Wenn der Baum "hängen bleibt"
Geschrieben von marion am 15.11.21 um 8:17 Uhr • Artikel lesen
Bäume, die beim Fällen in Kronen oder an Stämmen benachbarter Bäume „hängen bleiben“, sind eine große Gefahr. Sie müssen unverzüglich und fachgerecht zu Fall gebracht werden.
Wenn geeignete Maschinen und Werkzeuge fehlen, werden solche „Hänger“ häufig erst viel später endgültig zu Fall gebracht. Oft wird der Gefahrenbereich in dieser Zwischenzeit nicht einmal abgesperrt und gekennzeichnet. Wer hier abwartet oder mit den falschen Arbeitsmitteln und ohne Fachkunde agiert, riskiert Leib und Leben.
Die Unfallverhütungsvorschrift regelt eindeutig, dass hängen gebliebene Bäume unverzüglich und fachgerecht zu Fall zu bringen sind. Dieser aus den leidvollen Unfall-Erfahrungen hervorgegangenen Forderung wird jedoch aus Sicht der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in den Forstbetrieben zu wenig nachgekommen. Forstschlepper sind vielen zu teuer, um sie nur dafür zu nutzen – so werden oft mit Hilfe von Forstunternehmern die hängen gebliebenen Bäume früher oder später endgültig auf den Boden gebracht. Damit verstoßen sie aber klar gegen das Gesetz und gegen die Forderung, dies unverzüglich zu erledigen.
Darmkrebs: Männer gefährdeter als Frauen
Geschrieben von marion am 26.10.21 um 9:06 Uhr • Artikel lesen
Etwa jede achte Krebserkrankung betrifft den Darm. Männer sind hiervon häufiger betroffen als Frauen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Weltdarmtages am 7. November auf die Wichtigkeit einer regelmäßigen Vorsorge hin.
Darmkrebs entwickelt sich oft aus kleinen Schleimhautausbuchtungen (Polypen). Eine regelmäßige Vorsorge ist deshalb wichtig. Da die Erkrankung vor allem häufiger ab dem 50. Lebensjahr auftritt, werden ab diesem Alter besondere Vorsorgemaßnahmen empfohlen.
Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher eine Darmspiegelung bereits ab dem 50. Lebensjahr angeboten. Alternativ hierzu können sie zwischen 50 und 54 einmal im Jahr einen Stuhltest machen bzw. danach alle zwei Jahre.
Frauen haben ab dem Alter von 55 Jahren Anspruch auf eine Darmspiegelung. Zwischen 50 und 54 Jahren können Frauen jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl durchführen lassen. Nach dem 55. Geburtstag können sie alle zwei Jahre den Stuhltest machen – es sei denn, sie entscheiden sich für die Darmspiegelung.
Die seelische Gesundheit stärken
Geschrieben von marion am 12.10.21 um 7:53 Uhr • Artikel lesen
Die psychische Belastung bei Menschen in der „Grünen Branche“ ist zum Teil sehr hoch. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt in diesem Zusammenhang auf, welche Unterstützungsangebote es für Betroffene gibt.
Zu den Angeboten der SVLFG zählen Stressmanagementseminare, Trainings- und Erholungswochen für pflegende Angehörige, verschiedene Online-Gesundheitstrainings, telefonische Einzelfallcoachings sowie eine Krisenhotline, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar ist.
LKK unterstützt bei der Vorsorge gegen Osteoporose
Geschrieben von marion am 11.10.21 um 7:51 Uhr • Artikel lesen
In Deutschland sind sechs Millionen der über 50-Jährigen von Osteoporose betroffen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet Angebote zur Vorsorge. Darauf weist sie anlässlich des Welt-Osteoporose-Tages am 20. Oktober hin.
Bei Osteoporose ist der Knochenstoffwechsel gestört und die Knochendichte nimmt ab. Dadurch steigt die Gefahr von Knochenbrüchen. Oft wird die Erkrankung durch Kalzium- und Bewegungsmangel verursacht. Frauen sind hiervon häufiger betroffen als Männer. Eine Behandlung mit verschiedenen Medikamenten in Kombination mit einer Bewegungstherapie kann ein Fortschreiten der Erkrankung verhindern. So früh wie möglich heißt es daher: Muskeln stärken und auf einen gesunden Lebensstil achten. Regelmäßige körperliche Bewegung hält fit und stärkt die Knochen. Spezielle Osteoporose-Gymnastik und Kräftigungsübungen helfen dabei. Wichtig ist es, an eine aufrechte Körperhaltung zu denken sowie abrupte Bewegungen und das Heben schwerer Gegenstände zu meiden. Beim Bücken sollte der Rücken möglichst gerade gehalten werden. Kalzium fördert die Aufnahme von Vitamin-D in den Knochen.
Grippeschutzimpfung nicht vergessen
Geschrieben von marion am 30.09.21 um 7:48 Uhr • Artikel lesen
Gerade in der Corona-Pandemie ist eine hohe Impfquote gegen die Virusgrippe für Risikogruppen wichtig, um in der Grippewelle schwere Influenza-Verläufe zu verhindern und Engpässe in Krankenhäusern zu vermeiden.
