Prem am Lech - Nach oben

Gemeinde Prem - Aktuell

ID-644

Zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen

Geschrieben von marion am 25.02.20 um 10:53 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) können unter bestimmten Voraussetzungen bis 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen der Rente angerechnet wird.

Außerdem werden auf Erwerbsminderungsrenten keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angerechnet – es sei denn, der Rentenbezieher ist noch Landwirt im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.

 

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ID-643

Weiterhin gilt: Organspende nicht ohne Zustimmung

Geschrieben von marion am 12.02.20 um 10:50 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Der vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf sieht vor, dass wie bisher einer Organspende aktiv zugestimmt werden muss oder Angehörige diesen Willen bezeugen. Es bleibt damit bei der sogenannten Zustimmungs- oder Entscheidungslösung.

Allerdings sollen die Bürger künftig von Ämtern und Hausärzten regelmäßig zu ihrer Haltung befragt werden und die Antworten in einer zentralen Datenbank erfasst werden können. Im Detail sieht der Entwurf folgende Maßnahmen vor.

Online-Register

Jeder soll seine persönliche Entscheidung zur Organspende in einem zentralen Online-Register beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information dokumentieren können. Dieser Eintrag ist nicht verpflichtend. Die Entscheidung kann jederzeit geändert werden.

Abfrage durch Ausweisbehörde

Meldeämter sollen Bürger auf die Möglichkeit des Eintrags in das Online-Register hinweisen, wenn sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Erklärung soll dann direkt vor Ort an entsprechenden Terminals möglich sein.

Aufklärung durch Hausärzte

Hausärzte sollen ihre Patienten alle zwei Jahre aktiv und ergebnissoffen zum Thema Organspende beraten und zur Eintragung in das Online-Register ermuntern.

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ID-640

TEETRINKEN IST MANCHMAL BESSER

Geschrieben von marion am 19.12.19 um 10:51 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Winterzeit ist Erkältungszeit. Dass Antibiotika nicht immer die passende Lösung sind, um schnell wieder gesund zu werden, darauf weist die Kampagne „Rationaler Antibiotikaeinsatz“ hin, der sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) angeschlossen hat.

Auch Ingwertee bekämpft Krankheitserreger

Auch Ingwertee bekämpft Krankheitserreger

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ID-636

Kraft tanken für Zwei

Geschrieben von marion am 13.12.19 um 10:21 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist für ihr Gesundheitsangebot Pflege-Tandem mit dem Bayerischen Präventionspreis in der Kategorie „Prävention im Alter“ ausgezeichnet worden.

Kraft tanken für Zwei

v. l.: Martin Empl, alternierender Vorstandsvorsitzender (SVLFG), Dr. Christian Hetzel (IQPR), Alexander Zugsbradl, Vorstand (Kliniken Bad Bocklet), Julia Schaller (SVLFG), Sebastian Pleick, Kaufmännischer Leiter (Kliniken Bad Bocklet), Staatsministerin Melanie Huml, Dr. Berthold Menger (SVLFG), Michael Holzer (SVLFG), Wolfgang Michel (SVLFG), Dr. Andreas Zapf, Präsident (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)

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ID-637

SVLFG befürwortet Recht auf Schalldämpfer

Geschrieben von marion am 12.12.19 um 10:41 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Im November letzten Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einem Jäger das Bedürfnis, sein Gehör durch einen Schalldämpfer zu schützen, abgesprochen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau spricht sich dennoch für eine generelle Erlaubnis zum Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagdausübung aus. Viele Landesregierungen haben bereits ihre Jagdgesetze geändert und erlauben den Einsatz von Schalldämpfern an Jagdwaffen. Aus Sicht der SVLFG sollte bei der Genehmigung von Schalldämpfern das Recht auf körperliche Unversehrtheit gemäß Artikel 2 des Grundgesetzes berücksichtigt werden. Es ist unstrittig, dass der Schussknall von Jagdwaffen über kurz oder lang das Gehör des Jägers schädigt. Zudem gefährdet und belastet der Schusslärm die Treiber, Hundeführer und unbeteiligte Dritte. Die SVLFG hält es für notwendig, den Gesundheitsschutz der Jäger durch den Einsatz von Schalldämpfern zu fördern. Nach Angaben der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen sowie nach Schusslärmmessungen der SVLFG liegt der Mündungsknall von Jagdwaffen bei schalenwildtauglichen Kalibern zwischen 155 und 165 Dezibel (C). Durch Schalldämpfer wird der Schussknall um 20 bis 25 Dezibel (C) gesenkt und dadurch der gesetzlich zulässige Höchstwert von 137 Dezibel (C) in der Regel unterschritten. Gesetzlich normierte Grundprinzipien des Arbeitsschutzes zielen darauf ab, Gefahren nach Möglichkeit bereits von vornherein gar nicht entstehen zu lassen und nicht erst in zweiter Linie durch eine persönliche Schutzausrüstung zu reduzieren. Das bedeutet in diesem Fall, dass der Lärm bereits am Entstehungsort reduziert wird – dies wird durch den Schalldämpfer-Einsatz erfüllt -  und nicht erst durch eine persönliche  Schutzausrüstung die schädlichen Auswirkungen auf den Menschen verhindert werden.   2019-12-12_Schalldämpfer an Jagdwaffen.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...

