Höhere Anforderungen an neue Leitern
Geschrieben von marion am 22.12.17 um 10:18 Uhr • Artikel lesen
Mangelnde Standfestigkeit ist die häufigste Unfallursache beim Einsatz von Leitern. Ab Januar 2018 gilt die überarbeitete Leiternorm EN 131-1/-2. Sie enthält neue Vorgaben für Hersteller von Leitern, um die Standfestigkeit auf festem Boden zu verbessern.
Die neuen Anordnungen betreffen Anlege- und Mehrzweckleitern. Die wichtigste Änderung betrifft alle tragbaren Anlegeleitern mit einer Länge von über drei Metern. Diese müssen in Zukunft eine größere Standbreite aufweisen, entweder durch eine konische Bauweise oder eine Quertraverse.
Doch nicht nur die Standsicherheit ist überarbeitet worden. In Zukunft werden die Leitern in zwei Nutzungsgruppen unterteilt: Leitern für den gewerblichen und für den privaten Gebrauch. Entsprechende Piktogramme sorgen für die sichtbare Klassifizierung.
Auf fester, waagerechter Unterlage bietet diese Leiterfußverbreiterung, die auch zum Nachrüsten erhältlich ist, eine größere Standsicherheit gegen das seitliche Umkippen. Foto: Günzburger Steigtechnik
Einfluss auf Funktionen mehrteiliger Leitern
- Mehrteilige Schiebeleitern (Einzelteile über drei Meter eingefahrene Länge): Leiterteile dürfen nicht mehr einzeln verwendet werden.
- Mehrzweckleitern (Oberleiter über drei Meter): Oberleiter darf nicht mehr einzeln verwendet werden.
Nachrüstung von Bestandsleitern möglich
Die betroffenen Leitern lassen sich normgerecht anpassen, zum Beispiel durch Montage einer Quertraverse. Die Nachrüstung ist, je nach Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, zu empfehlen, wobei eine generelle Nachrüstpflicht für Bestandsleitern nicht besteht. Hierbei sollten immer nur Originalzubehörteile des jeweiligen Herstellers verwendet werden.
Geeigneter Einsatz entscheidend
Ob eine Leiter überhaupt für den geplanten Einsatz geeignet ist, wird durch den Unternehmer anhand der Gefährdungsbeurteilung ermittelt. Neben dem Stand der Technik sind die individuellen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Beispielsweise erfolgt der Arbeitseinsatz auf gewachsenem Boden, so muss eine Leiter ausgewählt werden, welche mit Erdspitzen versehen werden kann.
Es muss jedoch auch immer der Frage nachgegangen werden, ob die Tätigkeit nicht sicherer mit einem anderen Arbeitsmittel durchgeführt werden kann, zum Beispiel Hubarbeitsbühne, Gerüste, Treppe, mobile Arbeitsplattform, Leiter für den besonderen gewerblichen Gebrauch (Obstbaumleiter etc.). Leitern sind nur für kurzfristige Arbeiten geeignet, wenn kein anderes Arbeitsmittel eingesetzt werden kann.
2017-12-22_Leitern.pdf herunterladen
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