Zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen
Geschrieben von marion am 25.02.20 um 10:53 Uhr • Artikel lesen
Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) können unter bestimmten Voraussetzungen bis 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen der Rente angerechnet wird.
Außerdem werden auf Erwerbsminderungsrenten keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angerechnet – es sei denn, der Rentenbezieher ist noch Landwirt im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.
Weiterhin gilt: Organspende nicht ohne Zustimmung
Geschrieben von marion am 12.02.20 um 10:50 Uhr • Artikel lesen
Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass wie bisher einer Organspende aktiv zugestimmt werden muss oder Angehörige diesen Willen bezeugen. Es bleibt damit bei der sogenannten Zustimmungs- oder Entscheidungslösung.
Allerdings sollen die Bürger künftig von Ämtern und Hausärzten regelmäßig zu ihrer Haltung befragt werden und die Antworten in einer zentralen Datenbank erfasst werden können. Im Detail sieht der Entwurf folgende Maßnahmen vor.
Online-Register
Jeder soll seine persönliche Entscheidung zur Organspende in einem zentralen Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information dokumentieren können. Dieser Eintrag ist nicht verpflichtend. Die Entscheidung kann jederzeit geändert werden.
Abfrage durch Ausweisbehörde
Meldeämter sollen Bürger auf die Möglichkeit des Eintrags in das Online-Register hinweisen, wenn sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Erklärung soll dann direkt vor Ort an entsprechenden Terminals möglich sein.
Aufklärung durch Hausärzte
Hausärzte sollen ihre Patienten alle zwei Jahre aktiv und ergebnissoffen zum Thema Organspende beraten und zur Eintragung in das Online-Register ermuntern.
TEETRINKEN IST MANCHMAL BESSER
Geschrieben von marion am 19.12.19 um 10:51 Uhr • Artikel lesen
Winterzeit ist Erkältungszeit. Dass Antibiotika nicht immer die passende Lösung sind, um schnell wieder gesund zu werden, darauf weist die Kampagne „Rationaler Antibiotikaeinsatz“ hin, der sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) angeschlossen hat.
Kraft tanken für Zwei
Geschrieben von marion am 13.12.19 um 10:21 Uhr • Artikel lesen
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist für ihr Gesundheitsangebot Pflege-Tandem mit dem Bayerischen Präventionspreis in der Kategorie „Prävention im Alter“ ausgezeichnet worden.

v. l.: Martin Empl, alternierender Vorstandsvorsitzender (SVLFG), Dr. Christian Hetzel (IQPR), Alexander Zugsbradl, Vorstand (Kliniken Bad Bocklet), Julia Schaller (SVLFG), Sebastian Pleick, Kaufmännischer Leiter (Kliniken Bad Bocklet), Staatsministerin Melanie Huml, Dr. Berthold Menger (SVLFG), Michael Holzer (SVLFG), Wolfgang Michel (SVLFG), Dr. Andreas Zapf, Präsident (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
SVLFG befürwortet Recht auf Schalldämpfer
Geschrieben von marion am 12.12.19 um 10:41 Uhr • Artikel lesen
Im November letzten Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einem Jäger das Bedürfnis, sein Gehör durch einen Schalldämpfer zu schützen, abgesprochen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau spricht sich dennoch für eine generelle Erlaubnis zum Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagdausübung aus. Viele Landesregierungen haben bereits ihre Jagdgesetze geändert und erlauben den Einsatz von Schalldämpfern an Jagdwaffen. Aus Sicht der SVLFG sollte bei der Genehmigung von Schalldämpfern das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes berücksichtigt werden. Es ist unstrittig, dass der Schussknall von Jagdwaffen über kurz oder lang das Gehör des Jägers schädigt. Zudem gefährdet und belastet der Schusslärm die Treiber, Hundeführer und unbeteiligte Dritte. Die SVLFG hält es für notwendig, den Gesundheitsschutz der Jäger durch den Einsatz von Schalldämpfern zu fördern. Nach Angaben der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen sowie nach Schusslärmmessungen der SVLFG liegt der Mündungsknall von Jagdwaffen bei schalenwildtauglichen Kalibern zwischen 155 und 165 Dezibel (C). Durch Schalldämpfer wird der Schussknall um 20 bis 25 Dezibel (C) gesenkt und dadurch der gesetzlich zulässige Höchstwert von 137 Dezibel (C) in der Regel unterschritten. Gesetzlich normierte Grundprinzipien des Arbeitsschutzes zielen darauf ab, Gefahren nach Möglichkeit bereits von vornherein gar nicht entstehen zu lassen und nicht erst in zweiter Linie durch eine persönliche Schutzausrüstung zu reduzieren. Das bedeutet in diesem Fall, dass der Lärm bereits am Entstehungsort reduziert wird – dies wird durch den Schalldämpfer-Einsatz erfüllt - und nicht erst durch eine persönliche Schutzausrüstung die schädlichen Auswirkungen auf den Menschen verhindert werden. 2019-12-12_Schalldämpfer an Jagdwaffen.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Der kurze Draht zur Pflegekasse
