Darmkrebs: Männer gefährdeter als Frauen
Geschrieben von marion am 26.10.21 um 9:06 Uhr • Artikel lesen
Etwa jede achte Krebserkrankung betrifft den Darm. Männer sind hiervon häufiger betroffen als Frauen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) weist anlässlich des Weltdarmtages am 7. November auf die Wichtigkeit einer regelmäßigen Vorsorge hin.
Darmkrebs entwickelt sich oft aus kleinen Schleimhautausbuchtungen (Polypen). Eine regelmäßige Vorsorge ist deshalb wichtig. Da die Erkrankung vor allem häufiger ab dem 50. Lebensjahr auftritt, werden ab diesem Alter besondere Vorsorgemaßnahmen empfohlen.
Wissenschaftliche Daten zeigen, dass Männer im Vergleich zu Frauen ein höheres Risiko haben, an Darmkrebs zu erkranken. Männern wird daher eine Darmspiegelung bereits ab dem 50. Lebensjahr angeboten. Alternativ hierzu können sie zwischen 50 und 54 einmal im Jahr einen Stuhltest machen bzw. danach alle zwei Jahre.
Frauen haben ab dem Alter von 55 Jahren Anspruch auf eine Darmspiegelung. Zwischen 50 und 54 Jahren können Frauen jährlich einen immunologischen Test (iFOBT) auf nicht sichtbare Blutspuren im Stuhl durchführen lassen. Nach dem 55. Geburtstag können sie alle zwei Jahre den Stuhltest machen – es sei denn, sie entscheiden sich für die Darmspiegelung.
Weitere Informationen bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/vorsorge.
2021-10-26_Darmkrebsvorsorge.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
SVLFG
Die seelische Gesundheit stärken
Geschrieben von marion am 12.10.21 um 7:53 Uhr • Artikel lesen
Die psychische Belastung bei Menschen in der „Grünen Branche“ ist zum Teil sehr hoch. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt in diesem Zusammenhang auf, welche Unterstützungsangebote es für Betroffene gibt.
Zu den Angeboten der SVLFG zählen Stressmanagementseminare, Trainings- und Erholungswochen für pflegende Angehörige, verschiedene Online-Gesundheitstrainings, telefonische Einzelfallcoachings sowie eine Krisenhotline, die an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar ist.
Belastungen verschieben sich
Die Belastungen in den Betrieben verschieben sich immer mehr von körperlichen hin zu psychischen. Termindruck und Arbeitsbelastung nehmen zu. Oft kommen noch familiäre Herausforderungen, wie die Pflege von Angehörigen, dazu. Ständige körperliche und mentale Überforderung können die Gesundheit gefährden. In unserer schnelllebigen und anforderungsreichen Zeit ist ein ausgewogenes Verhältnis von Anspannung und Entspannung, von Anforderungen und Freiraum, von Arbeit und Freizeit eine wichtige Voraussetzung für psychisches Wohlbefinden und Gesundheit.
Spezialisten zu Rate ziehen
Wenn diese Balance aus dem Gleichgewicht gerät, kommt auch das Seelenleben in eine Schieflage – was dann auch Konsequenzen für die körperliche Gesundheit haben kann. Die SVLFG rät: Wenn eine solche Schieflage entstanden ist, sollte der Gang zu einem Spezialisten keinesfalls gescheut werden! Ansprechpartner sind zunächst immer die behandelnden Ärzte, mit denen man dann den richtigen Weg zur Behandlung sucht.
Weitere Informationen und Kontakt
Die Krisenhotline der SVLFG ist erreichbar unter der Rufnummer 0561 785-10101. Die Rufnummer des SVLFG-Telezentrums „Mit uns im Gleichgewicht“ lautet 0561 785-10512.
Wissenswertes zu den Gesundheitsangeboten bietet die SVLFG online unter www.svlfg.de/gleichgewicht.
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
SVLFG
LKK unterstützt bei der Vorsorge gegen Osteoporose
Geschrieben von marion am 11.10.21 um 7:51 Uhr • Artikel lesen
In Deutschland sind sechs Millionen der über 50-Jährigen von Osteoporose betroffen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet Angebote zur Vorsorge. Darauf weist sie anlässlich des Welt-Osteoporose-Tages am 20. Oktober hin.
Bei Osteoporose ist der Knochenstoffwechsel gestört und die Knochendichte nimmt ab. Dadurch steigt die Gefahr von Knochenbrüchen. Oft wird die Erkrankung durch Kalzium- und Bewegungsmangel verursacht. Frauen sind hiervon häufiger betroffen als Männer. Eine Behandlung mit verschiedenen Medikamenten in Kombination mit einer Bewegungstherapie kann ein Fortschreiten der Erkrankung verhindern. So früh wie möglich heißt es daher: Muskeln stärken und auf einen gesunden Lebensstil achten. Regelmäßige körperliche Bewegung hält fit und stärkt die Knochen. Spezielle Osteoporose-Gymnastik und Kräftigungsübungen helfen dabei. Wichtig ist es, an eine aufrechte Körperhaltung zu denken sowie abrupte Bewegungen und das Heben schwerer Gegenstände zu meiden. Beim Bücken sollte der Rücken möglichst gerade gehalten werden. Kalzium fördert die Aufnahme von Vitamin-D in den Knochen.