27655 Views • Kategorien: SVLFG
ID-638

Der kurze Draht zur Pflegekasse

Geschrieben von marion am 04.12.19 um 10:46 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Unter der Telefonnummer 0561 785-2033 bietet die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) ab sofort einen besonderen Telefonservice für Versicherte und deren Angehörige. Anrufer werden dort direkt von kompetenten Mitarbeitern in allen Fragen zur Pflegeversicherung beraten. Telefonate müssen nicht mehr wie bisher über Telefonzentralen an die zuständigen Sachbearbeiter weitervermittelt werden. Leistungsanträge können so schneller bearbeitet werden, ohne dass die Beratungsqualität am Telefon leidet. Die neue Servicenummer ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 13 Uhr erreichbar. Die Versicherten der LPK in Bayern kennen den neuen Telefonservice bereits. Aufgrund ihrer Rückmeldungen während der Testphase konnte das Angebot weiter verbessert werden. Jetzt kann die LPK diesen Service bundesweit anbieten. Informationen über die Leistungen der Pflegeversicherung sind online unter  www.svlfg.de/pflegekasse zu finden. 2019-12-04_Frontoffice_LPK.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...

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ID-639

Totholz: Besondere Gefahr für Jäger

Geschrieben von marion am 02.12.19 um 10:48 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Die Gefahr, in Wäldern von herabfallendem Totholz oder umstürzenden Bäumen getroffen zu werden, ist deutlich erhöht. Jäger sind besonders gefährdet. Kronentotholz einer absterbenden Buche Hitze, Dürre und Schädlingsbefall haben in den letzten Jahren die Wälder stark geschädigt. Teilweise sind ganze Waldgebiete abgängig oder bereits abgestorben. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau empfiehlt jedem Jagdausübungsberechtigten, bei der Planung und Durchführung von Jagden, insbesondere bei Gesellschafts- und Bewegungsjagden, die Situation vor Ort genauestens zu beurteilen und entsprechend zu handeln. Um die Gefahr zu reduzieren, sollte folgendes berücksichtigt werden: Laubholzbestände stellen eine höhere Gefahr dar als Nadelholzbestände Ansitzeinrichtungen nicht in Bereichen von abgängigen Bäumen aufstellen oder nutzen Gefährdung eventuell eingesetzter Treiber berücksichtigen Besonders geschädigte Bereiche von der Jagd ausnehmen Ergebnis der Risikobewertung an die Begehungsscheininhaber weitergeben Keine Jagd bei Wind, Schnee- oder Eislast 2019-12-02_Totholz_Jagd.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...

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ID-635

Immer anschnallen - auch auf dem Traktor!

