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Gemeinde Prem - Aktuell

ID-607

LKK zahlt Kariesvorsorge bei Kleinkindern

Geschrieben von marion am 08.07.19 um 10:15 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Seit 1. Juli 2019 bezahlt die Landwirtschaftliche Krankenkasse die Kariesvorsorge bei Kindern vom 6. bis 33. Lebensmonat. Die LKK zahlt die Kariesvorsorge bei Kleinkindern. Foto: LAGZ Diese Altersgruppe hat einen Anspruch auf Früherkennungsuntersuchungen und Behandlungen zur Zahnschmelzhärtung. Zahn-, Kiefer- und Mundhöhlenerkrankungen sowie Kariesschäden an Milchzähnen soll somit noch zeitiger vorgebeugt werden. Für frühe Karieserkrankungen sind hauptsächlich das übermäßige Trinken zuckerhaltiger Getränke aus Saugflaschen und eine mangelnde Mundhygiene verantwortlich. Der Anspruch besteht aus drei Untersuchungen im Alter vom 6. bis 9., vom 10. bis 20. und vom 21. bis 33. Lebensmonat. Zusätzlich kann man pro Halbjahr eine Behandlung mit Fluorid-Lack durchführen lassen, um den Zahnschmelz zu härten. Zahnärzte beraten Eltern auch zur Ernährungs- und Mundhygiene bei ihren Kindern. Alle anderen Leistungsansprüche zur Zahnvorsorge ab dem 34. Lebensmonat bleiben unverändert bestehen. Eine Übersicht hierüber gibt es auf der Internetseite www.g-ba.de > Themen > Z > Zahnerkrankungen, Prophylaxe und Früherkennungen. SVLFG 2019-07-08_Kariesvorsorge_Kleinkinder.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...

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ID-605

Einkommensverluste durch Trockenheit? Beitragszuschuss beantragen!

Geschrieben von marion am 01.07.19 um 10:11 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Wer derzeit keinen Zuschuss zum Alterskassenbeitrag erhält, sollte nicht versäumen, einen Antrag zu stellen, wenn der Einkommensteuerbescheid für 2018 vorliegt. Dies kann sich lohnen. Denn in vielen landwirtschaftlichen Betrieben führte die lang andauernde Trockenheit im letzten Jahr teils zu erheblichen Ernteausfällen, zu höheren Ausgaben für Viehfutter und damit zu deutlichen Einkommensverlusten. In der Forstwirtschaft wirkten sich Sturmschäden und Borkenkäferbefall aus. Die Mindereinnahmen werden sich im Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018 widerspiegeln. Anspruch auf Zuschuss hat, wessen jährliches Gesamteinkommen nicht über 15.500 Euro für Ledige und 31.000 Euro für Verheiratete liegt. Bei Landwirten, die ihren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft im Wege der Buchführung oder der so genannten Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung ermitteln, werden zur Berechnung des Beitragszuschusses die im letzten Steuerbescheid festgesetzten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sowie außerlandwirtschaftliches Einkommen und eventuelles Erwerbsersatzeinkommen berücksichtigt. Denjenigen, deren Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft in 2018 im Vergleich zu den Vorjahren geringer ausgefallen ist und die zurzeit keinen Beitragszuschuss erhalten, empfiehlt die Alterskasse anhand des Einkommensteuerbescheides 2018 einen Zuschussantrag zu stellen. Es reicht aus, den Einkommensteuerbescheid mit einem kurzen Hinweis auf Beitragszuschuss und Angabe des Aktenzeichens an die SVLFG zu senden. SVLFG 2019-07-01_Beitragszuschuss.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...

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ID-606

LKK kann Fahrten zu Behandlungen leichter genehmigen

Geschrieben von marion am 28.06.19 um 10:13 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Seit 1. Januar 2019 ist es auch für die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) leichter, Fahrten von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen zu ambulanten Behandlungen zu genehmigen. Denn das Sozialgesetzbuch sieht seit Jahresbeginn vor, dass ärztlich verordnete Krankenfahrten von Versicherten mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG", „Bl" oder „H" oder mit Pflegegrad 3, 4 oder 5 als erteilt gelten. Bei Pflegegrad 3 muss zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität bestehen. Den Krankenkassen wird durch diese neue „Genehmigungsfiktion“ ein erheblicher Prüfungsaufwand erspart und das Bewilligungsverfahren dadurch beschleunigt. SVLFG 2019-06-28_Fahrten_ambulante_Behandlungen.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...

