Freiwilliger Wehrdienst
Geschrieben von marion am 18.08.11 um 8:00 Uhr • Artikel lesen
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Zum 01. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit idas Bundesamt für WEhrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde im Oktober 2011 folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.
Betroffene haben das REcht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (VG Steingaden, Krankenhausstr. 1, 86989 Steingaden) eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht bis spätestens 30. September 2011 widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergegeben.
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