LKK zahlt Kariesvorsorge bei Kleinkindern
Geschrieben von marion am 08.07.19 um 10:15 Uhr • Artikel lesen
Seit 1. Juli 2019 bezahlt die Landwirtschaftliche Krankenkasse die Kariesvorsorge bei Kindern vom 6. bis 33. Lebensmonat. Die LKK zahlt die Kariesvorsorge bei Kleinkindern. Foto: LAGZ Diese Altersgruppe hat einen Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen und Behandlungen zur Zahnschmelzhärtung. Zahn-, Kiefer- und Mundhöhlenerkrankungen sowie Kariesschäden an Milchzähnen soll somit noch zeitiger vorgebeugt werden. Für frühe Karieserkrankungen sind hauptsächlich das übermäßige Trinken zuckerhaltiger Getränke aus Saugflaschen und eine mangelnde Mundhygiene verantwortlich. Der Anspruch besteht aus drei Untersuchungen im Alter vom 6. bis 9., vom 10. bis 20. und vom 21. bis 33. Lebensmonat. Zusätzlich kann man pro Halbjahr eine Behandlung mit Fluorid-Lack durchführen lassen, um den Zahnschmelz zu härten. Zahnärzte beraten Eltern auch zur Ernährungs- und Mundhygiene bei ihren Kindern. Alle anderen Leistungsansprüche zur Zahnvorsorge ab dem 34. Lebensmonat bleiben unverändert bestehen. Eine Übersicht hierüber gibt es auf der Internetseite www.g-ba.de > Themen > Z > Zahnerkrankungen, Prophylaxe und Früherkennungen. SVLFG 2019-07-08_Kariesvorsorge_Kleinkinder.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Einkommensverluste durch Trockenheit? Beitragszuschuss beantragen!
Geschrieben von marion am 01.07.19 um 10:11 Uhr • Artikel lesen
Wer derzeit keinen Zuschuss zum Alterskassenbeitrag erhält, sollte nicht versäumen, einen Antrag zu stellen, wenn der Einkommensteuerbescheid für 2018 vorliegt. Dies kann sich lohnen. Denn in vielen landwirtschaftlichen Betrieben führte die lang andauernde Trockenheit im letzten Jahr teils zu erheblichen Ernteausfällen, zu höheren Ausgaben für Viehfutter und damit zu deutlichen Einkommensverlusten. In der Forstwirtschaft wirkten sich Sturmschäden und Borkenkäferbefall aus. Die Mindereinnahmen werden sich im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018 widerspiegeln. Anspruch auf Zuschuss hat, wessen jährliches Gesamteinkommen nicht über 15.500 Euro für Ledige und 31.000 Euro für Verheiratete liegt. Bei Landwirten, die ihren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft im Wege der Buchführung oder der so genannten Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ermitteln, werden zur Berechnung des Beitragszuschusses die im letzten Steuerbescheid festgesetzten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie außerlandwirtschaftliches Einkommen und eventuelles Erwerbsersatzeinkommen berücksichtigt. Denjenigen, deren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft in 2018 im Vergleich zu den Vorjahren geringer ausgefallen ist und die zurzeit keinen Beitragszuschuss erhalten, empfiehlt die Alterskasse anhand des Einkommensteuerbescheides 2018 einen Zuschussantrag zu stellen. Es reicht aus, den Einkommensteuerbescheid mit einem kurzen Hinweis auf Beitragszuschuss und Angabe des Aktenzeichens an die SVLFG zu senden. SVLFG 2019-07-01_Beitragszuschuss.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
LKK kann Fahrten zu Behandlungen leichter genehmigen
Geschrieben von marion am 28.06.19 um 10:13 Uhr • Artikel lesen
Seit 1. Januar 2019 ist es auch für die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) leichter, Fahrten von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen zu ambulanten Behandlungen zu genehmigen. Denn das Sozialgesetzbuch sieht seit Jahresbeginn vor, dass ärztlich verordnete Krankenfahrten von Versicherten mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H" oder mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 als erteilt gelten. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität bestehen. Den Krankenkassen wird durch diese neue „Genehmigungsfiktion“ ein erheblicher Prüfungsaufwand erspart und das Bewilligungsverfahren dadurch beschleunigt. SVLFG 2019-06-28_Fahrten_ambulante_Behandlungen.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Bei Luftwärmepumpe auf leises Modell achten
Geschrieben von marion am 24.06.19 um 9:59 Uhr • Artikel lesen