Geschrieben von marion am 28.11.19 um 10:11 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Obwohl der Beckengurt mittlerweile in Traktoren zur Standardausrüstung gehört, wird er oft nicht genutzt. „Gurt-Muffel“ gefährden dadurch Leib und Leben. Stürzt das Fahrzeug um, kann der nicht angeschnallte Fahrer aus der Kabine geschleudert werden – mit fatalen Folgen. Auch für Traktorfahrer gilt die Anschnallpflicht. 28 Traktorenunfälle mit tödlichem Ausgang wurden der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) im Berichtsjahr 2018 gemeldet. Ein trauriger Höchststand in den letzten fünf Jahren. Davon hätten nach den Ergebnissen der Unfalluntersuchungen die meisten tödlichen Verletzungsfolgen durch ein Gurtsystem in Verbindung mit der Umsturzschutzvorrichtung verhindert werden können. Ab dem Herstellungsjahr 2018 müssen alle Traktormodelle zwingend mit einem Gurtsystem in Verbindung mit einer Überrollschutzstruktur (ROPS) ausgerüstet sein. Die Überrollschutzstruktur, eine Art Überlebensraum, schützt den Fahrer bei einem Umsturz, vorausgesetzt er ist angeschnallt. Leider wird sich eher selten auf dem Traktor angeschnallt. Denn das Sicherheitsgefühl in einem so großen und schweren Fahrzeug ist groß. Dies wiederum verleitet dazu, anzunehmen, bei einem Unfall bietet alleine schon die massive Konstruktion des Fahrzeugs ausreichend Schutz – ein Irrglaube. Darüber hinaus wird bei kurzen Fahrten vorausgesetzt, „dass schon nichts passiert“. Unfälle aber richten sich nicht nach Fahrtstrecke oder -dauer. Egal, ob auf dem Feld, auf der Straße oder beim Umsetzen und Rangieren – es kann immer und überall zum Unfall bzw. zum Umsturz kommen. Die Straßenverkehrsordnung regelt in § 21a Absatz 1 die Anschnallpflicht. Verfügt ein Traktor über ein Rückhaltesystem, so ist dieses auch zu verwenden. Gegebenenfalls droht ein Bußgeld. Gleiches gilt auch für den Beifahrer. 2019-11-28_Anschnallen.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...

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Aktuelles

Gemeindeverwaltung

Kontaktliste Asyl und Integration

2023-10-06 Kontaktliste Asyl und Integration.pdf herunterladen

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Auerbergland

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Oberlandler Senioren- bzw. Schülerticket

Ihre Bürger haben die Möglichkeit, dass sie mit dem Oberlandler Senioren- bzw. Schülerticket kostenlos mit allen RVO Bussen im Tarifgebiet Oberland fahren können.

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Mitteilungsblatt

Mitteilungsblatt Februar 2025

Bild

Gemeinderatssitzung

Am Dienstag, den 18. Februar 2025 um 20.00 Uhr findet die Sitzung des Gemeinderates statt.

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Mitteilungsblatt Januar 2025

Blick über den Lech

Liebe Premerinnen und Premer,

ich wünsche euch von Herzen einen guten Start in das neue Jahr 2025.

Ein großer Dank gilt allen ehrenamtlichen Funktionären, welche sich zum Wohle unseres Ortes einsetzen. Ihr seid das beste Fundament, welches sich eine funktionierende Dorfgemeinschaft nur vorstellen kann. Durch euer Engagement wird der Jahreskalender erst entsprechend farbenfroh – sind wir auf die kommenden Veranstaltungen gespannt.

Blicken wir voller Zuversicht auf ein „normales“, zufriedenes und neues Jahr, wenn man dies nach den Jahren von Corona, Kriegsausbrüchen in vielen Teilen aller Welt und den aktuellen Politik-, sowie Wirtschaftsgeschehen noch tun kann. Diese Auswirkungen treffen uns Alle, trotzdem müssen wir zuversichtlich sein und in diesen erschwerten Rahmenbedingungen zusammenhalten um erfolgreich die Zukunft zu gestalten.

Zufriedenheit, Glück, Kraft und das Vertrauen zueinander, sowie beste Gesundheit sind hierzu sehr gute Begleiter. Ich wünsche euch für 2025 von Herzen das Beste.

Herzlichste Grüße
Euer Andreas Echtler 1. Bürgermeister

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Kirche

Kirchenanzeiger

DatumUhrzeitAnlass
MariaLichtmess
Samstag,01.Februar2025
19:30Uhr Heilige Messe mit Kerzenweihe & Blasiussegen
4. Sonntag im Jahreskreis
Sonntag, 02.Februar2025
11:00Uhr Pfarrgottesdienst Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
(Für die Verwandtschaft Familie Sieber - Theresia u. Engelbert Heißerer)
Mittwoch, 05. Februar 2024 15:30Uhr Rosenkranz, anschließend Hl. Messe
5. Sonntag im Jahreskreis
Sonntag, 09. Februar 2025
11:00Uhr Pfarrgottesdienst Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
(Juliane u. Ludwig Greißl mit verst. Angeh., Maria Müller und Luise Spindler)
Mittwoch, 12. Februar 2024 15:30Uhr Rosenkranz, anschließend Hl. Messe
6. Sonntag im Jahreskreis
Sonntag, 16. Februar 2025
08:30 Uhr
13:30 Uhr
19:30 Uhr
Pfarrgottesdienst Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
Taufe Adriana Epp
Wortgottesdienst mit Paarsegnung zum Valentinstag
Mittwoch, 19. Februar 2024 15:30Uhr Rosenkranz, anschließend Hl. Messe
7. Sonntag im Jahreskreis
Sonntag, 23. Februar 2025
11:00Uhr Pfarrgottesdienst Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
Mittwoch, 26. Februar 2024 15:30Uhr Rosenkranz, anschließend Hl. Messe
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EZA

