Kirchenanzeiger
Geschrieben von marion am 30.04.24 um 7:41 Uhr • Artikel lesen
Datum | Uhrzeit | Anlass |
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Mariä Aufnahme in den Himmel Donnerstag, 15. August 2024 |
08:30 Uhr | Hl. Messe mit Kräutersegnung |
Samstag, 17. August 2024 | 14:00 Uhr | Taufe von Elena Sophie Dominka |
20. Sonntag im Jahreskreis Sonntag, 18. August 2024 |
08:30 Uhr 11:00 Uhr |
Pfarrgottesdienst - Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde Taufe von Michael Gerhard Lang |
21. Sonntag im Jahreskreis Sonntag, 25. August 2024 |
08:30 Uhr | Pfarrgottesdienst - Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde |
22. Sonntag im Jahreskreis Sonntag, 01. September 2024 |
08:30 Uhr | Pfarrgottesdienst - Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde |
23. Sonntag im Jahreskreis Sonntag, 08. September 2024 |
08:30 Uhr | Pfarrgottesdienst - Hl. Messe für die leb. u. verst. Mitglieder der Pfarrgemeinde (Heinrich Schwarz mit verst. Angeh.) |
24. Sonntag im Jahreskreis Sonntag, 15. September 2024 |
11:00 Uhr | Bergmesse auf der Hohen Bleick |
Wohnen in der neuen "Alten Schule"
Geschrieben von marion am 27.03.24 um 6:10 Uhr • Artikel lesen
Die Gemeinde Prem vermietet im Neubau „Alte Schule“ voraussichtlich ab dem 01.01.2025 8 Wohnungen mit 40 - 77 m².
Alle Wohnungen verfügen über einen Kellerraum, einen Fahrradabstellplatz und einen PKW-Stellplatz im Carport.
Haben Sie Interesse an
- einer 1-Zimmer Wohnung mit ca. 40 m² im EG oder OG,
- einer 2-Zimmer Wohnung mit ca. 55 – 63 m² im EG, OG oder DG,
- oder einer 3-Zimmer Wohnung mit ca. 77 m² im EG, OG oder DG?
Dann füllen Sie eine Interessensbekundung aus und senden diese bis zum 31.05.2024 an die
VG Steingaden, Krankenhausstraße 1, 86989 Steingaden, 08862-91010, bauamt@vg-steingaden.de
Kontaktliste Asyl und Integration
Geschrieben von marion am 12.10.23 um 16:28 Uhr • Artikel lesen
Auerbergland
Geschrieben von marion am 30.03.22 um 7:00 Uhr • Artikel lesen
Vorzeitige Altersrenten
Geschrieben von marion am 02.12.21 um 8:37 Uhr • Artikel lesen
Anrechnung des Hinzuverdienstes bleibt weiterhin ausgesetzt
Für Bezieher von vorzeitigen Altersrenten aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) bleiben auch im Jahr 2022 die Hinzuverdienstregelungen ausgesetzt.
Bei etwa 4.000 von insgesamt 115.000 Rentenbeziehern müsste die Landwirtschaftliche Alterskasse ohne die Aussetzung der Regelungen das Einkommen bei deren vorzeitigen Altersrenten berücksichtigen.
Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes wird in der AdL weiterhin bis Ende des Jahres 2022 bei vorzeitigen Altersrenten Hinzuverdienst nicht angerechnet.
Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben die angehobenen Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten bis Ende des Jahres 2022 bestehen.
2021-12-02_Hinzuverdienst bei vorzeitigen Altersrenten.pdf herunterladen
Menschen mit Behinderung
Geschrieben von marion am 01.12.21 um 8:32 Uhr • Artikel lesen
Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember weist die die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) auf die Wichtigkeit von Selbsthilfeeinrichtungen hin, die sie im Jahr 2021 mit rund 700.000 Euro gefördert hat.