Wärmepumpen sind eine umweltfreundliche Alternative zur konventionellen Heizung und werden in hochwärmegedämmten Gebäuden immer häufiger eingesetzt. Sie nutzen die Umgebungswärme. Als Wärmequelle kommen dabei die Luft, die Erde oder das Grundwasser in Frage. Am effektivsten arbeiten Erdreich und Grundwasser-Wärmepumpen. Am günstigsten in der Anschaffung ist die Luftwärmepumpe. Allerdings gibt es hier immer öfter Beschwerden von Nachbarn. Denn in der Regel werden Luftwärmepumpen außerhalb des Gebäudes platziert und produzieren während des Betriebs Geräusche. Daher sollte man ein leises Modell mit einer Schallleistungspegel unter 50 Dezibel auswählen. Wichtig ist auch die richtige Positionierung. Die Luftwärmepumpe sollte mindestens drei Meter von der nächsten Wand oder Mauer entfernt sein. Letztere reflektieren den Schall und verstärken dadurch den Geräuschpegel. Besonders ungünstig als Standort sind Ecken. Zudem sollte vermieden werden, die Luftwärmepumpe unmittelbar an der Grenze des Nachbargrundstücks oder in der Nähe des Schlafzimmers des Nachbarhaues aufzustellen. Sind Lärmschutzprobleme absehbar, bieten sich Grundwasser- oder Erdwärmepumpen als Alternativen an. Diese verrichten nahezu geräuschlos ihre Arbeit. Luftwaermepumpe_1.pdf herunterladen Weitere Informationen gibt es bei den gemeinsamen Energieberatungsangeboten des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!) und der Verbraucherzentrale Bayern unter 0831 9602860 oder unter der bundesweiten kostenfreien Hotline 0800 809 802 400 und im Internet unter www.eza-energieberatung.de. ...
Herausforderung Schmerz
Geschrieben von marion am 20.05.19 um 11:16 Uhr • Artikel lesen
Anlässlich des Aktionstages gegen den Schmerz beraten renommierte Experten am 4. Juni von 9 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1818120 zum Thema Schmerz. Etwa 4,4 Millionen Menschen leben in Deutschland mit langanhaltenden Schmerzen und sind dadurch körperlich und oft auch sozial stark beeinträchtigt. Auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) will Schmerzpatienten unterstützen, ihre Situation zu bewältigen und bietet in Kooperation mit dem GET.ON-Institut ihren Versicherten Online-Gesundheitstrainings an. Ein persönlicher Coach vermittelt entsprechende Strategien. Das Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ beinhaltet sieben Lektionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, zum Beispiel Kontrolle und Akzeptanz. Der Teilnehmer hat regelmäßigen Kontakt mit seinem Coach und wird durch das Training begleitet. Gute, qualitativ hochwertige Online-Gesundheitstrainings haben den Vorteil, dass man zeitlich und örtlich unabhängig etwas für sich und seine Gesundheit tun kann. Gerade für Menschen, denen es womöglich schwer fällt, um Hilfe zu bitten und die eventuell auch anonym bleiben wollen, kann ein Online-Training eine gute Lösung sein. Weitere Inhalte und Details zum GET.ON Gesundheitstraining der SVLFG und Teilnahmevoraussetzungen sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de/gleichgewicht oder telefonisch unter 0561 785-10512. Wissenswertes rund um das Thema Schmerz bietet die Deutsche Schmerzgesellschaft auf ihrer Internetseite www.dgss.org. SVLFG 2019-05-20_Schmerz.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Solarwärme-Check für den optimalen Ertrag
Geschrieben von marion am 07.05.19 um 11:18 Uhr • Artikel lesen
Solarthermische Anlagen, die auch als Solarwärmeanlagen bezeichnet werden, heizen das Wasser und die Wohnung mit der Kraft der Sonne – das ist ökologisch sinnvoll und nachhaltig, zumal die Lebensdauer von Sonnenkollektoren 25 bis 30 Jahre beträgt. Schmutz, kleine Defekte oder falsche Einstelllungen können die solaren Gewinne erheblich beeinträchtigen. Um das Potenzial voll ausschöpfen zu können, muss zudem gewährleistet sein, dass die Anlage mit dem Heizkessel richtig kommuniziert. In der Praxis ist das nicht immer der Fall. Empfehlenswert ist daher der Solarwärme-Check von Verbraucherzentrale und eza!. Bei einem Vor-Ort-Termin überprüft ein unabhängiger Energieberater die zentrale Komponenten der Anlage, schließt Messgeräte für die Aufzeichnung wichtiger Systemtemperaturen an und analysiert auf der Grundlage der ermittelten Ergebnisse, wie die Effizienz der Anlage verbessert werden kann. Später erhält der Auftraggeber einen Bericht des Energieberaters mit der Gesamteinschätzung der Anlage und Empfehlungen. Der Eigenanteil für den Hausbesitzer beim Solarwärme-Check, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird, liegt bei 30 Euro. Anmeldung unter 0831-9602860 oder unter der kostenlosen bundesweiten Hotline 0800-809802400. Solarwaerme-Check.pdf herunterladen Weitere Informationen gibt es bei den gemeinsamen Energieberatungsangeboten des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!) und der Verbraucherzentrale Bayern unter 0831 9602860 oder unter der bundesweiten kostenfreien Hotline 0800 809 802 400 und im Internet unter www.eza-energieberatung.de. ...
