LKK übernimmt Kosten für Telemedizin
Geschrieben von marion am 27.09.17 um 8:59 Uhr • Artikel lesen
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) unterstützt unter anderem auch Selbsthilfeorganisationen, die sich um Demenzkranke kümmern. Darauf weist die SVLFG anlässlich des Welt-Alzheimertages am 21. September hin. Für chronisch und akut herzkranke Versicherte übernimmt die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) die Kosten der telemedizinischen Betreuung. Darauf weist die SVLFG anlässlich des Weltherztages hin. Die Telemedizin ist ein Zusatzangebot zur Behandlung durch den Haus- und Facharzt. Vertragspartner der LKK ist die SHL Telemedizin GmbH. Für LKK-Versicherte ist die Teilnahme kostenfrei. Die telemedizinische Betreuung richtet sich an Patienten mit Herzinsuffizienz, mit koronarer Herzkrankheit und/oder mit Rhythmusstörungen und erfolgt auf freiwilliger Basis. Den Erkrankten wird damit eine abgestimmte Versorgung geboten, bei der Haus- und Fachärzte, ambulanter und stationärer Bereich koordiniert zusammenwirken. Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien ersparen in vielen Fällen lange Anfahrtswege zum nächsten Spezialisten oder häufige Kontrolluntersuchungen beim Arzt. Überflüssige Krankenhausbesuche und Mehrfachuntersuchungen werden außerdem vermieden. Davon profitieren insbesondere Versicherte im ländlichen Raum. Der Patient sendet seine kardiologischen Daten mittels der ihm überlassenen Ausrüstung an die SHL Telemedizin. Bei Beschwerden erhält er so jederzeit schnell und unkompliziert Gewissheit über seinen akuten Gesundheitszustand. Ihm stehen, unabhängig von der Tages- und Nachtzeit, erfahrene Ärzte und Pfleger im Telemedizinischen Zentrum als Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Bedarf wird eine schnelle und zielgerichtete medizinische Hilfe bis hin zum Notfallmanagement eingeleitet. Weitere Informationen hat die SVLFG online bereit gestellt unter www.svlfg.de > Leistung > Leistungen der Krankenversicherung > Leistungen A-Z > T > Telemedizin. 2017-09-27_Telemedizin_Weltherztag.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
LKK fördert Hilfe für Demenzkranke
Geschrieben von marion am 14.09.17 um 8:56 Uhr • Artikel lesen
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) unterstützt unter anderem auch Selbsthilfeorganisationen, die sich um Demenzkranke kümmern. Darauf weist die SVLFG anlässlich des Welt-Alzheimertages am 21. September hin. Der Welt-Alzheimertag will auf die Situation der circa 1,5 Millionen Demenzkranken und ihrer Angehörigen in Deutschland aufmerksam machen. Demenz bewegt und betrifft die betroffenen überwiegend älteren Menschen und ihre jüngeren Angehörigen. Von den regionalen Alzheimer-Gesellschaften und Selbsthilfegruppen werden eine Reihe lokaler Veranstaltungen durchgeführt. Es soll an diesem Tag vor allem darum gehen, dass durch medizinische Behandlung, Beratung, soziale Betreuung, fachkundige Pflege und persönliche Zuwendung den Kranken und ihren Angehörigen geholfen werden kann. Veranstaltungen in Ihrer Region finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Alzheimer Gesellschaft unter www.deutsche-alzheimer.de > Termine > Veranstaltungshinweise > Welt-Alzheimertag. Auch die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist eine bundesweite Selbsthilfeorganisation, die seit Jahren von den Verbänden der gesetzlichen Krankenkassen auf Bundesebene finanziell unterstützt wird. Mehr Infos zur Selbsthilfeförderung der LKK finden Sie online unter www.svlfg.de > Leistung > Leistungen der Krankenversicherung > Selbsthilfeförderung. 2017-09-06_Demenz_Selbsthilfeförderung.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Staatliche Fischerprüfung 2017
Geschrieben von marion am 06.09.17 um 10:12 Uhr • Artikel lesen
Auch dieses Jahr weisen wir wieder auf unseren bewährten und zertifizierten Vorbereitungslehrgang zur Staatlichen Fischerprüfung hin. Der Lehrgang wird wieder als Abendkurs an jeweils zwei Tagen der Woche (Mo und Do) in den Wintermonaten abgehalten. Der Kurs beginnt am Donnerstag, dem 30.11.2017 um 18.00h. Kurslokal ist die Gaststätte Märchenwald in Schongau. Als Prüfungstermin sehen wir Mitte März 2018 vor. Wir legen unser aktuelles Merkblatt als Anlage bei. Dieses, unser Kursprogramm und alle weiteren Informationen sowie die Anmeldung zu unserem Lehrgang sind auf unserer Internet-Seite zugänglich: http://www.kfv-schongau.de. Interessenten, die sich frühzeitig über diese Seite per Internet anmelden, haben bei der Vergabe der Kursplätze Vorrang! Bitte weisen Sie die Interessenten auch auf unseren unverbindlichen Informationsabend am Montag, dem 06.11.2017 um 19.ooh in der Gaststätte Märchenwald in Schongau hin. Nur falls dann noch Kursplätze frei sind, kann zu diesem Termin eine Anmeldung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen KREISFISCHEREIVEREIN SCHONGAU e.V. Die Vorstandschaft Fischerkurs-Programm_2017_18.pdf herunterladen Fischerkurs-Merkblatt_2017_18.pdf herunterladen ...