Dauerbeleuchtung im Garten schadet Insekten

Sommerzeit ist Gartenzeit – auch abends. Viele Gärten werden dabei die ganze Nacht und nicht nur dann beleuchtet, wenn man auf der Terrasse sitzt. Schuld daran sind meist Solarleuchten. Sie kosten wenig und sind vermeintlich auch ökologisch sinnvoll. Der Strom kommt ja aus einem Akku, der untertags mittels Solarpanel von der Sonne geladen wird.

Der Haken: Naturschützer beklagen die zunehmende Lichtverschmutzung. Darunter leiden Insekten und letztendlich auch die Pflanzenwelt. Denn viele tierische Pflanzenbestäuber verlieren

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SVLFG

Vorzeitige Altersrenten

Anrechnung des Hinzuverdienstes bleibt weiterhin ausgesetzt

Für Bezieher von vorzeitigen Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) bleiben auch im Jahr 2022 die Hinzuverdienstregelungen ausgesetzt.

Bei etwa 4.000 von insgesamt 115.000 Rentenbeziehern müsste die Landwirtschaftliche Alterskasse ohne die Aussetzung der Regelungen das Einkommen bei deren vorzeitigen Altersrenten berücksichtigen.

Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird in der AdL weiterhin bis Ende des Jahres 2022 bei vorzei

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Gewerbe Prem

Vereinsleben

Vereine

Tourist Info

Geführte Moorwanderungen 2024

Huidingerle

Wir freuen uns, dass in diesem Jahr die geführten Moorwanderungen wieder stattfinden können.

Die genauen Termine finden Sie in unserem Veranstaltungskalender: Moorwanderungen

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Urlaub in Prem am Lech

Machen Sie Urlaub, genießen Sie die Natur, erkunden Sie die Umgebung. Erleben Sie das Frühlingserwachen in einer ruhigen Umgebung, die zum Erholen einlädt! Zahlreiche preisgünstige Ferienwohnungen warten auf Sie. Wir freuen uns auf Sie!

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Tourist Information Prem

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Sportverein

Kegelturnier 2024/2025

Spielbeginn für das neue Kegelturnier ist der 18. Oktober 2024.

PlatzMannschaftPunkteKegelSpiele
1 Bulls 24 : 0 12662 12 von 13
2 Nische 22 : 2 12433 12 von 13
3 Kegelschupfer 20 : 2 11839 11 von 13
4 Loser 18 : 6 11626 12 von 13
5 Aufsteiger 16 : 8 11748 12 von 13
6 Eisbären 14 : 8 10771 11 von 13
7 Stars 14 : 8 10592 11 von 13
8 Zugroaste 10 : 14 11117 12 von 13
9 Auserwählte 8 : 16 11125 12 von 13
10 Rinnenputzer 8 : 16 10835 12 von 13
11 Lechaue 6 : 18 10913 12 von 13
12 08/15 4 : 20 11395 12 von 13
13 Rolling Stones 2 : 24 10586 13 von 13
14 Rummkuglar 0 : 24 9727 12 von 13

 

Damit die Tabelle im Internet immer aktuell ist, muss jedes Ergebnis am nächsten Vormittag unter der What'sApp Kegelgruppe gemeldet werden.
Bitte auch Änderungen bei den Kämpfen in der Gruppe melden.

Stand: 12. Februar 2025
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Musikkapelle

Schützenverein

Schützenball 2024

Bild

Schützenkönig Thomas Ott mit Wurstkönigin Michaela Streif
Brenzenkönig Florian Schmölz

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Trachtenverein Prem

Gauchronik des Oberen Lechgau-Verbandes

Weihnachten steht vor der Tür. Ein schönes Geschenk ist die Chronik des Oberen Lechgau-Verbandes „Blick in den Oberen Lechgau“. Diese kann beim 1. Vorstand des Trachtenvereins Prem, Alfred Sieber, Im Filz 15, erworben werden.

Gauchronik
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