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ID-604

Bei Luftwärmepumpe auf leises Modell achten

Geschrieben von marion am 24.06.19 um 9:59 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: EZA

Wärmepumpen sind eine umweltfreundliche Alternative zur konventionellen Heizung und werden in hochwärmegedämmten Gebäuden immer häufiger eingesetzt. Sie nutzen die Umgebungswärme. Als Wärmequelle kommen dabei die Luft, die Erde oder das Grundwasser in Frage. Am effektivsten arbeiten Erdreich und Grundwasser-Wärmepumpen. Am günstigsten in der Anschaffung ist die Luftwärmepumpe. Allerdings gibt es hier immer öfter Beschwerden von Nachbarn. Denn in der Regel werden Luftwärmepumpen außerhalb des Gebäudes platziert und produzieren während des Betriebs Geräusche. Daher sollte man ein leises Modell mit einer Schallleistungspegel unter 50 Dezibel auswählen. Wichtig ist auch die richtige Positionierung. Die Luftwärmepumpe sollte mindestens drei Meter von der nächsten Wand oder Mauer entfernt sein. Letztere reflektieren den Schall und verstärken dadurch den Geräuschpegel. Besonders ungünstig als Standort sind Ecken. Zudem sollte vermieden werden, die Luftwärmepumpe unmittelbar an der Grenze des Nachbargrundstücks oder in der Nähe des Schlafzimmers des Nachbarhaues aufzustellen. Sind Lärmschutzprobleme absehbar, bieten sich Grundwasser- oder Erdwärmepumpen als Alternativen an. Diese verrichten nahezu geräuschlos ihre Arbeit. Luftwaermepumpe_1.pdf herunterladen Weitere Informationen gibt es bei den gemeinsamen Energieberatungsangeboten des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!) und der Verbraucherzentrale Bayern unter 0831 9602860 oder unter der bundesweiten kostenfreien Hotline 0800 809 802 400 und im Internet unter www.eza-energieberatung.de. ...

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ID-602

Herausforderung Schmerz

Geschrieben von marion am 20.05.19 um 11:16 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Anlässlich des Aktionstages gegen den Schmerz beraten renommierte Experten am 4. Juni von 9 bis 18 Uhr unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1818120 zum Thema Schmerz. Etwa 4,4 Millionen Menschen leben in Deutschland mit langanhaltenden Schmerzen und sind dadurch körperlich und oft auch sozial stark beeinträchtigt. Auch die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) will Schmerzpatienten unterstützen, ihre Situation zu bewältigen und bietet in Kooperation mit dem GET.ON-Institut ihren Versicherten Online-Gesundheitstrainings an. Ein persönlicher Coach vermittelt entsprechende Strategien. Das Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ beinhaltet sieben Lektionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, zum Beispiel Kontrolle und Akzeptanz. Der Teilnehmer hat regelmäßigen Kontakt mit seinem Coach und wird durch das Training begleitet. Gute, qualitativ hochwertige Online-Gesundheitstrainings haben den Vorteil, dass man zeitlich und örtlich unabhängig etwas für sich und seine Gesundheit tun kann. Gerade für Menschen, denen es womöglich schwer fällt, um Hilfe zu bitten und die eventuell auch anonym bleiben wollen, kann ein Online-Training eine gute Lösung sein. Weitere Inhalte und Details zum GET.ON Gesundheitstraining der SVLFG und Teilnahmevoraussetzungen sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de/gleichgewicht oder telefonisch unter 0561 785-10512. Wissenswertes rund um das Thema Schmerz bietet die Deutsche Schmerzgesellschaft auf ihrer Internetseite www.dgss.org. SVLFG 2019-05-20_Schmerz.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...

