Wenn der Baum beim Fällen aufplatzt
Geschrieben von marion am 12.09.18 um 10:39 Uhr • Artikel lesen
Beim Fällen von „Vorhängern“ – Bäume, die in Fällrichtung geneigt sind – verzeichnet die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) jedes Jahr mehrere schwere Unfälle.
Während des Fällvorgangs platzen schlagartig die Stämme zum Teil über mehrere Meter von unten nach oben auf und verletzen den Motorsägenführer. Dieses Unfallgeschehen mag auf den ersten Blick überraschen – schließlich „hängt“ der Baum schon in der gewünschten Fällrichtung, so dass ein mühsames Auf- und Umkeilen nicht notwendig wird. Ursache für solche Unfälle ist jedoch fast immer die falsche Fälltechnik.
Sicherheitsfälltechnik anwenden
Mit der Sicherheitsfälltechnik mit Halteband wird der Baum nahezu gefahrlos gefällt. Ein „Vorhänger“ kann zum Beispiel ein einseitig beasteter Baum am Waldrand sein oder ein Baum, der von einem Sturm leicht angeschoben wurde. Wie bei allen Fällarbeiten ist eine gründliche Baumansprache Grundvoraussetzung für sicheres Arbeiten. Hiermit wird die Fällrichtung bestimmt sowie die Rückweiche und der Rückweicheplatz festgelegt. Kommt man zum Ergebnis, dass der Baum als „Vorhänger“ zu fällen ist, ist damit auch schon die Schnitttechnik festgelegt.
Selbst bestimmen, wann der Baum fällt
Nachdem der Fallkerb angelegt und der erste Achtungsrufs erfolgt ist, wird der Fällschnitt als Stechschnitt ausgeführt. Hierbei ist zu beachten, dass hinten ein ausreichend breites Halteband verbleibt. Diese Schnittführung ermöglicht es, dass die Spannung im Holz abgebaut wird, ohne dass der Baum ins Fallen kommt oder gar aufplatzt. Als letzten Schnitt nach dem zweiten Achtungsruf und einem aufmerksamen Blick zur Absicherung des Fallbereiches wird das Halteband schräg von oben durchtrennt. Der Motorsägenführer begibt sich zügig zu seinem Rückweicheplatz und wartet ab bis der Baum gefallen ist und die Kronen der Nachbarbäume ausgeschwungen haben.
Aufgeplatzter Stammfuß: Der Motorsägenführer hat den Fällschnitt von hinten geführt, so dass der Baum wegen seiner Vorspannung aufplatzte.
2018-09-12_Waldarbeit_Aufplatzende_Bäume.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
SVLFG
Pflegende Angehörige in den Fokus nehmen
Geschrieben von marion am 11.09.18 um 10:45 Uhr • Artikel lesen
Personen, die ihre Angehörigen pflegen, werden oft nicht angemessen wahrgenommen, weil sich der Fokus stärker auf die Pflegebedürftigen richtet. Darauf weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hin.
Der Pflegekurs, Bestandteil der Trainings- und Erholungswoche der SVLFG für pflegende Angehörige, beinhaltet auch das richtige Heben und Lagern Pflegebedürftiger.
Wer Angehörige zuhause pflegt, braucht Unterstützung und Entlastung – sonst ist die seelische und körperliche Gesundheit des Pflegenden selbst gefährdet. Nirgends werden so viele Pflegebedürftige zu Hause gepflegt wie in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und im Gartenbau. Angesichts der enormen Pflegebelastung im Alltag, oft eigener gesundheitlicher Probleme und der emotionalen Belastung in der Beziehung zum Gepflegten können sich körperliche, geistige, soziale und/oder seelische Beeinträchtigungen beim Pflegenden einstellen. Ist der pflegende Angehörige krank, leidet darunter auch die von ihm geleistete Pflege. Die SVLFG bietet ihren Versicherten unter anderem die „Trainings- und Erholungswoche für pflegende Angehörige“ an.
Hier erhalten die Pflegenden Anleitung, Beratung und Tipps für ihren häuslichen Pflegealltag. In Gruppen von bis zu 15 Personen werden sie in allen Aspekten der Pflege informiert und geschult. Zeit bleibt auch für die Erholung und Entspannung sowie den Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern. Sie sollen auch lernen, sich in ihrer wenigen Freizeit durch gezielte Bewegungs- und Entspannungsübungen selbst zu regenerieren, um weiterhin der anstrengenden Aufgabe gewachsen zu sein.