Die Gruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Influenza-Verlauf haben, sind mit denen des Coronavirus sehr ähnlich. Die Virusgrippe ist keine harmlose Erkältung, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau rät daher dazu, sich jetzt gegen Influenza impfen zu lassen.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippeschutzimpfung für folgende Personen: Besonders gefährdet sind Menschen ab dem 60. Lebensjahr, Schwangere, chronisch Kranke und medizinisches Personal. Schützen sollten sich auch alle anderen Personen, die ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben sowie solche, die im nahen Umfeld andere anstecken und gefährden könnten, zum Beispiel Pflegepersonal, Busfahrer, Lehrkräfte oder Menschen in Pflegeheimen.
Oberlandler Senioren- bzw. Schülerticket
Geschrieben von marion am 26.05.21 um 9:25 Uhr • Artikel lesen
Ihre Bürger haben die Möglichkeit, dass sie mit dem Oberlandler Senioren- bzw. Schülerticket kostenlos mit allen RVO Bussen im Tarifgebiet Oberland fahren können.
SOS Notfalldosen
Geschrieben von marion am 26.05.21 um 9:00 Uhr • Artikel lesen
Die SOS-Notfalldose und andere Lebensretter Notfalldose im Kühlschrank in der Kühlschrank „TÜR“ ist immer schnell griffbereit. Die Notfalldose kann mit den darin befindlichen Informationen im Notfall eine echte Hilfe für Ersthelfer, Sanitäter und Notärzte sein. Im Notfall kommt es auf jede Sekunde an. Rettungskräfte kennen ihre Patienten in der Regel nicht im Voraus und haben keinen Zugang zu ihren medizinischen Unterlagen, Vorerkrankungen, Medikamentenallergien, Unverträglichkeiten und Medikation sind aber wichtige Informationen, die bei der Behandlung vor Ort und im Krankenhaus entscheidend sein können. Einfache, aber wirkungsvolle Vorkehrungen helfen, im Notfall gut versorgt zu werden. Zu Hause kann eine sogenannte Notfalldose zum Lebensretter werden. Befüllt mit den wichtigsten Informationen zur Krankheitsgeschichte und Medikamenten ist sie ein wichtiges Hilfsmittel für Rettungskräfte. Selbst wenn die Person in der Notfallsituation nicht ansprechbar ist, erhalten die Rettungskräfte so die benötigten Informationen!
Hinweiskarten der Gewässerrandstreifen im Landkreis Weilheim-Schongau veröffentlicht
Geschrieben von marion am 18.05.21 um 10:08 Uhr • Artikel lesen
Beginn des Einwendungsverfahrens für Eigentümer, Betroffene, Ver-bände und Gemeinden
Durch die Umsetzung des Volksbegehrens für mehr Artenschutz wurden eine Reihe von Gesetzesänderungen sowie ein Begleitgesetz verabschiedet. Diese Änderungen und das Gesetz sind seit August 2019 in Kraft.
Eine signifikante Gesetzesänderung ist das Verbot der garten- und ackerbaulichen Nutzung innerhalb eines beidseitigen mindestens 5 Meter breiten Gewässerrandstreifens an natürlichen und naturnahen Gewässern. Daher ist an eindeutig erkenn-baren Gewässern dieses Verbot seit knapp zwei Jahren einzuhalten.
In unklaren Fällen, also bei von Menschenhand geschaffenen Gewässern oder Be- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, an denen diese Randstreifenpflicht nicht ohne weiteres ersichtlich ist, werden die Verhältnisse durch eine Gewässeraufnahme der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung geklärt. Im Landkreis Weilheim-Schongau obliegt diese Aufgabe dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim.
Die Gewässeraufnahme für den Landkreis Weilheim-Schongau ist abgeschlossen. Das Ergebnis wurde auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim unter dem Link
https://www.wwa-wm.bayern.de/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/wm/index.htm vorab veröffentlicht.
An die Veröffentlichung schließt sich nun eine Einwendungsfrist an, die bis zum 21. Juni 2021 dauert. Innerhalb dieser Zeit können Eigentümer, Bewirtschafter, betroffene Verbände und Vertretungen sowie Gemeinden Einwendungen gegen die Gewässerbewertung zur Randstreifenpflicht einlegen. Diese sind für den konkreten Einzelfall flurstückscharf mit einer Begründung an die E-Mail-Adresse Gewaesserrandstreifen@wwa-wm.bayern.de zu senden.
Die Einwendungen werden in der folgenden Zeit mit dem Einwender vor Ort erneut Inaugenschein genommen. Sollte es in manchen Fällen zu keiner Einigung kommen, werden die Unterlagen an das Wasserwirtschaftsamt München zur Prüfung versandt und die abschließende Entscheidung von dort getroffen werden.
Die veröffentlichten Karten werden nach Entscheidung über die Einwendungen in den UmweltAltas der Bayerischen Staatsregierung überführt. Erst dann sind die Festlegungen über den Gewässerrandstreifen auch für die bisher unklaren Fälle verbindlich. Nach derzeitigem Stand wird dies zum 01.07.2022 erfolgen.
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