Mit dem Handpferd unterwegs
Geschrieben von marion am 05.09.17 um 8:51 Uhr • Artikel lesen
Wenn junge Pferde ausgebildet werden, ist es durchaus üblich und empfehlenswert, sie bei einem Ausritt als Handpferde mitzuführen. Ein Pferd darf an der Hand im Straßenverkehr nur rechts vom Reiter geführt werden. Hierfür ist ein ausreichend langer Strick zu benutzen. Foto: SVLFG Das Pferd lernt dabei – für Mensch und Tier relativ gefahrlos – das Ausreiten kennen. Es lernt die neue, ungewohnte Situation einzuschätzen und kann sich an dem erfahrenen Führpferd orientieren. Damit diese ersten Ausflüge des jungen Tieres für Pferde und Reiter sicher ablaufen, gibt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) folgende Tipps: Ein Handpferd darf nur von einem erfahrenen, sicheren Reiter mitgeführt werden. Optimal ist es, wenn sich Führpferd und Handpferd gut vertragen und das Führpferd als Leittier anerkannt wird. Das Führpferd muss dafür ausgebildet sein, einhändig geritten zu werden, da der Reiter mit seiner zweiten Hand ja das Handpferd führt. Das Handpferd muss bereits gelernt haben, Kommandos zu befolgen. Binden Sie das Handpferd nie am Sattel an, sondern benutzen Sie einen ausreichend langen Strick. Als eine gute Länge gelten etwa zwei Meter. So kann das Handpferd einerseits in Engstellen hinter Führpferd und Reiter gehen. Andererseits besteht nicht die Gefahr, dass sich Pferde oder Reiter in einem zu langen Seil verwickeln, wenn das Handpferd unruhig wird oder auszubrechen versucht. Ein Seil in dieser Länge gewährleistet noch ein schnelles Einwirken auf das Handpferd in Gefahrensituationen. Eine Longe mit einer Länge von bis zu sechs Metern ist als Führhilfe aus diesen Gründen nicht geeignet. Überhaupt muss jederzeit gewährleistet sein, dass der Reiter auf das Handpferd einwirken kann. Führkette, Trense oder Knotenhalfter sind hierfür geeignete Hilfsmittel. Wenn Sie sich mit Führ- und Handpferd im Straßenverkehr bewegen, dann darf das Handpferd nur rechts von Ihnen geführt werden. Tragen Sie zur Ihrer eigenen Sicherheit beim Führen von Großtieren im Straßenverkehr ein nicht blendendes weißes Licht immer gut sichtbar auf der linken Seite. Ebenfalls Ihrer eigenen Sicherheit dienen Reithelm, Reitstiefel und Handschuhe. Verboten ist es, Tiere von Fahrzeugen aus zu führen. Und natürlich gilt auch für das Führen eines Handpferdes: Führstrick nie um die Hand wickeln! Tipps zum sicheren Umgang mit Pferden bietet die Broschüre Pferdehaltung. Sie steht online zum kostenlosen Download bereit unter www.svlfg.de > Prävention > Broschüren. 2017-09-05_Handpferd_führen.pdf herunterladen Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de und Eingabe des Suchbegriffs Windwurfaufarbeitung. Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Vorsicht beim Fällen von Ahornbäumen mit Rußrindenkrankheit
Geschrieben von marion am 31.08.17 um 8:43 Uhr • Artikel lesen
Reißt an absterbenden Ahornbäumen die Rinde auf und treten darunter dunkle, rußähnliche Pilzsporen zutage, sind dies Zeichen für einen Befall des Baumes durch die Erreger der Rußrindenkrankheit. > Rindenrisse und abplatzende Rinde sind Zeichen eines fortgeschrittenen Krankheitsstadiums (Quelle: Metzler/FVA Baden-Württemberg) Fällung eines erkrankten Baumes (Quelle: Stadt Köln) Eine Fällung ist in der Regel – insbesondere in städtischen Grünanlagen oder in privaten Gärten – aus Sicherheitsgründen unvermeidbar. