Änderung bei der Rauschbrandimpfung
Geschrieben von marion am 02.02.15 um 10:58 Uhr • Artikel lesen
Aufhebung der Pflichtimpfung
In den letzten Tagen erhielt die Gemeinde vom Landratsamt die Mitteilung, dass die Bayerische Tierseuchenkasse mit Schreiben vom 23.10.2014 angekündigt habe, ab 01.01.2015 die Kosten für die Impfmaßnahmen gegen den Rauschbrand bei Rindern nicht mehr übernehmen zu können. Hintergrund sei, dass nach der neuen Agrarfreistellungsverordnung (EU) Nr. 702/2014 vom 25.06.2014 die Kostenübernahme für Rauschbrandimpfungen durch die Bayerische Tierseuchenkasse als Beihilfe (im EU-rechtlichen Sinn) nicht mehr gestattet wäre.
Ein zeitgleich zum 31.10.2014 erstelltes Gutachten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weist aus, dass „aus Sicht des LGL versucht werden kann, die staatlich angeordnete Impfung auszusetzen …“.
Eine sichere Voraussage, ob ein Verzicht auf die bis heute durchgeführten Rauschbrandimpfungen zukünftig zu steigenden Fallzahlen dieser Erkrankung führt, könne aber nicht getroffen werden.
Vor diesem Hintergrund kann seitens des Landratsamtes Weilheim-Schongau einerseits die Impflicht in den bekannten Rauschbrandregionen unseres Landkreises nicht mehr aufrecht erhalten werden, andererseits wird die freiwillige, dann aber kostenpflichtige Impfung der Rinder durchaus weiterhin empfohlen, zumal aktuell im Landkreis Garmisch-Partenkirchen zwei Rauschbrandfälle diagnostiziert wurden.
Für Rückfragen steht das Veterinäramt Weilheim-Schongau unter der Telefonnummer: 0881-6811502 jederzeit gerne zur Verfügung.
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