Bewegung zu fördern ist ein zentrales Anliegen der Krankenkassen. Die SVLFG als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bietet ihren Versicherten daher verschiedene Maßnahmen an. Mit dem Gesundheitsangebot „Trittsicher durchs Leben“ hat sie in Zusammenarbeit mit Ärzten und Wissenschaftlern ein spezielles, wohnortnahes Bewegungsangebot für Senioren entwickelt. Es zielt darauf ab, die Mobilität bis ins hohe Alter zu erhalten. Für LKK-Versicherte ist dieses Angebot kostenlos. Weitere Informationen gibt es online unter www.svlfg.de/trittsicher-durchs-leben.
Darüber hinaus liefert die Datenbank der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) weitere spezielle Kurse zur Osteoporose-Vorsorge. Alle Kurse, die dort gelistet sind, sind qualitätsgeprüft und werden von qualifizierten Fachleuten geleitet. Die LKK bezuschusst Kurse, die von der ZPP zertifiziert wurden, in Höhe von mindestens 80 Prozent der Kosten. Gefördert werden zwei Kurse pro Kalenderjahr. Details hierzu bietet die Internetseite www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden.
Zum Thema Osteoporose stehen weitere Infos unter www.osteoporose-deutschland.de.
2021-10-11_Osteoporose.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
SVLFG
Grippeschutzimpfung nicht vergessen
Geschrieben von marion am 30.09.21 um 7:48 Uhr • Artikel lesen
Gerade in der Corona-Pandemie ist eine hohe Impfquote gegen die Virusgrippe für Risikogruppen wichtig, um in der Grippewelle schwere Influenza-Verläufe zu verhindern und Engpässe in Krankenhäusern zu vermeiden.
Die Gruppen, die ein höheres Risiko für einen schweren Influenza-Verlauf haben, sind mit denen des Coronavirus sehr ähnlich. Die Virusgrippe ist keine harmlose Erkältung, sondern eine ernstzunehmende Erkrankung. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau rät daher dazu, sich jetzt gegen Influenza impfen zu lassen.
Die Ständige Impfkommission empfiehlt die Grippeschutzimpfung für folgende Personen: Besonders gefährdet sind Menschen ab dem 60. Lebensjahr, Schwangere, chronisch Kranke und medizinisches Personal. Schützen sollten sich auch alle anderen Personen, die ein erhöhtes Ansteckungsrisiko haben sowie solche, die im nahen Umfeld andere anstecken und gefährden könnten, zum Beispiel Pflegepersonal, Busfahrer, Lehrkräfte oder Menschen in Pflegeheimen.
Die Viren können durch Husten, Niesen und über Hände sowie Oberflächen übertragen werden. Deshalb sind neben der Impfung gründliches Händewaschen und Abstandhalten zu anderen Personen empfehlenswert.
Dabei ist es wichtig, die Impfung jährlich zu wiederholen, weil sich die Grippeviren ständig verändern. Zehn bis 14 Tage nach der Spritze hat der Körper ausreichend Schutz aufgebaut.
2021-09-30_Grippeschutzimpfung.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
SVLFG
Oberlandler Senioren- bzw. Schülerticket
Geschrieben von marion am 26.05.21 um 9:25 Uhr • Artikel lesen
Oberland 210416 Liniennetz NL West.pdf herunterladen
Oberlandler Schülerticket WM-SOG 21.pdf herunterladen
Oberlandler Seniorenticket WM-SOG 21-BWP-4411LW.pdf herunterladen
SOS Notfalldosen
Geschrieben von marion am 26.05.21 um 9:00 Uhr • Artikel lesen
Hinweiskarten der Gewässerrandstreifen im Landkreis Weilheim-Schongau veröffentlicht
Geschrieben von marion am 18.05.21 um 10:08 Uhr • Artikel lesen
Beginn des Einwendungsverfahrens für Eigentümer, Betroffene, Ver-bände und Gemeinden
Durch die Umsetzung des Volksbegehrens für mehr Artenschutz wurden eine Reihe von Gesetzesänderungen sowie ein Begleitgesetz verabschiedet. Diese Änderungen und das Gesetz sind seit August 2019 in Kraft.
Eine signifikante Gesetzesänderung ist das Verbot der garten- und ackerbaulichen Nutzung innerhalb eines beidseitigen mindestens 5 Meter breiten Gewässerrandstreifens an natürlichen und naturnahen Gewässern. Daher ist an eindeutig erkenn-baren Gewässern dieses Verbot seit knapp zwei Jahren einzuhalten.