Geschrieben von marion am 04.12.19 um 10:46 Uhr • Artikel lesen
Unter der Telefonnummer 0561 785-2033 bietet die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) ab sofort einen besonderen Telefonservice für Versicherte und deren Angehörige. Anrufer werden dort direkt von kompetenten Mitarbeitern in allen Fragen zur Pflegeversicherung beraten. Telefonate müssen nicht mehr wie bisher über Telefonzentralen an die zuständigen Sachbearbeiter weitervermittelt werden. Leistungsanträge können so schneller bearbeitet werden, ohne dass die Beratungsqualität am Telefon leidet. Die neue Servicenummer ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar. Die Versicherten der LPK in Bayern kennen den neuen Telefonservice bereits. Aufgrund ihrer Rückmeldungen während der Testphase konnte das Angebot weiter verbessert werden. Jetzt kann die LPK diesen Service bundesweit anbieten. Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung sind online unter www.svlfg.de/pflegekasse zu finden. 2019-12-04_Frontoffice_LPK.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Totholz: Besondere Gefahr für Jäger
Geschrieben von marion am 02.12.19 um 10:48 Uhr • Artikel lesen
Die Gefahr, in Wäldern von herabfallendem Totholz oder umstürzenden Bäumen getroffen zu werden, ist deutlich erhöht. Jäger sind besonders gefährdet. Kronentotholz einer absterbenden Buche Hitze, Dürre und Schädlingsbefall haben in den letzten Jahren die Wälder stark geschädigt. Teilweise sind ganze Waldgebiete abgängig oder bereits abgestorben. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau empfiehlt jedem Jagdausübungsberechtigten, bei der Planung und Durchführung von Jagden, insbesondere bei Gesellschafts- und Bewegungsjagden, die Situation vor Ort genauestens zu beurteilen und entsprechend zu handeln. Um die Gefahr zu reduzieren, sollte folgendes berücksichtigt werden: Laubholzbestände stellen eine höhere Gefahr dar als Nadelholzbestände Ansitzeinrichtungen nicht in Bereichen von abgängigen Bäumen aufstellen oder nutzen Gefährdung eventuell eingesetzter Treiber berücksichtigen Besonders geschädigte Bereiche von der Jagd ausnehmen Ergebnis der Risikobewertung an die Begehungsscheininhaber weitergeben Keine Jagd bei Wind, Schnee- oder Eislast 2019-12-02_Totholz_Jagd.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Immer anschnallen - auch auf dem Traktor!
Geschrieben von marion am 28.11.19 um 10:11 Uhr • Artikel lesen
Obwohl der Beckengurt mittlerweile in Traktoren zur Standardausrüstung gehört, wird er oft nicht genutzt. „Gurt-Muffel“ gefährden dadurch Leib und Leben. Stürzt das Fahrzeug um, kann der nicht angeschnallte Fahrer aus der Kabine geschleudert werden – mit fatalen Folgen. Auch für Traktorfahrer gilt die Anschnallpflicht. 28 Traktorenunfälle mit tödlichem Ausgang wurden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Berichtsjahr 2018 gemeldet. Ein trauriger Höchststand in den letzten fünf Jahren. Davon hätten nach den Ergebnissen der Unfalluntersuchungen die meisten tödlichen Verletzungsfolgen durch ein Gurtsystem in Verbindung mit der Umsturzschutzvorrichtung verhindert werden können. Ab dem Herstellungsjahr 2018 müssen alle Traktormodelle zwingend mit einem Gurtsystem in Verbindung mit einer Überrollschutzstruktur (ROPS) ausgerüstet sein. Die Überrollschutzstruktur, eine Art Überlebensraum, schützt den Fahrer bei einem Umsturz, vorausgesetzt er ist angeschnallt. Leider wird sich eher selten auf dem Traktor angeschnallt. Denn das Sicherheitsgefühl in einem so großen und schweren Fahrzeug ist groß. Dies wiederum verleitet dazu, anzunehmen, bei einem Unfall bietet alleine schon die massive Konstruktion des Fahrzeugs ausreichend Schutz – ein Irrglaube. Darüber hinaus wird bei kurzen Fahrten vorausgesetzt, „dass schon nichts passiert“. Unfälle aber richten sich nicht nach Fahrtstrecke oder -dauer. Egal, ob auf dem Feld, auf der Straße oder beim Umsetzen und Rangieren – es kann immer und überall zum Unfall bzw. zum Umsturz kommen. Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 21a Absatz 1 die Anschnallpflicht. Verfügt ein Traktor über ein Rückhaltesystem, so ist dieses auch zu verwenden. Gegebenenfalls droht ein Bußgeld. Gleiches gilt auch für den Beifahrer. 2019-11-28_Anschnallen.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
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