Welche Azubis sind bei der LKK versichert?
Geschrieben von marion am 28.06.18 um 8:31 Uhr • Artikel lesen
Absolvieren Tochter oder Sohn eine Ausbildung im elterlichen landwirtschaftlichen Betrieb, sind sie bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) zu versichern. Dies gilt auch für Auszubildende, die mit dem Unternehmer oder dessen Ehegatten verwandt oder verschwägert sind.
Die LKK ist zuständige Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. In der Anmeldung zur Sozialversicherung ist für den Auszubildenden die Personengruppe „102“ und die Beitragsgruppe „4111“ anzugeben.
Der Unternehmer zahlt den nach der Betriebsgröße bemessenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag (25 Prozent des Unternehmerbeitrags) allein. Die sich aus der Brutto-Ausbildungsvergütung berechneten Beiträge zur Rentenversicherung (Beitragssatz 18,60 Prozent) und Arbeitslosenversicherung (Beitragssatz 3,00 Prozent) teilen sich Unternehmer und Auszubildende hälftig. Wie jeder andere Arbeitgeber muss der Landwirt auch eine Insolvenzgeldumlage in Höhe von 0,06 Prozent abführen.
Zu beachten ist, dass die Regelungen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (Erstattung von Lohnkosten während der Entgeltfortzahlung) nicht für Auszubildende gelten, die bei der LKK versichert sind. Umlagebeiträge (U1/U2) sind daher weder an die LKK noch an eine andere Krankenkasse zu zahlen.
2018-06-28_Auszubildende_anmelden.pdf herunterladen
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
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