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät, die Fällung und Aufarbeitung nur von dafür ausgebildeten Fachleuten vornehmen zu lassen, die über eine passende Ausrüstung und die notwendigen Kenntnissen verfügen. Vorsicht Pilzsporen Fällung und Aufarbeitung von kranken Bäumen oder Totholz bergen generell eine erhöhte Unfallgefahr. SVLFG-Mitarbeiterin Dr. Alexandra Riethmüller rät aber auch aus anderen Gründen, den Aufenthalt in der Nähe von Ahornbäumen mit Rußrindenkrankheit zu meiden: „Sporen dieser Pilzart können eine Farmerlunge, das heißt, eine Entzündung der Lungenbläschen, auslösen. Auch aus diesem Grund sollten Fällarbeiten an mit dieser Pilzart erkrankten Ahornarten nur von Spezialisten durchgeführt werden. Krankheitssymptome, wie zum Beispiel Reizhusten, Fieber, Atemnot oder Schüttelfrost, treten charakteristischerweise sechs bis acht Stunden nach dem Kontakt auf und halten mehrere Stunden, selten über Tage oder Wochen, an“. Dr. Riethmüller ist im Bereich Prävention unter anderem zuständig für biologische Gefährdungen, zu denen auch der Erreger der Rußrindenkrankheit des Ahorns gehört. Sie weist darauf hin, dass Fällarbeiten möglichst bei feuchter Witterung durchgeführt werden sollten, um eine Ausbreitung der Konidien einzudämmen. Das befallene Holz eignet sich übrigens nicht als Brennstoff. Schutzmaßnahmen ergreifen Grundsätzlich rät die SVLFG-Mitarbeiterin zur Vollmechanisierung (Harvester). Kommt nur eine motormanuelle Fällung in Frage, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung für Waldarbeit. Zusätzlich werden eine Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP 2 mit Ausatemventil, eine Schutzbrille und ein körperbedeckender Schutzanzug mit Mütze benötigt. Um die Sporen nicht in andere Arbeitsbereiche oder in die Wohnung zu tragen, müssen alle mehrfach verwendbaren Teile der Persönlichen Schutzausrüstung nach der Verwendung gründlich gereinigt werden. Einweganzüge sind fachgerecht zu entsorgen. Wer hilft weiter? Wer erkrankte Bäume im eigenen Bestand hat, sollte sich an den zuständigen Förster oder an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden, um das weitere Vorgehen abzusprechen, rät die SVLFG. In der Regel können dort auch Adressen von forstwirtschaftlichen Dienstleistern erfragt werden. 2017-08-31_Rußrindenkrankheit.pdf herunterladen Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de und Eingabe des Suchbegriffs Windwurfaufarbeitung. Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Gemeinsam für starke Milchzähne
Geschrieben von marion am 30.08.17 um 14:49 Uhr • Artikel lesen
Milchzähne sind wichtiger als viele denken – dies ist die Botschaft des Aktionskreises zum Tag der Zahngesundheit am 25. September. Gesunde, vollständige Milchzähne sind die Basis für eine korrekte Zuordnung der Zähne im bleibenden Gebiss, sie sind bedeutsam für die Kiefer- und Sprachentwicklung und tragen bei zu einer gesunden Entwicklung des Kindes. Die SVLFG empfiehlt deshalb, auf eine gesunde, ausgewogene Ernährung der Kinder zu achten, zuckerhaltige Getränke, Dauernuckeln an Trinkflaschen und klebrige Süßigkeiten zu vermeiden und mit den Kindern zweimal täglich gründlich Zähne mit einer Kinderzahnpasta zu putzen. Im Rahmen der sogenannten Gruppenprophylaxe besuchen Zahnärzte und Prophylaxehelferinnen Kinder in den Schulen, um sie in kindgerechter Form über Zahngesundheit aufzuklären. Eltern, die darüber hinaus mit ihrem Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr noch zweimal jährlich zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung (Individualprophylaxe) gehen, machen alles richtig. Weiterführende Informationen im Internet unter www.svlfg.de, Suchbegriff: Zahngesundheit. 2017-08-30_Zahngesundheit.pdf herunterladen Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de und Eingabe des Suchbegriffs Windwurfaufarbeitung. Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Unsere Haut in der Sonne ist wie Weißbrot im Toaster
Geschrieben von marion am 29.08.17 um 8:34 Uhr • Artikel lesen