Mehr Informationen zur Trainings- und Erholungswoche sowie anstehende Termine unter www.svlfg.de/gleichgewicht
2018-09-11_Pflegende_Angehörige.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
SVLFG
Bessere zahnärztliche Leistungen für Pflegebedürftige
Geschrieben von marion am 27.08.18 um 10:36 Uhr • Artikel lesen
Seit Juli bezahlt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau behinderten und pflegebedürftigen Versicherten der Landwirtschaftlichen Krankenkasse bessere Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen.
Die richtige Pflege einer Zahnprothese muss gelernt sein. Pflegekräfte helfen Senioren dabei, damit der Zahnersatz lange erhalten bleibt. - Foto: © proDente e.V./Johann Peter Kierzkowski
Diese neuen Präventionsleistungen nach § 22a SGB V können in der Zahnarztpraxis, in stationären Einrichtungen und jetzt auch in der häuslichen Umgebung in Anspruch genommen werden.
Am 25. September ist Tag der Zahngesundheit. Er steht 2018 unter dem Motto „Gesund im Mund – bei Handicap und Pflegebedarf“. Damit lenkt der Aktionskreis zum Tag der Zahngesundheit den Blick auf die Mundgesundheit pflegebedürftiger Menschen. Sie benötigen aufgrund ihrer besonderen Lebenssituation Unterstützung für die Pflege und Reinigung ihres Mundraums und des Zahnersatzes.
Für alle gesetzlich Krankenversicherten, die einem Pflegegrad zugeordnet sind oder eine anerkannte Behinderung haben, ist es deshalb eine gute Neuigkeit, dass die gesetzlichen Krankenkassen für sie ab sofort die Kosten für erweiterte Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen übernehmen. Der Anspruch umfasst die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Plans zur individuellen Mund- und Prothesenpflege, die Aufklärung über die Bedeutung der Mundhygiene und über Maßnahmen zu deren Erhalt sowie die Entfernung harter Zahnbeläge.
Pflege- oder Unterstützungspersonen sollen in die Aufklärung und die Erstellung des Pflegeplans mit einbezogen werden. Gerade dieser Punkt ist wichtig, denn pflegebedürftige Menschen sind häufig auf Hilfe bei der Mundhygiene angewiesen. Pflegekräfte und Angehörige sollten sich deshalb ausführlich über die richtige Ausrüstung und die richtige Putztechnik informieren und für das tägliche Zähneputzen, die Mundpflege und die Reinigung des Zahnersatzes ausreichend Zeit einplanen. Der Aufwand lohnt sich. Denn passt die Mundhygiene und sind die Zähne und das Zahnfleisch gesund, steigt die Lebensqualität älterer und pflegebedürftiger Menschen nachweislich.
Informationen, wie die täglich notwendigen Mundhygienemaßnahmen richtig durchgeführt werden, bietet zum Beispiel die Bundeszahnärztekammer unter www.zqp.de/wp-content/uploads/Ratgeber_Mundgesundheit_Zahnpflege_Prothese.pdf.
Zwölf Videos unter www.youtube.com (Suchbegriff: BZÄK) zeigen ebenfalls, worauf geachtet werden muss.
2018-08-27_Zahngesundheit_Pflegebedürftige.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
SVLFG
Gefährliche Gase aus der Maissilage
Geschrieben von marion am 22.08.18 um 10:34 Uhr • Artikel lesen
Angesichts des trockenen Klimas warnt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) vor lebensbedrohlichen Gasen aus dem Maissilo.
Im Mais befindet sich aktuell aufgrund der Trockenheit noch viel Stickstoff. Dadurch besteht bei der Silierung ein hohes Risiko, dass sich nitrose Gase bilden. Sie entweichen erkennbar in oranger bis rostroter Färbung aus der Silage und sind hochgiftig. Die Gasbildung erfolgt in den ersten Tagen nach dem Einlagern. Tritt dieses Gas seitlich aus dem Silo aus oder wölbt sich die Silofolie, muss der umliegende Bereich abgesperrt werden, so dass Menschen und Tiere nicht in den Gefährdungsbereich gelangen können. Niemals sollte das Silo geöffnet werden, um das Gas abzulassen. Im Laufe des normalen Gärprozesses (etwa sechs Wochen) wird das Gas abgebaut und das Silo kann gefahrlos geöffnet werden.
