitativ hochwertige Online-Gesundheitstrainings haben den Vorteil, dass man zeitlich und örtlich unabhängig etwas für sich und seine Gesundheit tun kann. Gerade für Menschen, denen es womöglich schwer fällt, um Hilfe zu bitten und die eventuell auch anonym bleiben wollen, kann ein Online-Training eine gute Lösung sein. Weitere Inhalte und Details zum GET.ON Gesundheitstraining der SVLFG und Teilnahmevoraussetzungen sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de/gleichgewicht oder telefonisch unter 0561 785-10512. Wissenswertes rund um das Thema Schmerz bietet die Deutsche Schmerzgesellschaft auf ihrer Internetseite www.dgss.org. SVLFG 2019-05-20_Schmerz.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
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