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ID-603

Solarwärme-Check für den optimalen Ertrag

Geschrieben von marion am 07.05.19 um 11:18 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: EZA

Solarthermische Anlagen, die auch als Solarwärmeanlagen bezeichnet werden, heizen das Wasser und die Wohnung mit der Kraft der Sonne – das ist ökologisch sinnvoll und nachhaltig, zumal die Lebensdauer von Sonnenkollektoren 25 bis 30 Jahre beträgt. Schmutz, kleine Defekte oder falsche Einstelllungen können die solaren Gewinne erheblich beeinträchtigen. Um das Potenzial voll ausschöpfen zu können, muss zudem gewährleistet sein, dass die Anlage mit dem Heizkessel richtig kommuniziert. In der Praxis ist das nicht immer der Fall. Empfehlenswert ist daher der Solarwärme-Check von Verbraucherzentrale und eza!. Bei einem Vor-Ort-Termin überprüft ein unabhängiger Energieberater die zentrale Komponenten der Anlage, schließt Messgeräte für die Aufzeichnung wichtiger Systemtemperaturen an und analysiert auf der Grundlage der ermittelten Ergebnisse, wie die Effizienz der Anlage verbessert werden kann. Später erhält der Auftraggeber einen Bericht des Energieberaters mit der Gesamteinschätzung der Anlage und Empfehlungen. Der Eigenanteil für den Hausbesitzer beim Solarwärme-Check, der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird, liegt bei 30 Euro. Anmeldung unter 0831-9602860 oder unter der kostenlosen bundesweiten Hotline 0800-809802400. Solarwaerme-Check.pdf herunterladen Weitere Informationen gibt es bei den gemeinsamen Energieberatungsangeboten des Energie- und Umweltzentrums Allgäu (eza!) und der Verbraucherzentrale Bayern unter 0831 9602860 oder unter der bundesweiten kostenfreien Hotline 0800 809 802 400 und im Internet unter www.eza-energieberatung.de. ...

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ID-601

Borkenkäfer: Nur aktuell befallene Bäume bearbeiten

Geschrieben von marion am 07.05.19 um 11:08 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Trockenes Käferholz ist unbedeutend für den Forstschutz und kann stehen bleiben. Die Borkenkäfer-Population erreicht in diesem Jahr ein extremstes Ausmaß. Daher sollten sich Arbeitskraft und Maschineneinsatz gezielt auf aktuell befallene Bäume konzentrieren und nicht auf solche, aus denen der Käfer bereits ausgeflogen ist. Trockene Fichten brauchen aus Forstschutzgründen nicht gefällt und aufgearbeitet werden. Fällt die Rinde bereits ab, ist der Käfer wieder draußen und der Baum kann stehen bleiben. Trockenes Käferholz lässt sich aktuell kaum vermarkten, bindet Arbeitskraft und gepoltert entwertet es sich schneller als wenn es stehen bleiben würde. Die Borkenkäfer haben sich durch die außergewöhnlich hohen Temperaturen bzw. durch die Dürre im letzten Jahr bundesweit in einem bislang ungeahnten Ausmaß vermehren und ausbreiten können. Sie treffen dabei auf Fichten, die durch den Trockenstress in ihrer natürlichen Abwehr geschwächt sind und in diesem Jahr kaum Harz produzieren konnten. Erschwerend kommt hinzu, dass in einigen Landesteilen das durch Winterstürme und Schneebruch verfügbare bruttaugliche Holz im Frühjahr sehr schnell vom Käfer befallen werden konnte und die Stürme vielerorts angerissene und für den Käfer attraktive offene Waldränder hinterließen. SVLF Linktipps: https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/insekten/wuh_borkenkaefer/index_DE https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/schaden/insekten/lwf_borkenkaefer_faq/index_DE https://www.waldwissen.net/dossiers/fva_dossier_borkenkaefer/index_DE#3 2019-05-07_Borkenkäfer.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...

