Mehr Frauen profitieren vom Mutterschutz
Geschrieben von marion am 24.08.17 um 10:42 Uhr • Artikel lesen
Um den geänderten gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, wurde das Mutterschutzrecht 2017 reformiert. Ziel ist es, die Gesundheit schwangerer und stillender Frauen besser zu schützen.
Mit dem 30. Mai sind folgende Änderungen in Kraft getreten:
- Kündigungsschutz bei einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
- Möglichkeit zur Verlängerung der Schutzfrist nach der Entbindung auf zwölf Wochen für Mütter von Kindern mit Behinderung.
Ab 1. Januar 2018 werden zusätzlich folgende Änderungen gelten:
- Schülerinnen und Studentinnen werden in das Mutterschutzgesetz (MuSchG) einbezogen, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf der Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgibt oder die Schülerinnen oder Studentinnen im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung ein verpflichtend vorgegebenes Praktikum ableisten.
- Unter das MuSchG fallen auch arbeitnehmerähnliche Personen.
- Für Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen gilt das gleiche Mutterschutzniveau wie es auch für andere Beschäftigte nach dem MuSchG gilt. Der Mutterschutz wird für diese Berufsgruppen jedoch wie bisher in gesonderten Verordnungen geregelt.
- Die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit werden branchenunabhängig gefasst, die Regelungen zum Verbot der Mehrarbeit werden um eine besondere Regelung zur höchstens zulässigen Mehrarbeit in Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen ergänzt.
- Für die Arbeit nach 20 Uhr bis 22 Uhr wird ein behördliches Genehmigungsverfahren eingeführt. Unter anderem muss die Frau sich ausdrücklich bereit erklären, nach 20 Uhr zu arbeiten. Während die Behörde den vollständigen Antrag prüft, kann der Arbeitgeber die Frau grundsätzlich weiterbeschäftigen. Lehnt die Behörde den Antrag nicht innerhalb von sechs Wochen ab, gilt er als genehmigt.
- Betriebe und Behörden werden durch einen Ausschuss für Mutterschutz beraten und begleitet.
2017-08-24_Mutterschutz.pdf herunterladen
Die bisherigen Regelungen zum Mutterschutz stammen im Wesentlichen aus dem Jahr 1952. Seither hat sich die Arbeitswelt, aber auch die Erwerbstätigkeit der Frauen selbst grundlegend gewandelt. Mit dem neuen Gesetz wird der Mutterschutz zeitgemäßer und den modernen Anforderungen angepasst. Bestehende Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen werden berücksichtigt und die besondere Situation schwangerer oder stillender Frauen ins Zentrum gerückt.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema sind im Internet zu finden unter www.svlfg.de und Eingabe des Suchbegriffs Windwurfaufarbeitung.
Die SVLFG ist zuständig für die Durchführung der landwirtschaftlichen Unfallversicherung für über 1,6 Millionen Mitgliedsunternehmen mit ca. 1 Million versicherten Arbeitnehmern, der Alterssicherung der Landwirte für fast 250.000 Versicherte und über 600.000 Rentner sowie der landwirtschaftlichen Kranken- und Pflegeversicherung für über 700.000 Versicherte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie führt die Sozialversicherung zweigübergreifend durch und bietet ihren Versicherten und Mitgliedern umfassende soziale Sicherheit aus einer Hand. Die SVLFG ist maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau tätigen Menschen und ihrer Familien.
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