Wer nicht heizt, riskiert Kündigung
Geschrieben von marion am 15.12.09 um 8:09 Uhr • Artikel lesen
Da bei einer komplett unbeheizten Wohnung im Winter Frost- und Schimmelschäden drohen, hat der Vermieter das Recht, einem widerspenstigen Mieter zu kündigen. Der Rechtshintergrund: Wer seine Mietswohnung im Winter partout nicht beheizt, etwa weil er die Wohnung kaum nutzt, verletze seine vertraglichen Pflichten – und zwar schuldhaft und auf nicht unerhebliche Weise, so berichtet das Immobilienportal Immowelt über das Urteil des Landgerichts Hagen. Sparen am falschen Fleck ist also nicht angebracht. Weitere Energietipps gibt es bei eza! unter www.eza.eu oder Sie fragen bei Ihrem eza!-Energieberater unter 0831-9602860.
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