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ID-600

Ministerium gewährt 177 Millionen Euro Bundesmittel

Geschrieben von marion am 17.04.19 um 11:04 Uhr • Artikel lesen

Kategorie: SVLFG

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) zur Senkung der Unfallversicherungsbeiträge 176,95 Millionen Euro Bundesmittel gewährt. Damit wird die Beitragssenkung durch die Bundesmittel für die berechtigten Unternehmer fast konstant bleiben können. Die Beitragsbescheide werden ab Ende Juli 2019 versandt. Neu sind folgende Vorgaben:           Unternehmen, die mehr als 50.000 Euro Bundesmittel erhalten würden, erhalten künftig keine Bundesmittel mehr (Obergrenze) Darüber hinaus wird ein Höchstbetrag von 20.000 Euro Bundesmittel eingeführt (Kappungsgrenze) Mit diesen Vorgaben setzt das BMEL einen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages um. Die Bundesmittel sollen damit zielgenauer an kleine und mittlere Betriebe gerichtet werden. Die Vorgaben des BMEL sind zwingend zu beachten, ein Ermessen steht der LBG dabei nicht zu. SVLFG 2019-04-17_Bundesmittel.pdf herunterladen Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien. SVLFG ...

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Aktuelles

Gemeindeverwaltung

Wohnen in der neuen "Alten Schule"

Wohnen in der neuen "Alten Schule"

Die Gemeinde Prem vermietet im Neubau „Alte Schule“ voraussichtlich ab dem 01.01.2025 8 Wohnungen mit 40 - 77 m².

Alle Wohnungen verfügen über einen Kellerraum, einen Fahrradabstellplatz und einen PKW-Stellplatz im Carport.

Haben Sie Interesse an

  • einer 1-Zimmer Wohnung mit ca. 40 m² im EG oder OG,
  • einer 2-Zimmer Wohnung mit ca. 55 – 63 m² im EG, OG oder DG,
  • oder einer 3-Zimmer Wohnung mit ca. 77 m² im EG, OG oder DG?
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Kontaktliste Asyl und Integration

2023-10-06 Kontaktliste Asyl und Integration.pdf herunterladen

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Auerbergland

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Mitteilungsblatt

Mitteilungsblatt April 2024

Gemeinde Prem

Gemeinderatssitzung

Am Dienstag, den 16. April 2024 um 20.00 Uhr findet die Sitzung des Gemeinderates statt.

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Mitteilungsblatt März 2024

Bild

Gemeinderatssitzung

Am Dienstag, den 19. März 2024 um 20.00 Uhr findet die Sitzung des Gemeinderates statt.

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Kirche

Kirchenanzeiger

DatumUhrzeitAnlass
Gründonnerstag
Donnerstag, 28. März 2024
19:30 Uhr Gemeinsame Abendmahlfeier für alle Erstkommunionkinder von Prem und Steingaden
Karfreitag
Freitag, 29. März 2024
10:30 Uhr
15:00 Uhr
15:00 Uhr
Kinderkreuzweg in Prem
Karfreitagsliturgie in Prem
Kinderkreuzweg im Fohlenhof Steingaden
Hochfest der Auferstehung
Samstag, 30. März 2024
21:30 Uhr Osternacht mit Speisenweihe
Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
Ostersonntag,
Sonntag, 31. März 2024
09.45 Uhr Festgottesdienst
Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
Ostermontag,
Montag, 01. April 2024
08:30 Uhr  Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
2. Sonntag der Osterzeit
Sonntag, 07. April 2024
08:30 Uhr Pfarrgottesdienst
Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
3. Sonntag der Osterzeit
Sonntag, 14. April 2024
08:30 Uhr Pfarrgottesdienst
Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde (1. JM Josef Ott)
Samstag, 20. April 2024 10:30 Uhr Erstkommunion
4. Sonntag der Osterzeit
Sonntag, 21. April 2024
08:30 Uhr Weltgebetstag um geistliche Berufe
Pfarrgottesdienst
Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde
Samstag, 27. April 2024 13:00 Uhr Taufe von Leon Seidl
5. Sonntag der Osterzeit
Sonntag, 28. April 2024
08:30 Uhr Pfarrgottesdienst
Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde (Resi und Willi Sieber mit Karl und Michael)
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EZA

Dauerbeleuchtung im Garten schadet Insekten

Sommerzeit ist Gartenzeit – auch abends. Viele Gärten werden dabei die ganze Nacht und nicht nur dann beleuchtet, wenn man auf der Terrasse sitzt. Schuld daran sind meist Solarleuchten. Sie kosten wenig und sind vermeintlich auch ökologisch sinnvoll. Der Strom kommt ja aus einem Akku, der untertags mittels Solarpanel von der Sonne geladen wird.