Borkenkäfer: Nur aktuell befallene Bäume bearbeiten
Geschrieben von marion am 07.05.19 um 11:08 Uhr • Artikel lesen
Trockenes Käferholz ist unbedeutend für den Forstschutz und kann stehen bleiben. Die Borkenkäfer-Population erreicht in diesem Jahr ein extremstes Ausmaß. Daher sollten sich Arbeitskraft und Maschineneinsatz gezielt auf aktuell befallene Bäume konzentrieren und nicht auf solche, aus denen der Käfer bereits ausgeflogen ist. Trockene Fichten brauchen aus Forstschutzgründen nicht gefällt und aufgearbeitet werden. Fällt die Rinde bereits ab, ist der Käfer wieder draußen und der Baum kann stehen bleiben. Trockenes Käferholz lässt sich aktuell kaum vermarkten, bindet Arbeitskraft und gepoltert entwertet es sich schneller als wenn es stehen bleiben würde. Die Borkenkäfer haben sich durch die außergewöhnlich hohen Temperaturen bzw. durch die Dürre im letzten Jahr bundesweit in einem bislang ungeahnten Ausmaß vermehren und ausbreiten können. Sie treffen dabei auf Fichten, die durch den Trockenstress in ihrer natürlichen Abwehr geschwächt sind und in diesem Jahr kaum Harz produzieren konnten. Erschwerend kommt hinzu, dass in einigen Landesteilen das durch Winterstürme und Schneebruch verfügbare bruttaugliche Holz im Frühjahr sehr schnell vom Käfer befallen werden konnte und die Stürme vielerorts angerissene und für den Käfer attraktive offene Waldränder hinterließen. SVLF Linktipps: https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/insekten/wuh_borkenkaefer/index_DE https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/insekten/lwf_borkenkaefer_faq/index_DE https://www.waldwissen.net/dossiers/fva_dossier_borkenkaefer/index_DE#3 2019-05-07_Borkenkäfer.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
Ministerium gewährt 177 Millionen Euro Bundesmittel
Geschrieben von marion am 17.04.19 um 11:04 Uhr • Artikel lesen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) zur Senkung der Unfallversicherungsbeiträge 176,95 Millionen Euro Bundesmittel gewährt. Damit wird die Beitragssenkung durch die Bundesmittel für die berechtigten Unternehmer fast konstant bleiben können. Die Beitragsbescheide werden ab Ende Juli 2019 versandt. Neu sind folgende Vorgaben: Unternehmen, die mehr als 50.000 Euro Bundesmittel erhalten würden, erhalten künftig keine Bundesmittel mehr (Obergrenze) Darüber hinaus wird ein Höchstbetrag von 20.000 Euro Bundesmittel eingeführt (Kappungsgrenze) Mit diesen Vorgaben setzt das BMEL einen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages um. Die Bundesmittel sollen damit zielgenauer an kleine und mittlere Betriebe gerichtet werden. Die Vorgaben des BMEL sind zwingend zu beachten, ein Ermessen steht der LBG dabei nicht zu. SVLFG 2019-04-17_Bundesmittel.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...
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