Besonders Menschen, deren Leben nachhaltig durch eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung geprägt ist, brauchen Hilfen, die weit über einen Arztbesuch hinausgehen. Hier setzt die Arbeit von Selbsthilfeeinrichtungen an.
Das bietet die Selbsthilfe
Neben den Vorteilen, welche die Selbsthilfe Betroffenen und ihren Angehörigen bietet, entlasten die ehrenamtlich organisierten Einrichtungen die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen. Vor allem der Austausch unter Gleichgesinnten ist wichtig und ein wesentlicher Bestandteil der Selbsthilfe. Daneben haben sich die Selbsthilfegruppen Lobby-Arbeit zum Ziel gesetzt. Landesverbände vertreten die Interessen Betroffener gegenüber der Politik oder suchen in Gesprächen mit Vertretern der Ärzteschaft Wege für eine enge Zusammenarbeit zum Wohle der Menschen mit Behinderung. Mit öffentlichen Aktionen und Informationsständen informieren Selbsthilfegruppen über ihre Arbeit und werben um Verständnis für die Probleme der Betroffenen. Damit Selbsthilfe funktioniert, übernehmen Selbsthilfekontaktstellen die wichtige Koordinierung. Sie sind erste Anlaufstelle für Fragen zur Selbsthilfe. Die Mitarbeiter dort beraten über die Möglichkeiten, aber auch über die Grenzen der Selbsthilfe. Außerdem unterstützen sie bei der Suche nach Gleichbetroffenen, vermitteln Kontakte und geben Hinweise auf professionelle Versorgungs- und Beratungsangebote. Verankert ist die Förderung der Selbsthilfeeinrichtungen auch im Aktionsplan der SVLFG zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).
Weitere Informationen bietet die Internetseite www.bag-selbsthilfe.de/bag-selbsthilfe/. Die BAG SELBSTHILFE mit Sitz in Düsseldorf ist die Dachorganisation von 118 bundesweiten Selbsthilfeverbänden behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen.
Internationaler Aktionstag
Weltweit machen Menschen, Selbsthilfeverbände und weitere Organisationen in zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen am 3. Dezember auf die Rechte von Menschen mit Behinderung sowie auf ihre Situation in der Gesellschaft aufmerksam. Ziel ist, das Bewusstsein für die Probleme von Menschen mit Behinderung wachzuhalten und auf die Nachteile der betroffenen Personen aufmerksam zu machen. Wichtig ist der SVLFG, dass Menschen mit Behinderungen nicht benachteiligt werden und ihr Leben selbstbestimmt in die Hand nehmen können. Diesem Ziel ist dieser Tag gewidmet.
Neues im Verbandkasten
Geschrieben von marion am 30.11.21 um 8:35 Uhr • Artikel lesen
Seit 1. November gelten neue Normen für Verbandskästen in Betrieben. Neue Materialien wurden aufgenommen, vorgeschriebene Mengen verändert.
Die Neuerungen gelten sowohl für die kleinen Verbandskästen nach DIN 13157 als auch für die großen nach DIN 13169 in den Betrieben.
Was ist neu?
Die Anzahl der Wundschnellverbände wurde erhöht, da sie die am meisten gebrauchten Verbandsmaterialien bei der Ersten Hilfe sind. Zusätzlich aufgenommen wurden Hautreinigungstücher wie sie bereits seit einigen Jahren im KFZ-Verbandkasten enthalten sind. Ebenfalls neu sind zwei Gesichtsmasken, die neben den bereits seit Jahren etablierten Erste-Hilfe-Handschuhen den Eigenschutz des Ersthelfers erhöhen.
Ein großer oder zwei kleine
Betriebe, die einen großen Verbandskasten vorhalten müssen, können alternativ auch auf zwei kleine zurückgreifen. Bis auf die Anleitung zur Ersten Hilfe und die Verbandsschere umfasst der große Verbandskasten exakt den Inhalt von zwei kleinen Kästen. Vor allem in größeren Betriebsstätten sind die Erste-Hilfe-Materialien im Notfall so schneller greifbar.
