Zur Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen
Geschrieben von marion am 25.02.20 um 10:53 Uhr • Artikel lesen
Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aus der Alterssicherung der Landwirte (AdL) können unter bestimmten Voraussetzungen bis 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass dieses Einkommen der Rente angerechnet wird.
Außerdem werden auf Erwerbsminderungsrenten keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft angerechnet – es sei denn, der Rentenbezieher ist noch Landwirt im Sinne des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte.
Die Landwirtschaftliche Alterskasse zahlt Renten wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe aus, soweit der Hinzuverdienst monatlich 450 EUR nicht übersteigt. Ein zweimaliges Überschreiten um jeweils einen Betrag bis zur Hinzuverdienstgrenze bleibt unberücksichtigt. Das heißt, es können beispielsweise für zehn Monate 450 Euro und für zwei Monate jeweils bis zu 900 Euro hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gemindert wird. Dies entspricht einem jährlichen unschädlichen Hinzuverdienst von 6.300 Euro.
Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gelten andere Hinzuverdienstgrenzen. Weitere Informationen gibt es unter www.svlfg.de/renten-wegen-erwerbsminderung. Fragen zum Thema können per Mail an AK-Leistung@svlfg.de gerichtet werden.
2020-02-25_Hinzuverdienst zur Erwerbsminderungsrente.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
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