In unklaren Fällen, also bei von Menschenhand geschaffenen Gewässern oder Be- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung, an denen diese Randstreifenpflicht nicht ohne weiteres ersichtlich ist, werden die Verhältnisse durch eine Gewässeraufnahme der bayerischen Wasserwirtschaftsverwaltung geklärt. Im Landkreis Weilheim-Schongau obliegt diese Aufgabe dem Wasserwirtschaftsamt Weilheim.
Die Gewässeraufnahme für den Landkreis Weilheim-Schongau ist abgeschlossen. Das Ergebnis wurde auf der Homepage des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim unter dem Link
https://www.wwa-wm.bayern.de/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/wm/index.htm vorab veröffentlicht.
An die Veröffentlichung schließt sich nun eine Einwendungsfrist an, die bis zum 21. Juni 2021 dauert. Innerhalb dieser Zeit können Eigentümer, Bewirtschafter, betroffene Verbände und Vertretungen sowie Gemeinden Einwendungen gegen die Gewässerbewertung zur Randstreifenpflicht einlegen. Diese sind für den konkreten Einzelfall flurstückscharf mit einer Begründung an die E-Mail-Adresse Gewaesserrandstreifen@wwa-wm.bayern.de zu senden.
Die Einwendungen werden in der folgenden Zeit mit dem Einwender vor Ort erneut Inaugenschein genommen. Sollte es in manchen Fällen zu keiner Einigung kommen, werden die Unterlagen an das Wasserwirtschaftsamt München zur Prüfung versandt und die abschließende Entscheidung von dort getroffen werden.
Die veröffentlichten Karten werden nach Entscheidung über die Einwendungen in den UmweltAltas der Bayerischen Staatsregierung überführt. Erst dann sind die Festlegungen über den Gewässerrandstreifen auch für die bisher unklaren Fälle verbindlich. Nach derzeitigem Stand wird dies zum 01.07.2022 erfolgen.
Ausbildung 2022
Geschrieben von marion am 30.03.21 um 11:38 Uhr • Artikel lesen
Die Verwaltungsgemeinschaft Steingaden bestehend aus den drei Mitgliedsgemeinden Gemeinde Steingaden, Gemeinde Prem und Gemeinde Wildsteig sucht zum 1. September 2022 eine/n Auszubildende/n (m/w/d) für die Ausbildung zum/zur
Verwaltungsfachangestellten
− Fachrichtung Kommunalverwaltung −
Ausbildungsdauer und –inhalte:
- Ausbildungsbeginn am 01.09.2022
- Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und untergliedert sich in einen theoretischen Ausbildungsabschnitt an der Berufsschule und an der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) sowie einen praktischen Ausbildungsabschnitt in der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden
- In den praktischen Ausbildungsabschnitten lernen sie die interessanten und vielseitigen Aufgaben der Kommunalverwaltung kennen
- Ausbildungsinhalte sind u. a. Privatrecht, Kommunalrecht, Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre, Personalwesen oder Verwaltungsverfahren
Unser Anforderungsprofil:
- Erfolgreicher mittlerer Schulabschluss oder ein höherwertiger Abschluss
- Fundierte EDV-Kenntnisse sind wünschenswert
- Freude im Umgang mit Menschen ist eine wichtige Voraussetzung
Wir bieten Ihnen:
- jährlich steigendes Ausbildungsgehalt
- eine Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist denkbar
- vielseitige Einblicke in die Verwaltungsgemeinschaft Steingaden mit den Mitgliedsgemeinden Steingaden, Wildsteig und Prem
- die üblichen Sozialleistungen im öffentlichen Dienst (u. a. Zusatzversorgung, Vermögenswirksame Leistungen)
Ihre Bewerbung mit aussagefähigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis Freitag, den 30.04.2021 an die Verwaltungsgemeinschaft Steingaden, Personalabteilung, Krankenhausstraße 1, 86989 Steingaden oder als Onlinebewerbung als PDF-Datei per Email an personal@vg-steingaden.de.
Bitte verwenden Sie bei postalischen Bewerbungen nur Kopien, weil eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. Die Unterlagen werden nach einem Fristablauf von 6 Monaten, sofern keine Abholung erfolgt, datengeschützt vernichtet.
Für Rückfragen steht Ihnen der Gemeinschaftsvorsitzende, Herr Max Bertl, unter der Tel.-Nr. ( 08862 9101-0 oder der Geschäftsstellenleiter der Verwaltungsgemeinschaft Steingaden, Herr Lutz, unter der Tel.-Nr. ( 08862 9101-26 gerne zur Verfügung.
Steingaden, 01.03.2021
Verwaltungsgemeinschaft Steingaden
Max Bertl
Gemeinschaftsvorsitzender
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