Werden die Gase eingeatmet, kommt es zu Reizungen und Verätzungen von Augen, Nase und oberen Luftwegen. In diesen Fällen ist unbedingt sofort ein Arzt aufzusuchen. Bereits kleinste Mengen schädigen Atemwege, Speiseröhre und Magenschleimhaut. Schlimmstenfalls besteht Lebensgefahr.
Informationen zum Schutz gegen Gase gibt die SVLFG unter www.svlfg.de > Prävention > Fachinformationen A-Z > G > Gefahrstoffe.
2018-08-22_Nitrose Gase.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
SVLFG
Heimliche Stromfresser aufspüren
Geschrieben von marion am 17.08.18 um 11:17 Uhr • Artikel lesen
Viele Kunden finden die Stromabrechnung, die ihnen einmal im Jahr ins Haus flattert, zunächst einmal verwirrend. Nur eines ist klar: die monatlichen Abschlagszahlungen, die dort ausgewiesen sind, könnten niedriger sein. Aber der Energieversorger legt die Höhe der Abschlagszahlung natürlich nicht willkürlich fest. Sie ergibt sich aus dem letztjährigen Verbrauch. Es empfiehlt sich, seinen Stromverbrauch übers Jahr zu kontrollieren, indem man regelmäßig den Zählerstand selbst notiert. Laut aktuellem Stromspiegel verbraucht ein deutscher Vier-Personen-Haushalt durchschnittlich 4.100 Kilowattstunden – ein Wert, der sich ohne Komfortverlust locker um 1.000 Kilowattstunden senken lässt. Es gibt nämlich viele heimliche Stromfresser. Denen kommt man mit einem Strommessgerät auf die Spur. Letzteres kann auch ausgeliehen werden – zum Beispiel im eza!-Haus in Kempten (Burgstraße 26). Das Gerät wird einfach zwischen Steckdose und Netzstecker des jeweiligen Elektrogeräts geschaltet. Auf diese Weise kann nicht nur der Stromverbrauch im laufenden Betrieb, sondern auch im Standby-Modus ermittelt werden. Mit Hilfe eines Messgeräts lässt sich zudem herausfinden, wie viel Strom und damit Energiekosten dank eines neuen Kühl- und Gefrierschranks oder eines Waschmaschinen-Austausch eingespart werden können. Darüber hinaus kann auch mit vielen kleinen Maßnahmen der Stromverbrauch merklich gesenkt werden: von der Umstellung auf LED-Lampen, über den Einsatz abschaltbarer Steckerleisten bis hin zum energiesparenden Kochen mit Deckeln auf den Töpfen. Die nächste Stromabrechnung wird dann den Wahrheitsgehalt eines Sprichworts dokumentieren: Kleinvieh macht auch Mist.
Stromfresser-aufspueren.pdf herunterladen
Weitere Energietipps gibt es bei den Energieberatern des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!) unter 0831 9602860 oder im Internet unter www.eza-energieberatung.de.
HPV-Impfungen für Jungen - LKK übernimmt Kosten
Geschrieben von marion am 17.08.18 um 10:32 Uhr • Artikel lesen
Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) folgt der Empfehlung der Ständigen Impfkommission und trägt die Kosten für die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) nun auch bei Jungen.
Die Impfkosten werden für Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren beziehungsweise bei einer Nachholimpfung bis zum Alter von 17 Jahren übernommen.
Viele der HP-Viren werden durch Geschlechtsverkehr übertragen. Sie bleiben lebenslang im Körper und verursachen je nach Typ Genitalwarzen oder auch verschiedene Krebsarten. Am häufigsten ist Gebärmutterhalskrebs bei Frauen. Krebsformen im Mund- und Rachenraum sowie am Darmausgang können ebenfalls durch eine Infektion mit dem HP-Virus verursacht werden. Männer sind – abgesehen vom Gebärmutterhalskrebs – von allen Erkrankungen genauso betroffen wie Frauen.
Wer sich über die Impfung, ihren Nutzen und ihre Risiken informieren möchte, findet umfassende Informationen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.impfen-info.de.