Der Haken: Naturschützer beklagen die zunehmende Lichtverschmutzung. Darunter leiden Insekten und letztendlich auch die Pflanzenwelt. Denn viele tierische Pflanzenbestäuber verlieren

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SVLFG

Vorzeitige Altersrenten

Anrechnung des Hinzuverdienstes bleibt weiterhin ausgesetzt

Für Bezieher von vorzeitigen Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) bleiben auch im Jahr 2022 die Hinzuverdienstregelungen ausgesetzt.

Bei etwa 4.000 von insgesamt 115.000 Rentenbeziehern müsste die Landwirtschaftliche Alterskasse ohne die Aussetzung der Regelungen das Einkommen bei deren vorzeitigen Altersrenten berücksichtigen.

Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird in der AdL weiterhin bis Ende des Jahres 2022 bei vorzei

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Stellenausschreibung

Verwaltungsfachangestellte(n) (m / w / d)

Die Verwaltungsgemeinschaft Steingaden (ca. 5.000 Einwohner) (Landkreis Weilheim-Schongau)

sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Verwaltungsfachangestellte(n) (m / w / d)

in Teil- oder Vollzeit, für die Arbeit im Rathaus der Mitgliedsgemeinde Wildsteig

Ausführliche Angaben zum Stellen- und Anforderungsprofil finden Sie unter: www.vg-steingaden.de/aktuelles/Stellenanzeigen (VG Steingaden: Stellenanzeigen (vg-steingaden.de))

Ihre Bewerbung (mit aussagefähigen Bewerbungsunterlagen) richten Sie bitte

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Schönegger Käsealm

Schönegger Käsealm - Stellenausschreibung Azubi
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Vereinsleben

Vereine

Tourist Info

Urlaub in Prem am Lech

Machen Sie Urlaub, genießen Sie die Natur, erkunden Sie die Umgebung. Erleben Sie das Frühlingserwachen in einer ruhigen Umgebung, die zum Erholen einlädt! Zahlreiche preisgünstige Ferienwohnungen warten auf Sie. Wir freuen uns auf Sie!

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Tourist Information Prem

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Unter unserem Himmel "Prem am Lech"

Sendetermin

prem-am-lech

Die Ortschaft Prem mit neunhundert Einwohnern liegt genau in der Mitte zwischen Füssen und Schongau an der oberbayerischen Seite des Lechufers. Flößerei und Holzha

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Sportverein

Kegelturnier 2023/2024

PlatzMannschaftPunkteKegelSpiele
1 Kegelschupfer 24 : 0 12769 12 von 12
2 Nische 22 : 2 12646 12 von 12
3 Eisbären 18 : 6 12137 12 von 12
4 Aufsteiger 16 : 8 12067 12 von 12
5 Stars 16 : 8 11942 12 von 12
6 Bulls 14 : 10 12614 12 von 12
7 Auserwählte 14:10 11948 12 von 12
8 08/15 12:12 11214 12 von 12
9 Zugroaste 8 : 16 10930 12 von 12
10 Lechaue 6 : 18 11063 12 von 12
11 Loser 4 : 20 11421 12 von 12
12 Rinnenputzer 2 : 22 10208 12 von 12
13 Rummkuglar 0 : 24 9417 12 von 12

Damit die Tabelle im Internet immer aktuell ist, muss jedes Ergebnis am nächsten Vormittag bei der Gemeinde gemeldet werden: What'sApp Kegelgruppe, Telefon: 08862/8350 oder verwaltung@gemeinde-prem.de.

Stand: 4. Februar 2024
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Gewinner Eisstockturnier 2023

Gewinner Eisstockturnier 2023
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Schützenverein

Schützenball 2024

Bild

Schützenkönig Thomas Ott mit Wurstkönigin Michaela Streif
Brenzenkönig Florian Schmölz

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Trachtenverein Prem

Sieger 2023

Siegergruppe 2023

Siegergruppe 2023

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Gauchronik des Oberen Lechgau-Verbandes

Weihnachten steht vor der Tür. Ein schönes Geschenk ist die Chronik des Oberen Lechgau-Verbandes „Blick in den Oberen Lechgau“. Diese kann beim 1. Vorstand des Trachtenvereins Prem, Alfred Sieber, Im Filz 15, erworben werden.

Gauchronik
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