Unter dem Slogan „Lass dich nicht rösten“ steht die bundesweite Kampagne gegen den Hellen Hautkrebs. Anlässlich des Tags des Hellen Hautkrebses am 13. September rät die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), nur mit Sonnenschutz im Freien zu arbeiten. „Unsere Haut in der Sonne ist wie Weißbrot im Toaster“, so Hautschutzexperte Markus Breuer von der SVLFG. Bei Personen, die während ihrer Arbeit der Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, steigt die Gefahr, an Hautkrebs zu erkranken, stark an. Dies belegen auch die zunehmenden Verdachtsanzeigen auf Hautkrebs durch UV-Strahlung – seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit. Auch und gerade für Gärtner und Landwirte, die überwiegend im Freien arbeiten, ist Sonnenschutz ein im wahrsten Sinne des Wortes brennendes Thema. Breuer rät: „Im Hochsommer steigt die Sonnenbrandgefahr. Schützen Sie sich deshalb so gut wie möglich!“ Eine technische Lösung könnte das Arbeiten auf Maschinen mit überdachten Führerständen sein. Organisatorisch sollte soweit wie möglich versucht werden, die Spitzenzeit der UV-Strahlung mittags zu vermeiden. Wenn Arbeiten in die Morgen- oder frühen Abendstunden verlegt werden, kann die UV-Exposition massiv verringert werden. Das wirksamste persönliche Schutzmittel ist, möglichst dichte und langärmelige Oberbekleidung und lange Hosen zu tragen. Wichtig ist zudem eine Kopfbedeckung, die idealerweise auch Gesicht und Nacken beschattet. Markus Breuer gibt außerdem folgende Tipps: „Cremen Sie rechtzeitig bevor Sie ins Freie gehen alle unbedeckten Körperteile wie Gesicht, Ohren, Nacken und Hände mit einem Sonnenschutzmittel mit möglichst hohem Lichtschutzfaktor, am besten LSF 30 bis 50, ein. Achten Sie auf eine ausreichende Menge, denn viel hilft hier viel. Denken Sie ans regelmäßige Nachcremen. Meiden Sie die Mittagssonne, gönnen Sie auch Ihrer Haut eine Ruhepause. Verbringen Sie Ihre Pausen wenn möglich im Schatten. Halten Sie als Unternehmer auch Ihre Mitarbeiter dazu an, sich ausreichend vor Sonnenbrand zu schützen.“ 2017-08-29_Heller_Hautkrebs.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Hepatitis B: Impfung schützt
Geschrieben von marion am 28.08.17 um 10:52 Uhr • Artikel lesen
Hepatitis B zählt weltweit zu den häufigsten Infektionskrankheiten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) rät daher zur Impfung. Während es gegen Hepatitis C bisher keine Impfung gibt, kann man sich vor Hepatitis B mit einer solchen wirksam schützen. Diese sollte nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) in den ersten beiden Lebensjahren, spätestens mit Beginn der Pubertät, erfolgt sein. Der Hepatitis-B-Impfstoff kann Säuglingen und Kleinkindern im Zuge der Sechsfach-Impfung zusammen mit den Impfstoffen gegen Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Kinderlähmung (Polio), Keuchhusten (Pertussis) und Haemophilus influenzae Typ b (Hib) verabreicht werden. Für die Grundimmunisierung sind vier Impftermine im Alter zwischen zwei und 14 Monaten vorgesehen. Die Hepatitis-B-Impfung kann auch als Einzelimpfstoff verabreicht werden. Dann sind nur drei Impfdosen notwendig. Das Virus findet sich im Blut, Sperma, Vaginalsekret und Speichel und wird bei sexuellen Kontakten übertragen. Jugendliche und junge Erwachsene sind deshalb besonders betroffen. Eine Hepatitis-B-Erkrankung bei Säuglingen und Kleinkindern ist zwar selten, birgt aber ein hohes Risiko, chronisch zu werden: Während bei Erwachsenen eine akute Hepatitis B nur in zehn Prozent der Fälle chronisch wird, ist dies bei Säuglingen und Kleinkindern bis zu 90 Prozent der Fall. Nach aktuellen Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO leben weltweit 257 Millionen Menschen mit Hepatitis B und 71 Millionen mit Hepatitis C.Auch in Deutschland sind Hunderttausende von chronischer Hepatitis B und C betroffen. 2017-08-28_Hepatitis_Impfung.pdf herunterladen Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de und Eingabe des Suchbegriffs Windwurfaufarbeitung. Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
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