Die Kosten erstattet die LKK ab sofort. Dafür reicht die Vorlage der Arztrechnung und der Kostenbelege für den Impfstoff bei der LKK.
2018-08-17_HPV-Impfung bei Jungen.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
SVLFG
Gefahr während der Ernte besonders hoch
Geschrieben von marion am 15.08.18 um 10:15 Uhr • Artikel lesen
Innerhalb weniger Wochen kam es in Thüringen und in Bayern zu drei tragischen Unfällen während der Jagd. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erklärt, warum die Gefahr während der Erntezeit besonders hoch ist.
Der Schütze muss bei der Erntejagd von einer erhöhten Jagdeinrichtung aus schießen, wenn ein Kugelfang nicht gewährleistet ist. - Foto: SVLFG
In Thüringen wurde ein Mädchen angeschossen und schwer verletzt, vermutlich durch einen Querschläger aus einer in der Nähe stattgefundenen Erntejagd. Wenige Tage später brach ein Jäger tödlich getroffen zusammen, nachdem ein Jagdkollege auf Schwarzwild geschossen hatte, das aus einem Feld flüchtete. Der dritte Unfall ereignete sich in Bayern. Dort wurde ein Beifahrer im Auto während der Fahrt tödlich von einem Geschoss getroffen, das durch die Seitenscheibe schlug. Auch hier fand in der Nähe eine Erntejagd statt.
Die Ursachen für Unfälle während einer Erntejagd sind häufig mangelhafte Organisation der Jagd und die Schussabgabe von ebenerdigen Ständen, bei denen kein Kugelfang gewährleistet ist. Die Schützen sollten bei den Erntejagden stets auf erhöhten Jagdeinrichtungen angestellt werden. Weitere, vom Jagdleiter vorgegebene Schutzmaßnahmen, wie beispielsweise die Begrenzung des Schussfeldes oder das Verbot von Flintenlaufgeschossen, tragen wesentlich zur Sicherheit bei.
Die SVLFG weist darauf hin, dass jede Gesellschaftsjagd vom verantwortlichen Jagdherrn im Vorwege gut geplant werden muss. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind vom Jagdleiter in der Jagdansprache klar zu benennen.
Tipps und Hinweise für eine sichere Jagd gibt die SVLFG im Internet unter www.svlfg.de > Prävention > Fachinformationen A-Z > J > Jagd
2018-08-15_Jagdunfälle_Erntejagden.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
SVLFG
Mit Sparduschkopf Energiekosten senken
Geschrieben von marion am 25.07.18 um 10:22 Uhr • Artikel lesen
Durchschnittlich 40 Liter Wasser am Tag verbraucht jeder Deutsche für die Körperpflege – ein Großteil davon als warmes Wasser beim Duschen. Wird ein normaler, handelsüblicher Duschköpfen verwendet, liegt der Wasserverbrauch bei etwa 18 Liter pro Minute. Für eine Badewannenfüllung werden rund 150 Liter benötigt. Man kann also circa acht Minuten lang für ein Vollbad duschen. Acht Minuten, das hört sich nach sehr viel an, aber so mancher Langduscher kommt locker auf diesen Wert, vor allem wenn während des Einseifens das Wasser weiter läuft. Der Energiespartipp Nummer eins beim Duschen lautet daher: nicht zu lange duschen und Wasser abstellen, so lange man sich einseift. Sinn macht zudem der Einbau eines Sparduschkopfs, der zwischen 20 bis 70 Euro kostet und selbst montiert werden kann. Der Sparduschkopf mischt mehr Luft in den Wasserstrahl, der sich dann voller anfühlt, als er tatsächlich ist. Damit sinkt ohne Komfortverlust der Warmwasserverbrauch um 50 Prozent bis 60 gesenkt werden. Allein durch den Einsatz eines Sparduschkopfs lassen sich in einem Vier-Personen-Haushalt im Jahr mehr als 20.000 Liter Warmwasser und 150 Euro für Energie und Wasser einsparen.
Weitere Energietipps gibt es bei den Energieberatern des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!) unter 0831 9602860 oder im Internet unter www.eza-energieberatung.de.
« 1 « Zur Seite 13 | 14/67 | Zur Seite 15 » 67» |