Alternative für kleine Betriebe
Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten können weiterhin alternativ einen KFZ-Verbandskasten verwenden. Ein solcher muss dann sowohl in den Betriebsfahrzeugen als auch in der Betriebsstätte vorhanden sein.
Alte Kästen neu füllen
Die bisher vorhandenen Verbandskästen müssen nicht sofort ersetzt werden – es sei denn, das Haltbarkeitsdatum ist abgelaufen. Alte Kästen sollten aber sinnvollerweise um das neue Material ergänzt werden.
Kinder und Jugendliche besser unterstützen
Geschrieben von marion am 18.11.21 um 9:17 Uhr • Artikel lesen
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) bietet versicherten Kindern und Jugendlichen mehr Früherkennungsleistungen als gesetzlich vorgeschrieben.
Lockdown und Home-Schooling während der Corona-Pandemie haben bei Kindern und Jugendlichen deutliche Spuren hinterlassen. Die LKK möchte Heranwachsende auf ihrem Weg zurück in die Normalität unterstützen und investiert daher stark in die gesundheitliche Vorsorge. Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U10 für Kinder sowie J1 und J2 für Jugendliche sind wichtige Bausteine zur gesunden Entwicklung. Sie helfen, psychische und physische Probleme frühzeitig zu erkennen. Kinder- und Jugendärzte können Gesundheitsproblemen gegensteuern und so die Heilungschancen steigern sowie Spätfolgen vermeiden. Besonders jetzt sind solche Früherkennungsangebote für Heranwachsende wichtig.
Mehrleistungen bei der LKK
Die Kosten für die Untersuchungen U1 bis U9 sowie J1 werden grundsätzlich von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Zusätzlich zum gesetzlichen Angebot beteiligt sich die LKK auch an den Kosten des „Grundschul-Checks“ (U10) für Kinder im Alter von sieben bis acht Jahren, des „Schüler-Checks“ (U11) für die Neun- bis Zehnjährigen und der Jugenduntersuchung J2 für Teenager im Alter von 16 bis 17 Jahren.
Fit für die Schule – fit fürs Leben
Im Mittelpunkt der U10- und U11-Untersuchungen stehen die Entwicklung und die schulischen Fertigkeiten des Kindes. Bei Bedarf gibt der Arzt Tipps zu Bewegung, zu empfehlenswerten Sportarten und zur gesunden Ernährung.
Die Jugenduntersuchung J2 beinhaltet eine allgemeine körperliche Untersuchung, aber auch eine ausführliche ärztliche Beratung über mögliche Pubertätsprobleme oder Sexualitätsstörungen. Ausführliche Informationen zu den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche gibt es online unter www.svlfg.de/vorsorge.
Bundesweit einheitliches Erstattungsverfahren
Die LKK erstattet für die drei Untersuchungen U10, U11 und J2, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, jeweils einmalig 80 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Untersuchung. Für die Kostenerstattung reichen Versicherte einfach die Rechnung des Arztes bei der LKK ein.
Für Versicherte in Bayern ist dieses Abrechnungsverfahren ab Januar 2022 neu. Anders als bisher müssen dann auch sie die Kosten für die Zusatzleistungen zunächst selbst tragen und bekommen sie von der LKK erstattet nachdem sie die Rechnung eingereicht haben.
Merkblätter und Filme „Seelisch gesund aufwachsen“
Die Deutsche Liga für das Kind hat zusammen mit der SVLFG und anderen Partnern zehn Merkblätter und Filme „Seelisch gesund aufwachsen“ entwickelt. Eltern erhalten darin Informationen und Empfehlungen, wie sie die seelische Gesundheit ihres Kindes fördern können. Eltern können die Merkblätter kostenlos beim Besuch in den Kinderarztpraxen erhalten. Online sind die Flyer erhältlich unter www.seelisch-gesund-aufwachsen.de.
2021-11-18_Kinder und Jugendliche besser unterstützen.pdf herunterladen
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